1092/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.  Thomas Barmüller unterstützt durch weitere Abgeordnete haben am 11.7.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1038/J betreffend "zusätzliche Kosten für den österreichischen Steuerzahler hervorgerufen durch mehrmalige Umstrukturierung ministerieller Zuständigkeiten der Bereiche Umwelt, Jugend und Familie" gerichtet.  Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzuteilen:

Einleitend erlaube ich mir klarstellen, daß in der Anfrage drei Bereiche und zwar die Trennung des Bundesministeriums für Jugend und Familie vom Bundesministerium für Umwelt 1994;

die Besiedelung der Büroräumlichkeiten Stubenbastei 5 im Dezember 1995 seitens der Umweltsektionen; die Änderung der Organisationsstruktur 1996 angesprochen werden und diese unabhängig voneinander zu betrachten sind.

 

ad 1

Mit Stichtag 1. Juli 1996 waren im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie und im Umweltbundesamt laut PIS-Auswertung 685 Bedienstete (Beamtinnen und Vertragsbedienstete) beschäftigt.  In dieser Zahl sind auch Ersatzkräfte und Teilzeitbeschäftigte enthalten.

 

ad 2

Mit Stichtag 1. November 1994 waren im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie und im Umweltbundesamt laut PIS-Auswertung 654 Bedienstete (Beamtinnen und Vertragsbedienstete) beschäftigt.  In dieser Zahl sind auch Ersatzkräfte und Teilzeitbeschäftigte enthalten.

 

ad 3

Die derzeitigen internen Umstrukturierungsmaßnahmen sind primär auf ein Gutachten eines externen Unternehmensberatungsinstituts zurückzuführen.  Der Schlußbericht dieser Organisationsanalyse schlägt grundsätzliche und tiefgreifende Reformen, insbesondere Verflachung der Leitungshierarchie, im Bereich der untersuchten Umweltsektionen vor.

 

Kompetenzänderungen in den Bereichen Umwelt, Jugend und Familie waren für die Umstrukturierungsmaßnahmen nicht ausschlaggebend.

 

ad 4

Die Kosten der Adaptierung der Büroräumlichkeiten Stubenbastei 5 betrugen ca. öS 4 Mio.

 

ad 5

Die Bereiche Jugend und Familie waren sowohl in dem Zeitraum, als sie mit dem Bundesministerium für Umwelt ein Ressort bildeten, als auch dann, als das Ressort eigenständig wurde, hauptsächlich am Franz-Josefs-Kai angesiedelt, was auch nach der Zusammenführung beider Ressorts weiter so blieb.

Der Umweltbereich war im Jahre 1994 auf verschiede Standorte verteilt, was einerseits mit einer Verzögerung interner Verwaltungsabläufe und andererseits mit erheblichen Kosten verbunden war.  Allein die Miete betrug in Summe aller Stand­orte ca. öS 29,5 Mio jährlich (inklusive der Kosten für Portiere und Telefonanlage).

 

Die Mietkosten im Jahre 1996 für das Objekt Stubenbastei 5 betragen ca. öS 26,6 Mio.  In diesem Betrag sind allerdings bereits eine Vielzahl an Zusatzleistungen enthalten.

 

ad 6

Im Sinne der Wirtschaftlichkeit wurden Drucksorten in der Vergangenheit auch bei Änderungen von Ressortbezeichnung oder Adresse händisch abgeändert und soweit als möglich aufgebraucht.  Briefpapier im herkömmlichen Sinn gibt es in meinem Ressort nicht, der Briefkopf wird bei jedem einzelnen Schreiben EDV-mäßig erstellt und auf ein leeres Blatt Papier gedruckt.  Da die Sektionen Jugend und Familie standortbezogen immer schon vom Umweltbereich getrennt waren, gab es bei Telefonanlagen und Fax-Geräten keine Änderungen und somit auch keine Mehrkosten aufgrund der Trennung und Wiederzusammenführung der beiden Ressortteile.

 

ad 7

Aufgrund der gegenwärtigen internen Umstrukturierungsmaßnahmen ergeben sich die Verflachung der Hierarchieebenen, verkürzte Entscheidungsabläufe sowie eine verbesserte Ausnutzung der vorhandenen Personalressourcen.

Eine monetäre Quantifizierung ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.  In diesem Zusammenhang darf ich betonen, daß von bisher 30 Abteilungen im Bereich der Umweltsektionen 7 Abteilungen und fast alle Referate aufgelassen und alle bestehenden Gruppen ersatzlos gestrichen wurden.

 

ad 8

Es wird derzeit überlegt, inwieweit einzelne Teilbereiche des Umweltbundesamtes im Sinne von Einsparungsmaßnahmen ausgegliedert werden könnten.

 

ad 9

Diese Frage betrifft keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie fallende Angelegenheit der Vollziehung.

 

Die Trennung der Bereiche Jugend und Familie vom Bereich Umwelt war Bestandteil der Regierungsverhandlungen zum Arbeitsübereinkommen zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Österreichischen Volkspartei vom November 1994 und wurde im Bundesministeriengesetz 94, BGBl.  Nr. 1105/94, festgeschrieben.  Die Überlegungen, die dazu geführt haben, kann ich nicht beurteilen, da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit der Führung dieser Ressorts betraut war.

 

Infolge der Regierungsverhandlungen zum Arbeitsübereinkommen zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs und der Österreichischen Volkspartei vom 11.3.1996 wurden das Bundesministerium für Umwelt und das Bundesministerium für Jugend und Familie wieder zusammengeführt.  Ziel der Regierung war es, begleitend zum sogenannten Sparpaket ihrerseits Einsparungen, verbunden mit dem Ziel, eine möglichst effiziente Verwaltung zu schaffen, vorzunehmen.  Ein Ziel, dessen Umsetzung ich voll und ganz unterstütze.