1093/AB

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 11. Juli 1 996 unter Nr. 1045/J folgende Anfrage betreffend die Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz an mich gerichtet:

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, daß alle Dienstgeber, die 25 oder mehr Dienstnehmer beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in einem erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach.  Dies ist auch eine, der Ursachen für die hohe Arbeitslosenrate behinderter Menschen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an Sie folgende

ANFRAGE

1)    Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?

2)    Wie hoch ist die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich Im Kalenderjahr 1995?

3)    Wie hoch ist die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?

4)    Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1 994 und 1 995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußte?

5)    Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel voranzugehen?

       Wenn nein, warum nicht?

6)    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr ge­setzt?

 

7)    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

8)    Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?

 

Hiezu beehre ich mich, die Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Das nunmehr von mir geleitete Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie wurde erst mit 1. Mai 1 996 durch Zusammenlegung des Bundesministeriums für Umwelt mit dem seinerzeitigen Bundesministerium für Jugend und Familie geschaffen.  Da sich die gegenständliche Anfrage auf das Jahr 1 995 bezieht, erfolgt die Beantwortung der Fragen 1 ) bis 3) nach der für 1 995 geltenden Ressortgliederung.

 

a d 1       Für 1 995 wurden folgende Pflichtzahlen ermittelt:

               Für den Bereich des Bundesministeriums für Umwelt 1 5,

               für den Bereich des Bundesministeriums für Jugend und Familie 3.

ad 2)       Folgende Pflichtstellen waren tatsächlich besetzt:

               Im Bundesministerium für Umwelt 1 5,

               im Bundesministerium für Jugend und Familie 9.

ad 3) Es waren in beiden Ressorts keine Pflichtstellen offen.

ad 4) Die Ausgleichsabgabe ist nicht von den einzelnen Ressorts, sondern vom Bun­deskanzleramt für den gesamten Bundesdienst zu leisten.  Hierzu darf auf die Beantwortung durch den Herrn Bundeskanzler verwiesen werden.

ad 5) Ich bin nicht nur bereit, mich für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in meinem Bereich einzusetzen, sondern darüber hinaus alle Maßnahmen zur Förderung von Behinderten bestmöglich zu unterstützen.

ad 6) Obwohl im Jahr 1 995 mehrere begünstigte Behinderte ihr Dienstverhältnis beendeten, konnte die Zahl der besetzten Pflichtstellen durch Neuaufnahmen gleichgehalten werden.

ad 7) Die für die Personalverwaltung zuständigen Organisationseinheiten meines Ressorts wurden angewiesen, bei Personalaufnahmen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, auch weiterhin behinderte Menschen bestmöglich zu unterstützen.  Weiters wird der Aufnahme von Menschen mit Behinderungen, die eine Eingliederung in das Berufsleben besonders erschweren - zusätzlich zu den nach dem Stellenplan des Ressorts möglichen Aufnahmen - entsprechendes Augenmerk gewidmet.

ad 8) Konkrete Maßnahmen hinsichtlich der Aufnahme von Behinderten können nur im Zuge der Ausschreibung von Planstellen bzw. nur bei Vorliegen einer konkreten Bewerbung ad hoc gesetzt werden.  Unter Berücksichtigung der relativ hohen Anzahl von Planstellen für begünstigte Behinderte, die vom Bundeskanzleramt für mein Ressort in den letzten Jahren zugewiesen wurden, darf mit einer Steigerung dieser Aufnahmen nur mehr bedingt gerechnet werden.  Jedenfalls werde ich mich dafür einsetzen, daß das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie die nach dein Behinderteneinstellungsgesetz vorgesehene Quote zumindest erfüllen wird.