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der Parlamentarischen Anfrage der Abg. Mag. Franz Steindl und Kollegen
vom 1. Februar 1996, Nr. 66/J, betreffend Mißbrauch von Pflegegeldern
In der Anfrage behaupten die Abgeordneten, daß das Sozialhilfegesetz bzw. der Vollzug des
Pflegegeldes in der Praxis gravierende Mängel und Mißbräuche aufweisen würde, wobei auf
besondere Probleme im Land Burgenland verwiesen wird. Verbesserungen wären nach Mei-
nung der Abgeordneten im Bereich der Kontrolle sowie der Finanzierung und Abwicklung der
ambulanten Sozialdienste durchzuführen.
Fragen 1, 5, 7:
Was gedenken Sie gegen das ,,Aufblühen'' des Schwarzmarktes im Bereich Pflegepersonal
bzw. gegen den Rückgang von qualifiziertem Personal zu tun?
Was gedenken Sie zu tun, um das Land als eigentlichen Verantwortlichen für das Sozialwesen
in diesem Bereich mehr einzubeziehen?
Was werden Sie unternehmen, um die Verpflichtung ausreichend qualifiziertes Personal für die
Pflege im Sinne des Art. 15a Vereinbarung zwischen Bund und Land über die Sicherung von
Sozialstandards im Bereich der Pflege einzuhalten?
Antwort:
Im Artikel 13 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gem. Art. 15a B-VG über ge-
meins ame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen ist die Verpflichtung zur Förderung von
Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Betreuungs-, Pflege- und ,Iherapiepersonal sowie
für das Personal zur Weiterführung des Haushaltes festgelegt.
Der Bund regelt im ,,Krankenpflegegesetz" sowie im ,,Bundesgesetz über den Krankenpflege-
fachdienst, die medizinisch-technischen Dienste und die Sanitätshilfsdienste'' das Berufsbild
und die Ausbildung des diplomierten Krankenpflegepersonals und der Pflegehelfer. Die Länder
sind zuständig, das Berufsbild und die Ausbildung der Altenbetreuer, Heimhelfer, Famih.enhel-
fer etc. zu regeln. Bisher haben Oberösterreich ein Altenbetreuungs-Ausbildungsgesetz und die
Steiermark ein Gesetz über die Alten-, Familien- und Heimhilfe erlassen. Das niederösterreichi-
sche Alten-, Familien- und Heimhelfergesetz liegt im Entwurf vor. Die übrigen Länder sind
dabei, entsprechende Vorschriften zu erlassen.
Qualifiziertes Pflegepersonal ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende
Pflegevorsorge. In diesem Zusammenhang darf aber nicht übersehen werden, daß die Inan-
spruchnahme dieses Personals durch die pflegebed ürftigen Personen auch von den bestehenden
Kostenbeiträgen abhängig ist, die für die erbrachten Leistungen zu entrichten sind.
Das Thema der Kostenbeiträge sowie der Stand der Umsetzung der genannten Vereinbarung
sind regelmäßig Gegenstand von Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und den Ländern. Zur Frage der Qualitätssicherung hat zuletzt am 8. Februar 1996
über meine Veranlassung eine Sitzung mit Vertretern der Sozialversicherungsträger und der
Länder stattgefunden.
Fragen 2, 3, 4:
Kann die Einstufung von Bedürftigen nicht schneller erfolgen, um einen Mißbrauch von Pfle-
gegeldern durch die Bevölkerung zu vermeiden?
Gedenken Sie ein eigenständiges Kontrollorgan einzuführen, um eine bessere Abwicklung zu
erreichen bzw. um Mißstände abzuschaffen?
Wäre es nicht möglich, die Stelle einer Iandesoberin, wie sie im Burgenland vorhanden wäre,
wieder zu besetzen bzw. überhaupt einzuführen?
Antwort:
Die Einstufung der pflegebedürftigen Personen erfolgt im Zuständigkeitsbereich des Bundes
innerhalb von drei bis vier Monaten ab Antragsstellung. Die Entscheidungsträger führen stän-
dig stichprobenartig weitere Kontrollen durch. Sowohl von den Sozialversicherungsträgern als
auch von den Ländern wird bestätigt, daß die Pflege, insbesondere auch in der Famili.e, in ho-
her QuaIität erbracht wird und nur in wenigen Einzelfällen eine drohende Unterversorgung
festzustellen ist. Die Einführung eines ,,standardisierten'' Kontrollsystems wäre demnach un-
zweckmäßig und unwirtschaftlich. Gemeinsam mit den Entscheidungsträgern des Bundes und
der Länder werden über meine Initiative laufend weitere MögIichkeiten zur Verbesserung der
Pflegequalität diskutiert und geprüft.
Frage 6:
Eine weitreichende Information der Bevölkerung über die gesetzlichen Grundlagen zu diesem
,Ihema wäre wünschenswert. Werden Sie in diese Richtung vorstoßen?
Antwort:
Zum Thema Pflegevorsorge sind bereits zahlreiche Publikationen erschienen. So zB in der vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Reihe ,,Fingerzeige für behinderte
Menschen" der Band 8 ,,Pflegegeld''. Die Broschüre ,,Pflegevorsorge in Österreich" wurde
ebenfalls vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben. Diese Broschüren
werden laufend neu aufgelegt und an einen weiten Personenkreis verteilt. Weiters können sich
die Betroffenen mit ihren Anliegen an den Sozial-Service der Bundessozialämter und den Bür-
gerservice des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (SozialTelefon) wenden. Das So-
zialTelefon wurde allein zum Thema PfIegevorsorge schon von einigen tausend Interessenten
in Anspruch genommen.
Frage 8:
Sehen Sie eine Möglichkeit die oben angeführten Punkte bzw. Vorschläge umzusetzen?
Antwort:
Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den Ausführungen zu den Fragen 1 bis 7.