11/AB

 

 

 

der Parlamentarischen Anfrage der Abg. Mag. Franz Steindl und Kollegen

vom 1. Februar 1996, Nr. 66/J, betreffend Mißbrauch von Pflegegeldern

 

 

In der Anfrage behaupten die Abgeordneten, daß das Sozialhilfegesetz bzw. der Vollzug des

Pflegegeldes in der Praxis gravierende Mängel und Mißbräuche aufweisen würde, wobei auf

besondere Probleme im Land Burgenland verwiesen wird. Verbesserungen wären nach Mei-

nung der Abgeordneten im Bereich der Kontrolle sowie der Finanzierung und Abwicklung der

ambulanten Sozialdienste durchzuführen.

 

 

Fragen 1, 5, 7:

Was gedenken Sie gegen das ,,Aufblühen'' des Schwarzmarktes im Bereich Pflegepersonal

bzw. gegen den Rückgang von qualifiziertem Personal zu tun?

 

Was gedenken Sie zu tun, um das Land als eigentlichen Verantwortlichen für das Sozialwesen

in diesem Bereich mehr einzubeziehen?

 

Was werden Sie unternehmen, um die Verpflichtung ausreichend qualifiziertes Personal für die

Pflege im Sinne des Art. 15a Vereinbarung zwischen Bund und Land über die Sicherung von

Sozialstandards im Bereich der Pflege einzuhalten?

Antwort:

Im Artikel 13 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gem. Art. 15a B-VG über ge-

meins ame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen ist die Verpflichtung zur Förderung von

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Betreuungs-, Pflege- und ,Iherapiepersonal sowie

für das Personal zur Weiterführung des Haushaltes festgelegt.

Der Bund regelt im ,,Krankenpflegegesetz" sowie im ,,Bundesgesetz über den Krankenpflege-

fachdienst, die medizinisch-technischen Dienste und die Sanitätshilfsdienste'' das Berufsbild

und die Ausbildung des diplomierten Krankenpflegepersonals und der Pflegehelfer. Die Länder

sind zuständig, das Berufsbild und die Ausbildung der Altenbetreuer, Heimhelfer, Famih.enhel-

fer etc. zu regeln. Bisher haben Oberösterreich ein Altenbetreuungs-Ausbildungsgesetz und die

Steiermark ein Gesetz über die Alten-, Familien- und Heimhilfe erlassen. Das niederösterreichi-

sche Alten-, Familien- und Heimhelfergesetz liegt im Entwurf vor. Die übrigen Länder sind

dabei, entsprechende Vorschriften zu erlassen.

 

Qualifiziertes Pflegepersonal ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende

Pflegevorsorge. In diesem Zusammenhang darf aber nicht übersehen werden, daß die Inan-

spruchnahme dieses Personals durch die pflegebed ürftigen Personen auch von den bestehenden

Kostenbeiträgen abhängig ist, die für die erbrachten Leistungen zu entrichten sind.

 

Das Thema der Kostenbeiträge sowie der Stand der Umsetzung der genannten Vereinbarung

sind regelmäßig Gegenstand von Gesprächen zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und

Soziales und den Ländern. Zur Frage der Qualitätssicherung hat zuletzt am 8. Februar 1996

über meine Veranlassung eine Sitzung mit Vertretern der Sozialversicherungsträger und der

Länder stattgefunden.

 

Fragen 2, 3, 4:

 

Kann die Einstufung von Bedürftigen nicht schneller erfolgen, um einen Mißbrauch von Pfle-

gegeldern durch die Bevölkerung zu vermeiden?

 

Gedenken Sie ein eigenständiges Kontrollorgan einzuführen, um eine bessere Abwicklung zu

erreichen bzw. um Mißstände abzuschaffen?

 

Wäre es nicht möglich, die Stelle einer Iandesoberin, wie sie im Burgenland vorhanden wäre,

wieder zu besetzen bzw. überhaupt einzuführen?

 

 

Antwort:

Die Einstufung der pflegebedürftigen Personen erfolgt im Zuständigkeitsbereich des Bundes

innerhalb von drei bis vier Monaten ab Antragsstellung. Die Entscheidungsträger führen stän-

dig stichprobenartig weitere Kontrollen durch. Sowohl von den Sozialversicherungsträgern als

auch von den Ländern wird bestätigt, daß die Pflege, insbesondere auch in der Famili.e, in ho-

her QuaIität erbracht wird und nur in wenigen Einzelfällen eine drohende Unterversorgung

festzustellen ist. Die Einführung eines ,,standardisierten'' Kontrollsystems wäre demnach un-

zweckmäßig und unwirtschaftlich. Gemeinsam mit den Entscheidungsträgern des Bundes und

der Länder werden über meine Initiative laufend weitere MögIichkeiten zur Verbesserung der

Pflegequalität diskutiert und geprüft.

 

 

Frage 6:

Eine weitreichende Information der Bevölkerung über die gesetzlichen Grundlagen zu diesem

,Ihema wäre wünschenswert. Werden Sie in diese Richtung vorstoßen?

 

 

Antwort:

Zum Thema Pflegevorsorge sind bereits zahlreiche Publikationen erschienen. So zB in der vom

Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebenen Reihe ,,Fingerzeige für behinderte

Menschen" der Band 8 ,,Pflegegeld''. Die Broschüre ,,Pflegevorsorge in Österreich" wurde

ebenfalls vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben. Diese Broschüren

werden laufend neu aufgelegt und an einen weiten Personenkreis verteilt. Weiters können sich

die Betroffenen mit ihren Anliegen an den Sozial-Service der Bundessozialämter und den Bür-

gerservice des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (SozialTelefon) wenden. Das So-

zialTelefon wurde allein zum Thema PfIegevorsorge schon von einigen tausend Interessenten

in Anspruch genommen.

 

Frage 8:

 

 

Sehen Sie eine Möglichkeit die oben angeführten Punkte bzw. Vorschläge umzusetzen?

 

 

 

 

Antwort:

 

 

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus den Ausführungen zu den Fragen 1 bis 7.