1110/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend die Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Justizbereich, gerichtet und folgende Fragen gestellt:

 

1.    Wie hoch war die Pflichtzahl für den Bereich Ihres Ministeriums für 1995?

 

2.    Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in dem unter Punkt 1 angeführten Bereich im Kalenderjahr 1995?

 

3.    Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in Ihrem Bereich für 1995?

 

4.    Wie hoch war die Ausgleichsabgabe, die für den Bereich Ihres Ministeriums in den Jahren 1994 und 1995 an den Ausgleichstaxfonds geleistet werden mußten?

 

5.    Sind Sie, als der für Ihr Ministerium politisch Verantwortliche, grundsätzlich bereit, sich verstärkt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gerade in Ihrem Bereich einzusetzen und somit den anderen Bundesministerien mit gutem Beispiel voranzugehen?

       Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Welche konkreten Maßnahmen haben Sie in dieser Causa im vergangenen Jahr gesetzt?

 

7.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie in dieser Causa setzen?

 

8.    Wann werden Sie diese konkreten Maßnahmen setzen?"

 

Ich beantworte diese Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

Zum Stichtag 1.10.1995 betrug die Pflichtzahl für das gesamte Justizressort 380.

 

Zu 2 und 3:

 

Zum 1. 10. 1995 waren im gesamten Justizressort 213 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt, davon 59 doppelt anrechenbar.  Es waren zu diesem Stichtag daher 108 Pflichtstellen offen.

 

Zu 4:

 

Da Zahlungen an den Ausgleichstaxfond für den gesamten Bundesbereich vom Bund als Dienstgeber in einer Gesamtsumme geleistet werden, verweise ich auf die Antwort des Bundeskanzlers auf die an ihn zur Zi. 1044/J-NR/1 996 gerichtete Frage gleichen Inhalts.

 

Zu 5 bis 8:

 

Wie schon in der Beantwortung der früheren Anfragen, betreffend die Einstellung, von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, weise ich darauf hin, daß die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Bereichen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Bewährungshilfe, aber auch im Bereich der Gerichtsvollzieher, nur in sehr eingeschränktem Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen.

 

Dennoch konnte die Zahl der beschäftigten Behinderten in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht werden.  So ist diese Zahl seit der letzten Anfrage (Stichtag 1.1 0.1 994) um 4,92 % und damit deutlich stärker gestiegen als die Pflichtzahl (+ 0,26 %).  Dieser Trend hat sich auch im Jahr 1996 fortgesetzt.  So waren zum Stichtag 1.7.1996 bereits 224 begünstigte Behinderte beschäftigt (hievon 60 doppelt anrechenbar).  Die Anzahl der offenen Pflichtstellen betrug zu diesem Zeitpunkt nur mehr 93.  Diese Entwicklung ist auf die nachdrücklichen Bemühungen in meinem Ressort zurückzuführen, die Behinderteneinstellungszahl an die durch die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz, BGBI.NR. 313/1992, gestiegene Pflichtzahl wieder heranzuführen.  Insbesondere hat sich die gezielte Information der personalführenden Stellen positiv ausgewirkt.  Die zuständigen Mitarbeiter meines Ressorts sind sich im klaren darüber, daß die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozeß ein sozialpolitisch äußerst wichtiges Anliegen ist.  Das Bundesministerium für Justiz wird sich auch weiterhin für die Einstellung von behinderten Menschen im Justizressort besonders einsetzen.