1113/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits und Freundlnnen haben am 1 1. Juli 1996 unter der Nr. 1059 /J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die kroatische Amtssprache im Burgenland gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. In wievielen Fällen wurde in den Jahren 1988, 1989, 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995 und bis 30. Juni 1996 die kroatische Amtssprache in Anspruch genommen?
schriftlich?
mündlich?
2. Welche Maßnahmen wurden von der Bundesregierung in den Jahren 1988, 1989, 1990, 1991, 1992, 1993, 1994, 1995 und bis 30. Juni 1996 getroffen, um die Bevölkerung von den Möglichkeiten der kroatischen Amtssprache zu informieren?
3. Wievielen Beamten an welchen Behörden wurde bisher eine "Zweisprachigkeitszulage" gewährt?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend ist zu bemerken, daß sich die gegenständliche Anfrage weitgehend auf Sachverhalte bezieht, die nicht in meinen Vollzugsbereich fallen, sondern den Wirkungsbereich von Landesbehörden und anderen Bundesministerien betreffen. Unbeschadet dessen teile ich aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die kroatische Amtssprache wurde beim Militärkommando Burgenland in folgendem Ausmaß in Anspruch genommen:
1988: ----
1989: 22 Fälle
1990: 7 Fälle
1991: 8 Fälle
1992: 7 Fälle
1993: 9 Fälle
1994: 5 Fälle
1995: 3 Fälle
1996: 1 Fall in der ersten Jahreshälfte
Von den von der Amtssprachenregelung betroffenen Gendarmerieposten wurden gemeldet:
1988: ----
1989: 3 Amtshandlungen
3 Niederschriften
1990: 6 Amtshandlungen
2 Anzeigen
1 Niederschrift
1991: 15 Amtshandlungen
6 Niederschriften
1992: 50 Amtshandlungen
14 Niederschriften
1993: 57 Amtshandlungen
10 Niederschriften
7 Eingaben
1994: 97 Amtshandlungen
45 Niederschriften
1995: 57 Amtshandlungen
2 Niederschriften
10 Eingaben
1996: liegen noch keine Daten vor
In den Jahren 1988 bis 1990 wurde beim Arbeitsamt Oberwart, ab 1991 bei den Arbeitsämtern Oberwart und Stegersbach, ab 1993 auch beim Arbeitsamt Eisenstadt bzw den Geschäftsstellen Eisenstadt , Oberwart und Stegersbach des Arbeitsmarktservice Burgenland - meist ohne Zahlenangaben - die Anwendung der kroatischen Sprache anläßlich der Vorsprache von Kunden gemeldet.
Wie mir das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitteilt, wurde die kroatische Sprache nach den dort vorliegenden Meldungen der in Frage kommenden Gemeinden (ausgenommen die unten angeführten) sowie der sechs Bezirkshauptmannschaften und der Abteilungen des Amts der Burgenländischen Landesregierung in den Jahren 1988 bis 30. Juni 1996 in 20.418 Fällen mündlich und in 826 Fällen schriftlich in Anspruch genommen:
Jahr: 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996
mündlich: 1548 2321 2458 2868 3375 1655 2179 2879 1125
schriftlich: 30 74 88 73 123 90 144 148 56
Bei den nachstehend angeführten Gemeinden wird ein Großteil der mündlichen Anbringen in kroatischer Amtssprache durchgeführt, wobei aufgrund des Umfangs keine konkreten Zahlen vorliegen:
- fast alle mündlichen Amtshandlungen in kroatischer Sprache: Klingenbach, Trausdorf, Neudorf,
Nikitsch, Großwarasdorf - 90- 95 % der mündlichen Amtshandlungen in kroatischer Sprache: Oslip, Siegendorf, Zagersdorf, Frankenau-Unterpullendorf, Schachendorf - 60-70 % der mündlichen Amtshandlungen in kroatischer Sprache: Weiden bei Rechnitz
Zu Frage 2:
Die Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen, vor denen die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird, wurde im BGBl. Nr. 231/1990 kundgemacht.
Zu Frage 3 -
Soweit diese Frage meinen Wirkungsbereich betrifft, verweise ich auf die Berichte der Bundesre-
gierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes, die dem Nationalrat jährlich zugeleitet
werden.
Wie mir das Amt der Burgenländischen Landesregierung mitteilt, beziehen dort 4 Personen eine Vergütung nach § 23) leg.cit. sowie 3 Personen eine Dienstzulage gemäß § 6 Abs. 2 des Burgenländischen Kindergarten- und Hortedienstrechtsgesetzes, LGBI. Nr. 30/1993, für die Dienstverwendung an gemischtsprachigen Kindergärten.
In den im § 2 Abs. 1 der Verordnung der Bundesregierung über die Bestimmung der Gerichte, Verwaltungsbehörden und sonstigen Dienststellen. vor denen die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wird, BGBl. Nr. 231/1990, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 6/1991, angeführten Gemeinden beziehen 46 Personen eine Zulage gemäß § 3 Volksgruppengesetz sowie 2' ) Kindergärtnerinnen eine Dienstzulage.
Weitere Informationen liegen mir nicht vor.