1114/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gatterer und Kollegen haben am 12. Juli 1996 unter der
Nr. 1111/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend öffentliche Zusagen für den Bereich Wildbach- und Lawinenverbauung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Ist es richtig, daß Sie anläßlich einer Feierlichkeit am 11. Juni 1996 in Villach bekanntgegeben haben, daß im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung in Kärnten keine Kürzungen eintreten werden?
2. Welche Maßnahmen haben Sie unternommen, bzw. veranlaßt, daß Kürzungen aufgrund der Unwettersituation in Kärnten nicht stattfinden werden?
Welche Maßnahmen haben Sie unternommen, bzw. welche Veranlassungen haben Sie getroffen, daß in Kärnten die versprochenen 6 Millionen Schilling für Sofortmaßnahmen zu keinen negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung der Wildbach- und Lawinenverbauung führen?
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Anläßlich der Grundsteinlegung des neuen Kompetenzzentrums für Halbleiter der Firma Siemens am 10. Juni 1996 in Villach habe ich zugesagt, mich dafür zu verwenden, die für das heurige Jahr in Rede gestandenen Kündigungen von Arbeitnehmern im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung in Kärnten abzuwenden.
Zu den Fragen 2 und 3:
Dem für Angelegenheiten der Wildbach- und Lawinenverbauung zuständigen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft stand bzw. steht aus dem Katastrophenfonds für die Jahre 1995 und 1996 jeweils ein Betrag in der Höhe von rund 1,6 Milliarden Schilling sowie für das Jahr 1997 in der Höhe von rund 1,7 Milliarden Schilling zur Verfügung. Die Prioritäten, wie diese Beträge auf aus Mitteln des Katastrophenfonds finanzierte Maßnahmen (Flußbau, Hydrographie und Wildbach- und Lawinenverbauung) aufgeteilt werden, werden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft gesetzt.
Auf meine diesbezügliche Kontaktnahme hat mir der Bundesminister für Finanzen versichert, daß das Bundesministerium für Finanzen allfälligen, vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zu beantragenden Umschichtungen innerhalb des Katastrophenfonds zugunsten der Wildbach- und Lawinenverbauung seine Zustimmung erteilen würde.
Darüber hinaus hat mir auf mein Ersuchen der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zugesagt, daß im Winter 1996/97 Kündigungen ohne Wiedereinstellung der Beschäftigten vermieden werden sollen. Im übrigen verweise ich auf die Antwort des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 789/J. Hinsichtlich der in der Anfrage erwähnten "6 Millionen Schilling für Sofortmaßnahmen" habe ich keine Zusage abgegeben.