1119/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 12. Juli 1996 unter der Nr. 1 1 96/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit in Europa gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
1. Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurden seitens der österreichischen Vertreter seit dem EU-Beitritt in EU-Gremien (Europäischer Rat, Ministerräten, Arbeitsgruppen des Rates u.ä.) gefordert?
2. Welche von diesen Maßnahmen wurde von einem EU-Gremium angenommen?
Im Zusammenhang mit dem Begriff "Europäische Beschäftigungsoffensive" wird in erster Linie der Ausbau der Transeuropäischen Verkehrsnetze zur Arbeitsplatzbeschaffung genannt. Der Finanzministerrat am 8. Juli konnte sich jedoch nicht auf die Finanzierung der TEN einigen. Welche anderen konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden auf EUEbene diskutiert?
4. Der Europäische Rat hat wiederholt betont, daß die Schaffung von Arbeitsplätzen für ihn Priorität besitzt (zuletzt auf seinen Tagungen in Essen, Cannes. Madrid und Turin). Der Bericht des Vorsitzes der Regierungskonferenz vom 12. Juni 1996 über den Stand der Beratungen hält hingegen "als breiten Konsens" fest, daß die Arbeitslosigkeit zwar eines der gravierendsten Probleme ist, mit denen die Union d derzeit konfrontiert ist, daß es aber insbesondere Sache der Mitgliedstaaten und der Unternehmen ist, nach Lösungen zu suchen.
a) In welcher Form haben sich die österreichischen Vertreter im Rahmen der Regierungskonferenz dagegen ausgesprochen, die Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ausschließlich auf Ebene der Mitgliedstaaten zu belassen?
b) Welche konkreten Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit haben die österreichischen Vertreter im Rahmen der Regierungskonferenz eingebracht?
c) Welchen spezifischen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sollen die Unternehmen im Sinne dieses Berichtes leisten und wie soll dieser Beitrag formell in den EU-Verträgen verankert werden?
5. Der Bericht des Vorsitzes der Regierungskonferenz vom 12. Juni 1996 über den Stand der Beratungen hält weiters "als breiten Konsens" fest, daß sich alle Maßnahmen, die im Rahmen der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gegebenenfalls auf Gemeinschaftsebene in Betracht gezogen werden könnten, keinesfalls auf den Zeitplan und die Kriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion auswirken bzw. keinesfalls "mit der Haushaltsdisziplin unvereinbar sein dürfen". Aus Sicht der unterzeichneten Abgeordneten heißt das, daß die Verwirklichung der WIW Vorrang vor der Verwirklichung der Beschäftigungsunion hat.
a) Wie steht dies im Einklang mit dem Koalitionsübereinkommen der Regierungsparteien, der Beschäftigungspolitik in allen Tätigkeitsbereichen der Europäischen Union höchste Priorität zuzuweisen.?
b) Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die aus Sicht der EU "mit der Haushaltsdisziplin vereinbar sind", sind seitens der EU geplant?
c) Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die aus der Sicht der österreichischen Bundesregierung "mit der Haushaltsdisziplin vereinbar sind", sind auf nationaler Ebene geplant?
d) Gibt es Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die aus Sicht der österreichischen Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar sind?
Welche sind dies und warum sind sie aus Sicht der Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar?
e) Gibt es Maßnahmen, die aus Sicht der österreichischen Bundesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geeignet wären, aber aufgrund der von der EU geforderten "Haushaltsdisziplin" nicht umgesetzt werden? Welche sind dies und warum sind sie aus Sicht der Bundesregierung mit der Haushaltsdisziplin nicht vereinbar?
f) Waren vor dem EU-Beitritt seitens der österreichischen Bundesregierung Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit geplant, die nun aufgrund der von der EU geforderten "Haushaltsdisziplin" nicht umgesetzt werden? Welche sind dies?
6. Die Währungsunion wird als beschäftigungspolitisches Instrument und als Voraussetzung und Basis einer Beschäftigungsunion bzw. einer Beschäftigungsoffensive der EU bezeichnet.
a) Warum ist die Währungsunion Voraussetzung einer Beschäftigungsunion/Beschäftigungsoffensive der EU?
b) Welche direkten Auswirkungen der Währungsunion sind Voraussetzung für die Bildung einer Beschäftigungsunion?
c) Welche Voraussetzung(en) hat die Beschäftigungsunion, die ausschließlich aufgrund der Vollendung der Währungsunion gegeben ist/sind?
d) Sollte die Währungsunion 1999 in Kraft treten, welcher Termin ist für das Inkrafttreten der Beschäftigungsunion/Beschäftigungsoffensive vorgesehen?
e) Liegt der EU ein konkretes Konzept einer Beschäftigungsunion/Beschäftigungsoffensive vor?
f) Welches Konzept einer Beschäftigungsunion liegt der österreichischen Bundesregierung vor?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Grundsätzlich ist anzumerken, daß Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in erster Linie in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt. Das steht nicht im Widerspruch dazu, daß ein hohes Beschäftigungsniveau von Beginn an zu den wichtigsten Zielsetzungen der Gemeinschaft zählt. Nach dem Anstieg der Arbeitslosigkeit in Europa zu Beginn der Neunziger Jahre hat die Union auch verstärkte Aktivitäten in diesem Bereich unternommen. Von diesen sind insbesondere die Maßnahmen zum Follow-up von Essen und im Rahmen des Vertrauenspakts für Beschäftigung, die von österreichischer Seite unterstützt wurden, sowie die vor allem auf österreichische Initiative beim Europäischen Rat in Cannes und in Madrid geforderte Verankerung der Beschäftigungspolitik bei der Regierungskonferenz zu nennen.
Die Aktivitäten österreichischer Vertreter in den EU-Gremien beziehen sich einerseits darauf, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Schaffung und Erhaltung von Beschäftigung insbesondere auch als europäische Aufgabe zu forcieren und andererseits an den schon bestehenden Verfahren, die auf eine ansatzweise Koordinierung der nationalen Politik abzielen, aktiv mitzuarbeiten und diese fortzuentwickeln. Als relevante Gremien wären zu nennen: Regierungskonferenz, Europäischer Rat.- Rat Arbeit und Soziales, Ratsarbeitsgruppe Sozialfragen, Ad-hoc-Gruppe der persönlichen Beauftragten der Arbeitsminister, Gruppe der Generaldirektoren für Beschäftigung und der Direktoren der Arbeitsverwaltungen, ESF-Ausschuß und ESF-Begleitausschüsse.
Im Rahmen der Folgemaßnahmen zum Europäischen Rat von Essen hat sich Österreich bereit erklärt, ein Mehrjahresprogramm zur Arbeits- und Beschäftigungsentwicklung zu erarbeiten und sich einem Beobachtungs- und Überprüfungsverfahren in bezug auf die Arbeitsmarktentwicklung zu unterziehen. Österreich hat sich an diesem Prozeß intensiv beteiligt. Alle von den Essen-Punkten betroffenen Ministerien und Sozialpartner wurden eingeladen, über die eingeleiteten Maßnahmen zur Realisierung der Mehrjahresprogramme zu berichten und an der Erstellung eines österreichischen Beitrags für den gesamteuropäischen Zwischenbericht mitzuwirken. Österreich hat sich darüber hinaus immer für eine möglichst starke und effiziente Form des betreffenden Ausschusses eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
Im Rahmen der Regierungkonferenz schlägt Österreich vor, die Beschäftigungspolitik in den EGVertrag aufzunehmen. Im einzelnen zielen die österreichischen Vorschläge darauf ab, das Ziel der Vollbeschäftigung im Vertrag zu verankern und ein Beschäftigungskapitel in den Vertrag aufzunehmen, das insbesondere ein Überwachungsverfahren und einen Sanktionsmechanismus enthalten soll, einen Ausschuß für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik zu schaffen-, den Sozialen Dialog sowie eine Verschränkung der Räte "Arbeit und Soziales" und "ECOFIN" zu schaffen.
Österreich hat sich stets für eine zentrale Rolle der Beschäftigungspolitik in den Interventionen des ESF ausgesprochen und wesentlich zur Einsetzung eines Ausschusses dafür beigetragen. Der ESF ist durch die eindeutigen Vorgaben Österreichs an die Kommission mit 1,4 Milliarden Schilling jährlich zu einem wesentlichen Faktor in der aktiven Arbeitsmarktpolitik geworden.
Im Rahmen des von Kommissionspräsident Santer vorgeschlagenen Vertrauenpakts und der "Dreiparteienkonferenz" in Rom hat sich Österreich insbesondere für folgende Punkte ausgesprochen:
- Österreich unterstützt den Vorschlag der Kommission, daß die zusätzlichen Mittel, die sich aus der Anwendung des Deflators ergeben, zur Bildung einer besonderen Reserve für vorrangige wegweisende Beschäftigungsmaßnahmen verwendet werden, wenn dabei benachteiligte Regionen in Österreich zum Zug kommen.
- Österreich unterstützt die Initiative zur "Schaffung eines günstigen Rahmens für die örtliche Initiative und Beschäftigung".
- Österreich setzt sich dafür ein, die bevorstehende Reform der Strukturfonds schon jetzt verstärkt zu diskutieren.
Österreich hat sich weiters im Zusammenhang mit dem Weißbuch "Lehren und Lernen" besonders für eine breite Initiative für die Entwicklung neuer Formen zur Umverteilung von Arbeit auch im Zusammenhang mit Qualifizierungsfragen und Maßnahmen zur Förderung von Gruppen, die von Ausgrenzung bedroht sind, eingesetzt.
Im Rahmen des Europäischen Jahres für lebensbegleitendes Lernen hat Österreich 33 Projekte ausgearbeitet, von denen 26 von der Kommission finanziell unterstützt werden.
Zu Frage 3:
Im letzten Finanzministerrat wurden sehr wohl Schritte in Richtung TEN-Finanzierung gesetzt, vor allem die in Beantwortung der Frage 2 erwähnte Einsetzung der Expertengruppe. Hiebei geht es allerdings um eine zusätzliche Finanzierung. Die Leitlinien über die Finanzierung der Transeuropäischen Netze wurden bereits beschlossen. Auch in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rats von Florenz sind Vorschläge zur verstärkten Förderung der TEN enthalten. Darüber hinaus werden die Arbeiten zur Umsetzung der fünf beschäftigungspolitisch prioritären Bereiche von Essen weitergeführt und intensiviert. Beim weiteren Follow-up von Essen sind insbesondere Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen und Frauen sowie spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit vorgesehen. Im Rahmen der Strukturpolitik sollen in Zukunft die Mittel verstärkt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eingesetzt werden.
Zu den Fragen 4a und 4b:
Osterreich geht wie die übrigen Mitgliedstaaten weiterhin davon aus, daß die Beschäftigungspolitik primär in die nationale Kompetenz fällt. Allerdings erfordert die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit angesichts der verschärften und strukturell neuartigen ökonomischen Bedingungen auch gemeinsame europäische Antworten. Wenn konkrete Schritte im Kampf gegen Arbeitslosigkeit gesetzt werden sollen, ist es nur konsequent, die Zielsetzungen und Tätigkeitsbereiche des Vertrags zu ergänzen.
Die österreichischen Vorschläge beinhalten folgendes:
Das prioritäre Anliegen der Erreichung von Vollbeschäftigung sollte im Ziel- und Aufgabenkatalog des EG-Vertrags verankert werden. Zudem sollte auch das im Rahmen des Follow-up von Essen entstandene Überwachungsverfahren im Vertrag analog zu Art. 103 EGV festgeschrieben werden. bei dem auch eine Einbindung der Sozialpartner vorzusehen ist. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Koordination der Beratungen des Rats für Arbeits- und Sozialfragen und des Rats ECOFIN über Fragen der Beschäftigungspolitik vorgeschlagen.
Darüber hinaus bedarf es für die Fortentwicklung der sozialen Dimension der Politik der Europäischen Union eines horizontalen Ansatzes. Aus diesem Grund ist Österreich für eine obligatorische Überprüfung sämtlicher Vorschläge der Europäischen Kommission auf ihre Auswirkungen auf den sozialen Bereich und auf die Beschäftigung eingetreten.
Zu Frage 4c:
Anzumerken ist, daß Aufgabe der Regierungskonferenz lediglich die Reform des Primärrechts der Europäischen Union ist. Sie kann somit allenfalls einen Rahmen vorgeben, der einer weiteren Konkretisierung durch die EU-Organe sowie die Mitgliedstaaten bedarf. Da sich natürlich auch der in der Anfrage erwähnte Zwischenbericht des italienischen Vorsitzes an den Europäischen Rat von Florenz nur mit möglichen Veränderungen befaßt, wird der spezifische Beitrag der Unternehmen zum Kampf gegen die Arbeitslosigkeit nicht angesprochen.
Das Problem der Beschäftigungslosigkeit kann nur durch das Zusammenwirken aller wirtschaftspolitischen Akteure bewältigt werden. Aus diesem Grund soll auch eine Einbindung der Sozialpartner hinsichtlich des Überwachungsverfahrens im EG-Vertrag verankert werden. Grundsätzlich stelle ich fest, daß die österreichischen Vorschläge im Gegenstand gemäß der Informationspflicht nach Art. 23e B-VG dem Parlament zugegangen sind.
Zu Frage 5:
Sinn des erwähnten Konsenses bei der Regierungskonferenz ist es, daß erfolgreiche Beschäftigungspolitik und Verwirklichung der Währungsunion keine konkurrierenden Ziele sind, die sich gegenseitig ausschließen. Im Gegenteil, die Wirtschafts- und Währungsunion und das Ziel der Vollbeschäftigung sind notwendige und komplementäre Ziele, die gleichzeitig angestrebt werden sollten.
Die angesprochene " Haushaltsdisziplin" betrifft primär jene der Mitgliedstaaten und nicht jene des EU-Haushalts. Es gibt aber auch auf EU-Ebene Initiativen zur Senkung der Arbeitslosigkeit. Dazu zählen Initiativen für eine zusätzliche Finanzierung der Transeuropäischen Netze, die selbstverständlich auch bedeutende beschäftigungspolitische Wirkungen mit sich bringen. Weiters sollen durch verstärkte und gezielte Förderung von Klein- und Mittelbetrieben Arbeitsplätze in diesem Bereich geschaffen werden. Auch die Erhöhung der für den Bereich Forschung zur Verfügung stehenden Mittel wird mittel- und langfristig positive Beschäftigungseffekte zeigen.
Im Rahmen von Arbeitsstiftungen wird versucht, Beschäftigungslosen aus Krisenbranchen zusätzliche Qualifikationen zu vermitteln. Weiters gibt es Initiativen zur Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt. Die Bundesregierung fördert grundsätzlich verschiedene Formen der beruflichen Weiterbildung. Im Konsolidierungsprogramm hat die Bundesregierung auch arbeitsmarktfördernde Maßnahmen vorgesehen, sodaß die Budgetkonsolidierung sich nicht negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken wird.
Die österreichische Bundesregierung ist der Ansicht, daß etwa eine generelle Budgetausweitung zur Arbeitsplatzsicherung weder arbeitsplatzwirksam noch budgetschonend wäre.
Es ist grundsätzlich zu betonen, daß die Haushaltsdisziplin nicht ein von der EU aufoktroyiertes Ziel ist, sondern in Österreichs eigenem Interesse liegt. Beschäftigungspolitische Maßnahmen, die nicht mit der Haushaltsdisziplin vereinbar sind, sind nicht nur aus diesem Grund nicht sinnvoll. Sie würden unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch längerfristig zu keiner Lösung der Beschäftigungsproblematik beitragen, da die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung nur in die Zukunft verschoben und immer teurer würde.
Durch den österreichischen EU-Beitritt sind keine Änderungen in der österreichischen Beschäftigungspolitik eingetreten, daher hat auch die geforderte "Haushaltsdisziplin" keine Änderung der österreichischen Beschäftigungspolitik bewirkt. Geändert haben sich nur die Finanzierungsmodalitäten insofern, als Österreich nunmehr für bestimmte Arbeitsmarktprogramme EU-Mittel in Anspruch nimmt.
Zu den Fragen 6a bis 6e:
Die Währungsunion ist nicht unbedingt eine Voraussetzung für eine Beschäftigungsunion, bzw. eine Beschäftigungsinitiative der EU, sie erleichert aber beschäftigungspolitische Maßnahmen. Durch die Währungsunion sind eine Stabilisierung der Zinsen, ein langfristig geringes Inflationsniveau und ein Zurückdrängen der Haushaltsdefizite zu erwarten. Zwar macht die Budgetkonsolidierung offensive Beschäftigungsmaßnahmen zur Zeit schwieriger, langfristig wird sie aber gemeinsam mit den anderen Komponenten dazu beitragen, die Spielräume für beschäftigungspolitische Maßnahmen zu erhöhen.
Dazu kommt, daß niedrige Zinsen in Verbindung mit der Ausschaltung der Gefahr von kompetitiven Abwertungen, dem Wegfall des Währungsrisikos und niedrigeren Transaktionskosten eine günstige Voraussetzung für ein wieder stärkeres Wirtschaftswachstum darstellen. Dies hat natürlich wiederum positive Auswirkungen auf die Beschäftigung.
Um die Währungsunion tatsächlich auch zu einer Beschäftigungsunion zu machen, bedarf es freilich auch der geeigneten Rahmenbedingungen im sozialen Bereich im weitesten Sinn. Der Binnermarkt ermöglicht Angleichungen bei sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, das europaweite Einziehen von sozialen Netzen und ähnliches. Die EU hat bereits Maßnahmen in diese Richtung gesetzt (Stichwort Entsenderichtlinie), in Zukunft ist aber zweifellos ein verstärktes Engagement notwendig. Die Bundesregierung unterstützt alle Initiativen, die eine europaweite Verstärkung der Harmonisierung auf hohem Niveau bzw. Mindeststandards in diesem Bereich zum Ziel haben.
Eine offensive Beschäftigungspolitik ist ein ständiges Gebot. Was eine Beschäftigungsoffensive in Europa betrifft, so wird diese, wie oben beschrieben, durch die Währungsunion begünstigt, angesichts der dramatischen Lage am europäischen Arbeitsmarkt, wäre es aber sicherlich falsch, mit beschäftigungspolitischen Maßnahmen bis zum Inkrafttreten der Währungsunion zu warten.
Der Start einer "Beschäftigungsunion" ist nicht in erster Linie eine Terminfrage. Durch die Währungsunion und Gestaltung der sozial- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen wird sich auch eine Beschäftigungsunion ergeben müssen, will man die Integration als Gesamtes nicht gefährden. Die im Rahmen der Regierungskonferenz diskutierten Vorschläge zur Beschäftigung werden, wenn sie die Zustimmung der Mitgliedstaaten finden, mit dem Abschluß der Regierungskonferenz Wirklichkeit werden.
Auf europäischer Ebene werden im Rahmen der Regierungskonferenz verschiedene Vorschläge, darunter der österreichische, diskutiert, die Beschäftigungspolitik im Vertrag zu verankern und damit ihre Bedeutung in der EU zu erhöhen und klarzumachen. Der von Kommissionpräsident Santer vorgestellte Vertrauenspakt für Beschäftigung wird intensiv diskutiert. Bereits im Stadium der Umsetzung befinden sich die in den Schlußfolgerungen des Europäischen Rats von Essen enthaltenen Maßnahmen.
Zu Frage 6f:
Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 4.