1125/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1062/J betreffend B 67b Nordspange Graz, welche die Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde am 11.Juli 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Dem Anhörungsverfahren nach § 4 BSTG. 1971, das in der Zeit vom 16.3.1976 bis 27.4.1976 stattfand, lag das Detailprojekt 1972 zugrunde.  Die im Zuge der Anhörung eingegangenen Änderungsvorschläge fanden ihren Niederschlag in einer Absenkung der Trasse unter das Geländeniveau und der Errichtung beidseitiger Lärm­schutzwände. Diese von der Stadt Graz verlangten Änderungen wurden in das Generelle Projekt 1979 aufgenommen. Somit war dieses Projekt inhaltlich Gegenstand der Verordnung nach § 4 BSTG., verlautbart im BGBl.  Nr. 425/80.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Der Planungsstand im Jahr 1980 war das Generelle Projekt 1979, das eine Troglage beginnend bei der Körösistraße und endend bei der Grabenstraße vorsah und zum Schutz der Wohnsiedlungen beiderseits Lärmschutzwände aufwies.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Da sich die Straßenanlage des Detailprojektes 1993 innerhalb des durch die Verordnung bestimmten Bundesstraßenbaugebietes befand und die Verordnung keine Bestimmung über die Achse enthielt, konnte davon ausgegangen werden, daß das Detailprojekt verordnungskonform sei.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Seitens der Landesbaudirektion wurde, wie von dieser mitgeteilt, ausgesagt, daß nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Verordnung im Jahr 1980 keine Achse zu verordnen war, sondern nur ein Trassenverlauf nach dem Wortlaut des Gesetzes und ein Bundesstraßenbaugebiet (ausgewiesen in einem Plan, der Bestandteil der Verordnung war).

 

Die Bestimmung, wonach auch die Achse durch Verordnung festzulegen ist, wurde erst mit der Novelle 1983, BGBl.  Nr. 63/83, in das Gesetz aufgenommen.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Da im Jahr 1980 keine Straßenachse verordnet worden war, war die Übereinstimmung mit einer Straßenachse bei der Erstellung des Detailprojektes 1993 nicht relevant.

Im Zuge der Bauvorbereitungen zeigte sich jedoch, daß eine Achsverschiebung nicht auszuschließen ist.Diese Frage wird derzeit hinsichtlich ihrer technischen und rechtlichen Auswirkungen geprüft.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Novelle 1993 zum BSTG. 1971 (BGBl. 33/1994) gilt nur für Verordnungen, welche bereits einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen worden sind.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Das genehmigte Detailprojekt liegt bei der Landesbaudirektion wie auch der Stadt Graz auf. Jeder kann darin Einsicht nehmen und wird entsprechend informiert.  Konkret ist mit der gegenständlichen Anfrage wahrscheinlich der Bereich des km 1,600, Profil 24 gemeint, wo die Tunnelwand bis auf 11 m an ein Objekt der BUWOG herankommt.

 

Dazu ist erläuternd anzufahren, daß, um die kahle Betonwand optisch besser zu gestalten, im Einvernehmen mit der Stadt Graz eine Begrünung dieser Wand in Form einer Steinschlichtung vereinbart wurde.  Dadurch rückt aber der Böschungsfuß auf 5,5 m zum gegenständlichen Objekt heran. Ohne Errichtung dieser Böschung könnten mehrere Bäume belassen werden. In dieser Frage wird noch eine Abklärung mit dem Grundeigentümer erfolgen.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Unter Berücksichtigung der einschlägigen Dienstanweisungen (RVS 9.232, Ausgabe Juli 1994) ist ein 4-spuriger Ausbauquerschnitt erforderlich. Zum Zeitpunkt einer Eröffnung des Tunnels wäre bereits die Leistungsfähigkeitsgrenze einer zweispurigen Straße überschritten. Der Prognoseverkehr für das Jahr 2010 mit 19.000 Kfz/24 h könnte nicht entsprechend abgewickelt werden.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Entsprechend dem Stand der Dienstanweisung "Anhang Umwelt" im Jahr 1993 lagen dem Detailprojekt 1993 Berechnungen über die Schadstoffausbreitung bei den Tunnelportalen und aktuelle Lärmmessungen aus 1992 bzw. 1993 zugrunde. Diese Untersuchungen werden derzeit noch durch eine von der Stadt Graz in Auftrag gegebene "Umweltmedizinische Beurteilung"ergänzt.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Wie bereits angeführt, wurde von der Stadt Graz eine "Umweltmedizinische Beurteilung der Effekte der Auswirkungen durch den Bau der Nordspange" an den Leiter des Hygieneinstitutes der Stadt Graz, Prof. Dr. Marth, in Auftrag gegeben. Die dafür erforderlichen Grundlagen (aktuelle Verkehrszählungen und Umlegungsberechnungen, Prüfung der derzeitigen Schadstoffbelastungen aller maßgebenden Komponenten und Ausbreitungsberechnung beim Tunnelportal, neue Lärmmessungen und Berechnung der Prognose-Lärmbelastung für das Jahr 2010) wurden seitens der Bundesstraßenverwaltung zur Verfügung gestellt.

Mit der Vorlage dieser Begutachtung ist voraussichtlich im Herbst 1996 zu rechnen.