1131/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold und Kollegen vom 12. Juli 1996, Nr. 1085/J, betreffend Hilfsprogramm für Rinderbauern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ein eigenes nationales Hilfsprogramm für die Rinderhaltung ist derzeit nicht vorgesehen, da die Instrumentarlen der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Rindfleisch hiefür durchaus ausreichen.
Für Direktzahlungen im Rahmen des BSE-Einkommensausgleiches stehen rund 336 Mio Schilling zur Verfügung. Unter Berücksichtigung des Hartwährungsausgleiches sind daher vergangene Woche inklusive Bundes- und Landesmittel insgesamt etwa 780 Mio Schilling an Direktzahlungen an die Rinderhalter ausbezahlt werden.
Die anderen Instrumentarien der GMO Rindfleisch wie Intervention und Förderung von Exporten durch Erstattungszahlungen werden von der EU in reichlichem Ausmaß in Anspruch genommen. Beispielsweise sieht der neueste Vorschlag der EU-Kommission eine Höchstlagermenge von 720.000 t Rindfleisch für 1996 vor. Unter Berücksichtigung eines österreichischen Anteiles von rd. 3 % (21.600 t) wird die EU allein zum Ankauf von Interventionsware in Österreich mehr als 700 Mio Schilling zur Verfügung stellen.
In den ersten fünf Monaten haben österreichische Exporteure um fast 10 % mehr Exportlizenzen beantragt als im vergangenen Jahr. Es kann davon ausgegangen werden, daß im Gesamtjahr 1996 eine Steigerung der Drittlandexporte um rd. 2.300 t (d.s. etwa 7.000 Rinder) zu erwarten ist. Auch die Kosten für diese Verwertungsmaßnahme werden von der EU getragen.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Agrarmarkt Austria (AMA) bietet mit ihrem Herkunfts- und Gütezeichen eine gute Basis für die Umsetzung eines Qualitätsfleischprogrammes. Dieses Herkunfts- und Gütezeichen für Frischfleisch wird von der AMA durch personelle Bereitstellung, Marketing, werbe und sonstige Maßnahmen aus den Mitteln der Marketingbeiträge unterstützt. Zusätzlich werden Qualitätsfleischprogramme auch von den Ländern und den Landwirtschaftskammern durch Bereitstellung von Personal bzw. finanzieller Mittel gefördert. Direktzahlungen an Bauern sind bei Qualitätsfleischprogrammen nicht üblich.
Zu Frage 5:
Der Schaden der Rinderwirtschaft aufgrund der BSE-Krise ist im Moment noch nicht abzuschätzen, da die weitere Preisentwicklung für das Jahr 1996 nicht bekannt ist. Es ist aber zu hoffen, daß aufgrund der bereits diskutierten Reformmaßnahmen der EU-Kommission, die Anfang September 1996 beschlossen werden sollen, der Marktverlauf sich günstiger als bisher darstellen wird.
Zu Frage 6:
Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß im 1.Halbjahr 1996 die Schlachtungen also das Angebot - um 11 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres gestiegen sind. Selbst bei Abzug der Marktentnahmen im Rahmen der Intervention kann festgehalten werden, daß die Absatzmengen der österreichischen Schlachthöfe am freien Markt (Österreich, EU, Drittländer) gegenüber 1995 sogar gestiegen sind.
Der Frischfleischverbrauch in Österreich dürfte aber aufgrund der BSE-Krise rückläufig sein.
Zu Frage 7:
Die Interventionsankäufe im Rahmen der GMO Rindfleisch werden in Österreich von der AMA als verantwortliche Interventionsstelle durchgeführt. Die Aufteilung erfolgt im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens, bei dem die EU-Kommission im Rahmen des Verwaltungsausschußverfahrens die Zuschläge je nach Marktlage festlegt.
Zu Frage 8:
Österreich hat von seinem Recht gemäß Artikel 15 der "Verordnung (EWG) Nr. 2456/93 der Kommission vom 01. September 1993 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 0805/68 des Rates hinsichtlich der allgemeinen und besonderen Interventionsmaßnahmen für Rindfleisch" Gebrauch gemacht, wodurch die Mitgliedstaaten die Ankäufe auf jene mengen begrenzen können, die sie übernehmen können.
Aufgrund der großen Zuschlagsmenge, die 43 % der Wochenschlachtungen betrug und innerhalb von 14 Tagen einzulagern gewesen wäre, sowie aufgrund der nicht ausreichend vorhandenen Kühlhauskapazitäten war Österreich in einem Fall gezwungen, eine Kürzung um rd. 15 % des möglichen Zuschlages vorzunehmen.
Der österreichische Rindermarkt war durch diese Kürzung nicht negativ beeinflußt. Aufgrund der unter Berücksichtigung der Kürzung des Interventionszuschlages um 15 % noch verbleibenden Restmenge von 1.900 t Rindfleisch war es möglich das bis dahin bestandene Überangebot an heimischen Rindern vom Markt zu nehmen.