1132/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ing. Reichhold und Kollegen vom 12.Juli 1996, Nr. 1087/J, betreffend derzeitiges EU-Agrarförderungssystem, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
zu den Fragen 1 bis 4
Die Instrumentarien der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind kein statisches und unveränderliches System, sondern müssen laufend an aktuelle marktpolitische Gegebenheiten und Entwicklungen angepaßt werden..Daher ist es naheliegend, daß die GAP, die für den Bereich Getreide im Jahre 1992 einer grundlegenden Reform unterzogen wurde und dessen positive Auswirkungen allseits spürbar und auch anerkannt sind, auch in bezug auf andere Produktionssparten weiter zuentwickeln sein wird. Dies soll auf der bewährten Grundlage der GAP-Reform 1992 geschehen. Diese Vorgangsweise wird von Österreich selbstverständlich mitgetragen.
Natürlich stellt inbesonders die Frage der Osterweiterung der EU ein wesentliches Element für die künftige Diskussion zur Weiterentwicklung der GAP dar. Auch gibt es eine Reihe von anderen inneren und äußeren Faktoren, wie beispielsweise die Weiterentwicklung des GATT, die in dieser Diskussion künftig berücksichtigt werden müssen.
Die EU-Kommission hat als Diskussionsgrundlage insbesondere das "Strategiepapier" von EU-Agrarkommissar Dr. Franz Fischler vorgelegt, welches vor allem Alternativszenarien für die Weiterentwicklung der GAP beinhaltet. Dieses Papier wurde auch dem Europäischen Rat von Madrid im Dezember des Vorjahres vorgelegt und ist auch den österreichischen Parlamentsclubs als offizielles EU-Dokument zugegangen. Ich gehe davon aus, daß Ihnen diese Unterlage bekannt sein dürfte.
Es ist zu erwarten, daß die EU-Kommission auf der Grundlage dieses "Strategiepapiers" zu Beginn des kommenden Jahres ein weitergehendes Orientierungsdokument vorbereiten wird, welches letztlich dem "Rat Landwirtschaft" als zuständigem Organ für die Beschlußfassung allfälliger Reformen als Diskussions und Entscheidungsunterlage dienen wird.
In diesem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, daß am 11.Juli 1996 im österreichischen Parlament eine aktuelle Aussprache zum Thema "Weiterentwicklung der GAP" stattgefunden hat, bei der ich die österreichische Position zu dieser Diskussion vorgeschlagen und erläutert habe. Zur Teilnahme an dieser Veranstaltung waren auch alle Parlamentsclubs eingeladen. Bedauerlicherweise wurde diese Einladung zu dieser aktuellen Aussprache, anläßlich derer umfassend Gelegenheit bestand, dieses Thema ausführlich zu
diskutieren, von den Oppositionsparteien nicht sehr intensiv frequentiert. Bei dieser Veranstaltung habe ich vor allem auf die österreichische Forderung hingewiesen, daß im Zuge der Weiterentwicklung der GAP die Agrarumweltpolitik neben den Elementen der Markt- und Strukturpolitik zu einer dritten Säule der GAP ausgebaut werden muß. Dies wird auch einer der österreichischen Kernforderungen zu diesem Thema sein.Dabei geht es jedoch nicht so sehr darum, Ausgleichszahlungen umweltbezogen zu gestalten, sondern den Weg, der mit der EU-Verordnung 2078/92 eingeschlagen wurde, nämlich die Bauern für Agrarumweltleistungen leistungsgerecht zu entgelten, weiterzugehen und auszubauen.
Zu Frage 5:
Das derzeitige Milchquotensystem ist bis zum Jahr 2000 befristet. Es soll bereits möglichst frühzeitig die Diskussion über die Neugestaltung beginnen. Die EU-Kommission hat dazu angekündigt, im Rahmen des Preispakets 1997/98, das ist im kommenden Frühjahr, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Zur Vorbereitung für Arbeiten an einer Konzeption zur Neugestaltung der Milchmarktordnung ist die Kommission bemüht, möglichst viele interessierte Gruppen an der Diskussion zu beteiligen, wobei als Entscheidungsgrundlage verschiedene alternative Reformmodelle ausgearbeitet werden sollen, auf deren Basis ein Vorschlag für die Konzeption der gemeinschaftlichen Milchmarktpolitik ausgerichtet werden kann.
Bei der Diskussion zur Änderung der Milchmarktordnung, insbesondere der Garantiemengenregelung, sind folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
Ziele der Agrarpolitik gemäß EG-Vertrag;
die Gattverpflichtungen (Ergebnisse der Uruguayrunde), die
insbesondere den Exportbereich bei Käse betreffen;
die 1999 beginnende neue WTO-Verhandlungsrunde für die Zeit nach 2000;
eine mögliche osterweiterung der Gemeinschaft;
- Ausmaß des verfügbaren Agrarbudgets, damit die Mitgliedstaaten das Maastrichter Abkommen für die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion einhalten können;
- Auswirkungen der Preise auf das Verbraucherverhalten, insbesondere auch hinsichtlich Substitute;
- Position der EU-Milchwirtschaft auf dem Weltmarkt.
Es gibt derzeit kein diesbezügliches Orientierungspapier oder Dokument der EU-Kommission, weshalb es auch verfrüht wäre, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Aussage zu den verschiedenen Diskussionsmodellen zu machen.
Zu Frage 6:
Eine Abschaffung des Quotensystems und eine damit einhergehende völlige Liberalisierung des Milchmarktes steht nach Rücksprache mit dem für die Landwirtschaft zuständigen Mitglied der EU-Kommission, Dr. Franz Fischler, jedenfalls nicht zur Debatte.