114/AB

 

 

 

 

Ihre Fragen darf ich wie folgt beantworten:

 

 

Zu Frage l :

"Ist die Einführung der computerunterstützten Prüfung mit 1. Juli 1996 termingerecht

möglich?"

 

 

Wenn in der Testphase keine unvorhergesehenen Verzögerungen aufttreten, ist die

 

Einführung der computerunterstützten theoretischen Lenkerprüfung mit 1. Juli 1996 möglich

 

 

Zu Frage 2:

"In welchen Bundesländern soll die Testphase erfolgen und wieviele Fahrschulen werden

einbezogen?"

 

 

ln die Testphase werden - verteilt auf alle Bundesländer - 21 Fahrschulen einbezogen.

 

 

Zu Frage 3 :

"Wurden außer der computerunterstützten Führerscheinprüfung auch andere

Prüfungsvarianten, die. sowohl ökonomisch als auch sozial gerecht sind, untersucht?"

 

 

Andere Prüfungsvarianten wurden untersucht, wie beispielsweise die schriftlichen

 

Fragebögen, die sich bisher aus Gründen der schwereren Handhabbarkeit nicht bewährt

 

haben. Auch andere Staaten gehen in die Richtung der computerunterstützten Prüfung. Diese

 

Prüfung ist die wirtschaftlichste und auch gerechteste Methode.

 

Die Bedienung der Geräte wird keinerlei Schwierigkeit mit sich bringen, da mit einer

Spezialtastatur vier Tasten für die jeweils richtige Antwortmöglichkeit vorgegeben sind und

lediglich eine zusätzliche Taste für das Weiterschalten zur nächsten Prüfungsfrage gedrückt

werden muß.

 

Zu Frage 4:

"Wie hoch sind die Kosten, die bei Einführung der computerunterstützten Lenkerprüfung für

den Bund anfallen?"

 

Die Kosten für die Entwicklung dieses Prüfungsprogrammes werden vom Fachverband der

Kraftfahrschulen getragen. Ebenso kostenlos wird die Prüfungssoftware für alle Prüfer zur

Verfügung gestellt. Wird dieses Konzept meines Ressorts verwirklicht, wonach die

theoretische Prüfung auch wie bisher in Räumlichkeiten der Fahrschule mit entsprechenden

Prüfgeräten unter behördlicher Aufsicht abgewickelt werden kann, so fallen auch dafür keine

zusätzlichen Kosten für den Bund an.

 

Zu Frage 5:

"Wieviele Computereinheiten müßte der Bund hiefür schaffen?"

 

Keine, da auf die Prüfungsgeräte der Fahrschulen zurückgegriffen wird.

 

Zu Frage 6:

"Werden sich die behördenseitig.en Kosten für den Führerscheinwerber erhöhen?

Wenn ja, um wieviel?"

 

Die behördenseitigen Kosten für den Führerscheinwerber werden sich dadurch mcht erhöhen.

 

Zu Frage 7:

"Wer soll die praktische Prüfung abnehmen"

 

Die praktische Prüfung wird nach wie vor von Sachverständigen, die für diesen Zweck vom

Landeshauptmann bestellt worden sind, abzunehmen sein.