1141/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Grollitsch, Apfelbeck, Mag. Schweitzer, Dr. Krüger haben am 1 0. Juli 1996 unter der Nr. 1000/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Allgemeine Sportförderung gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
" 1. Die Beschickung welcher internationaler Großveranstaltungen wird 1996 gefördert?
2. Welche inländischen Großveranstaltungen werden 1996 gefördert?
3 . Wie hoch ist der jeweilige Budgetentwurf dieser Großveranstaltungen und wie hoch ist der Anteil aus der Allgemeinen Sportförderung?
4. Wird bei der Festlegung einer Fördersumme ein möglicher Zinsgewinn berücksichtigt?
Wenn ja, bei welchen Förderungen?
Wenn nein, warum nicht?
5. Existieren Überlegungen seitens Ihres Ressorts, neue Richtlinien für die Vergabepraxis zu entwickeln?
Wenn ja, welche?
6. Welche Fördermittel erhielt das "Österreichische Komitee für internationale Sportbeziehungen" jeweils in den Jahren 1994, 1995 und 1996?
7. Wofür wurden die Förderungsmittel verwendet? Waren Beamte der "Gruppe Sport" direkt öder indirekt Nutznießer dieser Förderungsmittel?
Wenn ja, welche Personen waren dies und wie hoch war die jeweilige Zuteilung?
8. Ist es richtig, daß genanntes Komitee aus Förderungsmittel Rücklagen bildet?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, wer hat eine diesbezügliche Prüfung vorgenommen?
9. Haben die Verbände aus den Zuweisungen für Büro- und Sekretariatsarbeit Rücklagen gebildet?Wenn ja, welche Verbände und in welcher aktuellen Höhe?
1 0. In welchen Sportarten wurden welche Trainer in den letzten drei Jahren gefördert?
1 1. Wie hoch sind die Förderungen im einzelnen im Jahr 1996?
13. Unter welchen Voraussetzungen werden Trainer gefördert und wer beantragt die Förderung?
14. Wer beruft diese Trainer und werden diese Posten öffentlich ausgeschrieben?
15. Welche der geförderten Trainer sind Ausländer, welche Inländer?
16. Wird bei gleicher Qualifikation ein inländischer Trainer bevorzugt?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Eine Auflistung der Sportfachverbände, die im Jahr 1996 für die Beschickung von Europa- und
Weltmeisterschaften bzw. ähnlichen Großveranstaltungen im Ausland Förderungen im Rahmen der
"Konsumationssubvention" erhalten, ist der Beilage 1 zu entnehmen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden im Jahre 1996 Förderungen für folgende im Inland stattfindende Welt- und Europameisterschaften gewährt:
Sportförderung Budgetentwurf
EM Heißluftballon 250.000,- S 1,956.000,-
EM Billard Jun. Cadre 47/2 50.000,- S 175.000,-
EM Eisstockschießen 300.000,- S 1,380.000,-
WM Skiflug (Eröffnung) 300.000,- S 1,330.000,-
EM Faustball Männer 70.000,- S 542.000,-
WM Kanu Wildwasser 250.000,- S 2,440.000,-
EM Kickboxen 100.000,- S 946.OCr0,-
WM Kraftdreikampf 200.000,- S 1,260.000,-
_WM Skibob 200.000,- S 993.000,-
WM Standardtanzen 150.000,'- S 1,034.000,-
EM Segeln Tornado 150.000,- S 388.000,-
WM Alpin Ski für Behinderte 1,180.000,- S 11,500.000,-
EM Fußball U- 1 6 150.000,- S 11,220.000,-
WM Rodeln Naturbahn 100.000,- S 1,230.000,-
EM Springreiten (Junge Reiter) 75.000,- S 2,413.000,-
EM Vielseitigkeit (Junge Reiter) 75.000,- S 3,330.000,-
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß der Entscheidung über das Ausmaß der Förderung Finanzierungsgespräche zugrunde liegen, die die Möglichkeiten der Einnahmenerzielung miteinbeziehen (z.B. Sponsoring, Zuschauer, Fernsehen). Diese sind für die einzelnen Sportarten sehr unterschiedlich.
In die Finanzierungsgespräche sind die Länder und gegebenenfalls die jeweiligen Gemeinden sowie bei Veranstaltungen, für die der Bundessportorganisation ein Vorschlagsrecht nach dem Bundessportförderungsgesetz zukommt, diese eingebunden.
Einen Gesamtüberblick über die Veranstaltungsförderungen enthält der jährliche Sportbericht des Bundeskanzleramts, der dem Parlament übermittelt wird.
Zu Frage 4:
Förderungen werden grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des Bedarfs ausbezahlt. Sollten dennoch, Zinsgewinne anfallen, werden diese auf die bewilligte Förderungssumme angerechnet.
Zu Frage:
Es besteht derzeit keine Notwendigkeit, eine Änderung der Richtlinien für die Vergabepraxis vorzunehmen. Dessen ungeachtet werden die bestehenden Förderungsrichtlinien einer ständigen Kontrolle unterworfen und erforderlichenfalls auch adoptiert oder präzisiert.
Zu den Frauen 6 und 7:
Das "Österreichische Komitee für Internationale Sportbeziehungen" erhielt folgende Fördermittel:
1994: S 1,398.500,-
1995: keine Fördermittel
1996: keine Fördermittel.
Die Förderungsmittel wurden für die internationalen Sportbeziehungen sowie für die Vorbereitung
der Europäischen Sportkonferenz 1995 in Wien und Budapest verwendet. Soweit mir bekannt ist, war kein Beamter direkt oder indirekt Nutznießer dieser Mittel.
Zu Frage 8:
Der Saldo per 3 1. Dezember 1995 betrug 1,241.3 3 3,79 Schilling. Die Mittel werden zur Abdeckung der Kosten des ständigen Sekretariats der Europäischen Sportkonferenz verwendet, ebenso die auflaufenden Zinsen. Der Saldo entstand durch Minderausgaben für die Europäische Sportkonferenz 1995 in Wien und wird im wesentlichen in den Jahren 1996 und 1997 für den oben erwähnten Zweck abgebaut.
Zu Frage 9:
Die Mittel "Administrationssubvention" wurden und werden zur Gänze widmungsgemäß abgerechnet, daher können aus diesen Mitteln keine Rücklagen gebildet werden.
Zu Frage 10:
Die Verbände sowie geförderten Trainer sind der Beilage 2 zu entnehmen.
Zu Frage 1 11:
Die im Jahr 1996 geförderten Sportverbände sind der Beilage 3 zu entnehmen.
Nicht enthalten ist die Förderung aus dem Bereich der Sondersubvention, da diese Mittel erst gegen Jahresende gemeinsam mit etwaig verbleibenden Mitteln aus der Trainerförderung (BSO-Vorschlag) vergeben werden.
Zu den Fragen 13, 14 und 16:
Die Berufung der Trainer erfolgt durch den jeweiligen Fachverband. Die Frage, in welcher Form die Auswahl des Trainers erfolgt, obliegt ebenfalls dem jeweiligen Fachverband.
Die Ausstellung erfolgt auf Basis der gemeinsam mit der Bundes-Sportorganisation erarbeiteten Voraussetzungen (Beilage 4). Die Förderung beantragt der jeweilige Fachverband.
Zu Frage 15:
Ich ersuche, die Aufstellung über aus- und inländische Trainer der Beilage 5 zu entnehmen.
BEILAGEN WURDE NICHT GESCANNT