1144/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
Auf die aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene schriftliche Anfrage der Abgeordneten Buder und Kollegen vom 12. Juli 1996, Nr. 1102/j, betreffend Kürzung der Budgetmittel beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
In der Gebietsbauleitung Unteres Ennstal und Salzatal waren mit Stichtag 31.Juli 1996 35 Kollektivvertragsbedienstete beschäftigt. In der Gebietsbauleitung Oberes Ennstal waren es zum selben Stichtag 29 Kollektivvertragsbedienstete.
Zur Durchführung der Maßnahmen der Sektion Steiermark des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung sind derzeit unter dem finanzgesetzlichen Ansatz 1/60836 Bundeszuschüsse
für vorbeugende Maßnahmen in der Höhe von 81,336.000,-ATS und unter dem Ansatz 1/60126 6,300.000,- ATS für forstliche Maßnahmen bereitgestellt. Nach Auskunft dieser Dienststelle ist nicht sichergestellt, ob diese Bundesmittel zur Gänze eingesetzt werden können, weil zur Zeit nicht ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben können Bundesmittel jedoch nur in einem bestimmten Verhältnis zu den Landesmitteln und Mitteln der Interessenten (vor allem der Gemeinden) eingesetzt werden. Derzeit werden von der genannten Sektion weitere Gespräche mit dem Land Steiermark über die Finanzierung geführt.
Hinzuzufügen ist, daß aufgrund der Wiedereinstellungsgarantie nicht vom Verlust von Arbeitsplätzen gesprochen werden kann, sondern daß durch die Durchführung einer Winterpause ein endgültiger Verlust von Arbeitsplätzen verhindert werden soll.
Zu Frage 2:
Die Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung wurden angewiesen, alle Projekte auf ihre Ausführungsnotwendigkeit und dringlichkeit zu prüfen. Ergibt eine Prüfung, daß während mehrerer Jahre Maßnahmen nicht erfolgten, ist im Rahmen von gemeinsamen Besprechungen der Finanzierungspartner festzulegen, ob unter Beachtung des öffentlichen Interesses am Schutz vor Wildbächen und Lawinen auf die weitere projektsgemäße Durchführung verzichtet werden kann, um so Mittel für die Finanzierung anderer Projekte bereitzustellen. Zusätzliche finanzielle Mittel können dadurch nicht zur Verfügung gestellt werden.
Zu Frage 3:
Die Sicherung des Schutzbedarfes der Bevölkerung in den von naturräumlich bedingten Gefahren bedrohten Gebieten ist ein wichtiges Anliegen, dessen Umsetzung im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten anzustreben ist. Beim Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung wird bereits auf der Informationsebene, im Zuge der Beratungstätigkeit, aber auch im Rahmen der Gefahrenzonenplanung danach getrachtet, auf Gefahrenpotentiale und Gefahrenzonen hinzuweisen. Dabei sollen den Verantwortungsträgern wie auch der Bevölkerung Gefahrensituationen näher gebracht werden, um einerseits eine gewisse Sensibilisierung und andererseits eine geeignete Nutzung des Naturraumes zu erreichen.
Zu Frage 4:
Gemäß Art IV Abs 2 Bundesfinanzgesetz 1996 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Umschichtungen innerhalb der zweckgebundenen Mittel des Katastrophenfonds vorzunehmen. Aufgrund der Änderungen des Katastrophenfondsgesetzes 1996, das als Teil des Strukturanpassungsgesetzes beschlossen wurde, und der dadurch bedingten Knappheit der Mittel ist eine Umschichtung jedoch nur in sehr eingeschränktem Ausmaß möglich.