1157/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am 12.Juli 1996 unter der Nr. 1178/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "immerwährende Neutralität" gerichtet.  Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Die österreichische Bundesregierung nimmt in der Frage der künftigen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine klare Haltung ein. Ausgehend vom Bekenntnis zu einer umfassenden Sicherheitspolitik wird sich Österreich im Geiste der europäischen Solidarität und zum Zwecke der dauernden Gewährleistung seiner Sicherheit im Einklang mit den Zielsetzungen der Europäischen Union für seine vorberechtigte Teilnahme an funktionsfähigen europäischen Sicherheitsstrukturen einsetzen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die von der Bundesregierung am 26.März 1996 gebilligten Grundsatzpositionen betreffend die EU-Regierungskonferenz 1996.

 

Ferner sind sich die Regierungsparteien darin einig, daß die Bundesregierung im Lichte des Verlaufes der EU-Regierungskonferenz und der Entwicklungen in der europäischen Sicherheitspolitik "alle weiterführenden sicherheitspolitischen Optionen, einschließlich der Frage einer Vollmitgliedschaft Österreichs in der WEU einer umfassenden Überprüfung unterziehen und dem Parlament hierüber auf einvemehmlichen Antrag des Bundeskanzlers, des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministers für Landesverteidigung noch vor der Übernahme des EU-Vorsitzes durch Österreich, spätestens jedoch im Laufe des ersten Quartals des Jahres 1998 berichten (wird). Nach Maßgabe der Schlußfolgerungen dieses Berichtes wird die Bundesregierung dem Parlament Vorschläge für die erforderlichen Maßnahmen unterbreiten. Österreich wird auch sein Verhältnis zu anderen Sicherheitsorganisationen, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten ihre Sicherheits- und Verteidigungspolitik gestalten, dynamisch fortentwickeln." (Koalitionsübereinkommen vom 11.März 1996)

 

Bevor ich numnehr zu den konkreten Fragen Stellung nehme, ist noch der Ordnung halber darauf hinzuweisen, daß im vorliegenden Zusammenhang zu prüfen war, inwieweit die an mich gerichteten Fragen "Gegenstände der Vollziehung" (Art. 52 B-VG) bzw.  "Regierungsakte sowie Angelegenheiten der behördlichen Verwaltung" (§ 90 GOG) betreffen. In diesem Sinne bitte ich um Verständnis, wenn ich Fragen, die etwa auf meine persönliche Einschätzung gerichtet sind, nicht beantworte. In gleicher Weise nehme ich davon Abstand, in dieser Form zu Grundsatzfragen Stellung zu nehmen, die über den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Landesverteidigung hinausgehen, weil sie entweder vom (Bundesverfassungs-) Gesetzgeber oder von der Bundesregierung insgesamt zu beurteilen sind.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts. Im übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

 

Zu 2:

 

Ja. Die Geltung dieses Bundesverfassungsgesetzes steht außer Frage. Dies wird selbstverständlich bei Vollzugsakten in meinem Ressort voll und ganz akzeptiert.

 

Zu 3:

 

Diese Frage betrifft nicht den Vollziehungsbereich meines Ressorts.

Zu 4:

Wie den Anfragestellern bekannt ist, machten die tiefgreifenden Änderungen des sicherheitspolitischen Umfeldes in Europa ein neues Einsatzkonzept und eine neue Heeresgliederung notwendig, die im Jahre 1992 über Empfehlung des Landesverteidigungsrates von der Bundesregierung beschlossen wurden.

 

Im übrigen darf ich daran erinnern, daß ich anläßlich der Beantwortung der an mich gerichteten dringlichen Anfrage der Abgeordneten Scheibner und Kollegen Nr. 182/J am 28. Februar 1996 detailliert zu den seit 1989 eingetretenen Veränderungen im geostrategischen Bereich Europas und den daraus resultierenden sicherheitspolitischen Einschätzungen sowie Planungen für Beschaffungen Stellung bezogen habe.

 

Zu 5:

 

Innerhalb Europas wird es weiterhin hohe Instabilität in Ostmitteleuropa und Osteuropa sowie dauerhaft den potentiellen Krisenherd Balkan geben.

 

Zu 6:

 

Eine derartige Vorgangsweise erscheint gegenwärtig nicht zielführend. Im übrigen verweise ich auf die diesbezüglichen Ausführungen des Herrn Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten in Beantwortung der Anfrage Nr. 1179/J.

 

Zu 7:

 

Für die Beurteilung dieser Frage ist in erster Linie das für die Vollziehung dieser Materie federführende Bundesministerium für Inneres zuständig.

 

Zu 8:

 

Hiezu verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.