1159/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

Zu der aus der beiliegenden Ablichtung ersichtlichen Anfrage halte ich zunächst ganz allgemein folgendes fest:

 

Da sich ein Großteil der an mich gerichteten Fragen auf die tatsächlichen Verhältnisse bei den einzelnen Krankenversicherungsträgern bzw. auf deren individuelle Vorgangsweise bezieht, habe ich zunächst den Hauptver­band der österreichischen Sozialversicherungsträger, welchem bekanntlich durch Gesetz nicht nur die Erstattung von Gutachten und die Abgabe von Stellungnahmen in wichtigen und grundsätzlichen Fragen der Sozialversicherung sondern auch die Vertretung der Sozialversicherungsträger in gemeinsamen Angelegenheiten übertragen ist, um Übermittlung einer Äußerung hiezu ersucht.

 

Der Hauptverband wiederum hat zu einzelnen Punkten der gegenständlichen Anfrage die Krankenversicherungsträger befragt. Ich erlaube mir, Kopien sowohl der Stellungnahme des Hauptverbandes als auch der Mitteilungen der Krankenversicherungsträger meiner Beantwortung zur Information beizuschließen.

 

Zu den einzelnen Fragen der gegenständlichen Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

 

Hiezu verweise ich auf die Stellungnahmen des Hauptverbandes und der Krankenversicherungsträger.

 

Zur Vermeidung von Mißverständnissen weise ich darauf hin, daß sich die einzelnen Antworten in den in Kopie beiliegenden Stellungnahmen der Krankenversicherungsträger (Beilagen 2a bis 2n), soweit sie mit den Ziffern 1 bis 3 bezeichnet sind, auf die Fragen 4 bis 6 der gegenständlichen parlamen­tarischen Anfrage beziehen.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

 

Die Frage, ob ich für die Schließung nicht kostendeckender Ambulatorien plädiere, stellt sich im Hinblick auf die Mitteilung der Krankenversicherungsträger, daß ihre Zahnambulatorien durchaus kostendeckend arbeiten, nicht. Ich halte aber in diesem Zusammenhang fest, daß ausschließlich wirtschaftliche Argumente niemals Grundlage einer derartigen Entscheidung sein können. Den Hinweis des Hauptverbandes in seiner Antwort zur Frage 14 auf die versorgungspolitische Bedeutung der Zahnambulatorien möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben.

 

Zur Frage 13:

 

Ich verweise auf die Ausführungen des Hauptverbandes.

 

Zur Frage 14:

 

Wie der Hauptverband muß auch ich der in dieser Frage enthaltenen Behauptung entgegentreten, es sei in der Vergangenheit laufend zu Leistungsreduktionen in der gesetzlichen Krankenversicherung gekommen. Allerdings haben es der rasante medizinische Fortschritt und die damit verbundene überdurchschnittliche Kostensteigerung auf diesem Gebiet notwendig gemacht, Maßnahmen zu ergreifen, um den gegenwärtigen hohen Standard in der medizinischen Versorgung für alle Anspruchsberechtigten auch für die Zukunft zu sichern.

 

Zur Frage 15:

 

Die Summe der derzeit von den Anspruchsberechtigten zu leistenden Selbstbehalte läßt sich nicht quantifizieren. Es sind daher auch Berechnungen über die bei Wegfall sämtlicher Selbstbehalte notwendig werdende Höhe des Krankenversicherungsbeitrages nicht möglich.