1165/AB

 

 

BEANTWORTUNG

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Öllinger

Freundinnen und Freunde  betreffend Aktion

"Integration von Langzeit-NH-Beziehern“

und Bezieherinnen Nr. 1164/J)

 

Mein erklärtes Ziel ist, Langzeitarbeitslosen verstärkt zu helfen, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.  Je angespannter die Arbeitsmarktlage wird, desto schwieriger ist dies.  Darum habe ich das Arbeitsmarktservice beauftragt, ein spezielles Programm für Langzeitarbeitslose zu entwickeln.  Als Vorstufe dafür hat das Arbeitsmarktservice eigenverantwortlich diesen "Erhebungsbogen für Beraterinnen zur Maßnahmenplanung" entwickelt, der eine Grundlage für weitere Maßnahmenplanungen darstellt.  Die Erhebung ist anonym.  Eine Auswertung ist nur in aggregierter Form vorgesehen und möglich.

 

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

 

Frage 1:

 

Ist dieser Erhebungsbogen tatsächlich Grundlage für eine Erhebung der Problemlage von Langzeitarbeitslosen?

Wenn nein, ist Ihnen dieses Papier bekannt und wozu dient es?

 

Antwort:

Das Arbeitsmarktservice lädt im Rahmen des Programmes „lntegration von Langzeit NH-Beziehern und Bezieherinnen" die Betroffenen zu Reintegrationsgesprächen ein.  Wie mir' das Arbeitsmarktservice berichtet, beinhalten diese Reintegrationsgespräche insbesondere die Reflexion des Kundenwunsches vor dem Hintergrund der bisherigen Umsetzungserfahrungen.  Erforderlichenfalls werden die verbindlichen Vereinbarungen neu festgelegt.

Besonderes Augenmerk wird dabei auf jene Personen gelegt, die aufgrund verschiedenster Faktoren vom dauernden Ausschluß aus dem Arbeitsmarkt bedroht sind.  Um eine Verbesserung und Ausweitung des Instrumenteneinsatzes zu erzielen sowie die Entwicklung neuer Maßnahmen voranzutreiben, worden Probleme, die einer Vermittlung entgegenstellen und im Reintegrationsgespräch thematisiert werden, auch in dem anonym gehaltenen Fragebogen erfaßt und stellen in aggregierter Form die Grundlage für eine Maßnahmenplanung auf regionaler sowie auf Landesebene dar.

 

Frage 2:

 

Wie werden die Daten aus dieser Erhebung verarbeitet und weiche Personen und Behörden haben zu diesen Daten Zugang?

 

Antwort:

 

Zu den anonymen Erhebungsbögen haben die Bediensteten der Landesgeschäftsstellen und regionalen Geschäftsstellen, die mit Maßnahmenplanungen befaßt sind, Zugang.

 

Frage 3:

 

Erhalten die Betroffenen/Befragten ein Einsichtsrecht?

 

 

Antwort:

 

Der Erhebungsbogen ist anonym gehalten, sodaß ein nachträgliches Einsichtsrecht nicht möglich ist.  Anläßlich der Erstellung dieser Erhebungsbögen ist die Einsichtnahme möglich, wie mir das Arbeitsmarktservice berichtet.

 

Frage 4:

Nach welchem Zeitraum werden diese Daten vernichtet und wie kann diese Datenvernichtung überprüft werden?

 

Antwort:

 

Wie bereits ausgeführt, sind die Daten Grundlage für eine konkrete Maßnahmenplanung und werden so lange wie erforderlich aufbewahrt.  Die Vernichtung der anonymen Fragebögen ist nach der Maßnahmenplanung und etwaigen Evaluierungsarbeiten vorgesehen und wird wie jede Aktenvernichtung intern überprüft.

 

 

Frage 5:

Wer nimmt die im Fragebogen angeführten Einschätzungen bei Punkt 1, J, K, L, M, und N vor und bzw. weiches qualifizierte Fachpersonal (intern/extern) wird beigezogen?

 

Frage 6:

Gibt es unter Punkt E „Geschlechtsspezifische Probleme" auch solche, die nicht eindeutig Frauen zuzuordnen sind?

 

Frage 7:

Wird bei "Feststellung" psychischer und motivationaler Probleme eine psychologische Betreuung veranlaßt?

Wenn ja, in weicher Form?  Wenn nein, warum nicht?

 

Frage 8:

Wird Suchtverhalten nach subjektiver Einschätzung/Angabe beurteilt und welche Rechtsgrundlage verpflichtet die betroffenen Langzeitarbeitslosen entsprechende

Angaben zu machen?

 

Frage 9:

Basierend auf welcher Rechtsgrundlage müssen die betroffenen Langzeitarbeitslosen Angaben über eventuelle Schulden machen?

 

Frage 10:

Basierend auf weicher Rechtsgrundlage müssen die betroffenen Langzeitarbeitslosen Angaben über eventuelle Haft- und Vorstrafen machen?

 

Frage 11:

Wer wertet den gesamten Erhebungsbogen in welcher Form aus und welche "Problemtypkategorien" führen zu einer sofortigen Vermittlung und welche führen zu keiner Vermittlung?

 

Antwort zu den Fragen 5 - 11:

 

Die anonymisierte Erhebung von Problemen, die zur Langzeitarbeitslosigkeit führen können, wird vom Arbeitsmarktservice im eigenständigen Kompetenzbereich durchgeführt.  Sie soll die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für Hilfsmaßnahmen zugunsten Langzeitarbeitsloser unterstützen.

Grundsätzlich hat das Arbeitsmarktservice gemäß § 25 (1) AMSG das Recht zur Ermittlung vermittlungsrelevanter Daten.  Es wird aber noch einmal darauf hingewiesen, daß es sich bei der gegenständlichen Erhebung nicht um die Ermittlung persönlicher Daten handelt, sondern um die anonyme und quantifizierende Feststellung typischer Problemlagen für Zwecke der Maßnahmenplanung und hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Einzelperson.  Die Erhebung geschlechtsspezifischer Problemlagen zielt auf solche Vermittlungshemmnisse, die aufgrund allgemeiner gesellschaftlicher Umstände typischerweise Frauen treffen.

 

Die typisierenden Feststellungen in den einzelnen Erhebungsbögen werden im Einvernehmen zwischen Arbeitsmarktservice und Kunden getroffen.  In Einzelfällen wird auf die Unterstützung durch Dritte (Ärzte, Psychologen, usw.) zurückgegriffen.