1166/AB
BEANTWORTUNG
der Anfrage der Abgeordneten Karl ÖLLINGER,
Freundinnen und Freunde, betreffend
EU-Förderungen, Nr. 1195/J
Zu den aus der beiliegenden Ablichtung der gegenständlichen Anfrage ersichtlichen Fragen möchte ich zunächst zur Einleitung folgendes bemerken:
Die von Ihnen aufgestellte Behauptung einer Belastung des Bundeshaushaltes durch die Finanzmittel der Strukturfonds der Europäischen Union ist unrichtig und belegt die geringe Kenntnis in diesen Belangen.
Die mit der Europäischen Kommission vereinbarten Einheitlichen Programmplanungsdokumente legen gemeinsame Schwerpunkte für die Finanzierung von Maßnahmen aus den Strukturfonds fest. Die Mittel der EU - d.h. der Strukturfonds - werden zusätzlich zu den bisher (vor Beitritt) von Österreich aufgebrachten nationalen Mitteln gewährt. Das heißt, daß durch die Strukturfondsmittel in den vereinbarten Bereichen mehr seitens der öffentlichen Hand getan werden kann, als ohne diese Unterstützung durch die Europäische Union möglich wäre. Stünden die Strukturfondsmittel hingegen nicht zur Verfügung, müßten die Förderungen gegenüber dem jetzigen Niveau deutlich zurückgenommen oder aber durch Einsparungen in anderen Bereichen finanziert werden.
Dies gilt im besonderen für die aus dem Europäischen Sozialfonds kofinanzierten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik, deren Volumen im gesamten Zeitraum um über 6 Mrd. öS ausgeweitet wird. Verglichen mit dem durchschnittlichen Ausgabenniveau der letzten drei Jahre vor Beitritt entspricht das dem Budget von eineinhalb Jahren! Dazu kommen zusätzliche Maßnahmen der Behindertenpolitik, die Ausbildung in Fachhochschulen und diverse Programme der Länder, die mit nahezu 1 Mrd. öS kofinanziert werden.
Die mit der Europäischen Kommission vereinbarten Einheitlichen Programmplanungsdokumente wurden unter zentraler Einbindung des Arbeitsmarktservice und der Bundessozialämter erstellt, sodaß ein größtmöglicher Grad an Übereinstimmung zwischen den Programmen und den österreichischen Zielsetzungen der Arbeitsmarkt- und Behindertenpolitik garantiert ist. Die geförderten arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind - abgesehen von Ziel 4 - mit den bisherigen ident. Die Förderabwicklung folgt den innerösterreichischen Strukturen, um übereinstimmende Entscheidungen über nationale Förderanteile und ESF-Mittel zu garantieren. Für die Endempfänger der Mittel, d. h. für die Projektträger und Maßnahmenteilnehmer/Maßnahmenteilnehmerinnen, konnte dadurch die gewohnte Entscheidungsstruktur beibehalten und der zusätzliche administrative Aufwand so gering wie möglich gehalten werden.
Zu den einzelnen Fragen führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
In den Operationellen Programmen der Gemeinschaftsinitiativen, für die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales federführend ist, sind folgende nationale Kofinanzierungen vorgesehen:
BESCHÄFTIGUNG UND HUMANRESSOURCEN:
Laufzeit 1995-1999: öS 295 298 414,32
ADAPT
Laufzeit 1995-1999 öS 144 978 783,37
Des weiteren sind folgende nationale Fördermittel zur Kofinanzierung der Programme im Zeitraum 1995-1999 von Österreich aufzubringen:
Bund sonstige öffentliche Finan-
zierung
(in 1 000 öS) (in 1 000 öS)
Ziel 1 251544 174878
Ziel 2 Niederösterreich 73995 8395
Oberösterreich 50133 6430
Steiermark 313111 28144
Vorarlberg 66281 6941
Ziel 3 4962834 670526
Ziel 4 811710 0
Ziel 5b Kärnten 119768 11017
Niederösterreich 328853 68888
Oberösterreich 231232 22696
Salzburg 36867 4112
Steiermark 235672 17510
Tirol 99114 11014
Vorarlberg 10189 6064
Zu den Fragen 2 und 4:
Die Mitarbeiter, weiche mit der Abwicklung von EU-Förderungen befaßt sind, haben auch andere Aufgaben zu erfüllen.
Eine Beantwortung dieser beiden Fragen wäre daher nur nach umfangreichen Erhebungen, die einen großen Verwaltungsaufwand erfordern, möglich.
Zu den Fragen 2a und 4a:
Die Abwicklung der Gewährung von Förderungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds wurde seitens des Arbeitsmarktservice vollständig in das Regelinstrumentarium der Gewährung von Förderungen nach dem Arbeitsmarktservicegesetz integriert, sodaß für die Verwaltung der dem Arbeitsmarktservice zusätzlich zur Verfügung stehenden ESF-Mittel in der Höhe von jährlich durchschnittlich öS 1, 1 8 Mrd. keine gesonderten Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden mußten. Es wurden daher weder auf der Ebene der Bundesorganisation noch auf der Ebene der Landesorganisationen des Arbeitsmarktservice zusätzliche bzw. gesonderte ESF-bezogene Planstellen geschaffen. Aufgrund dieser engen inhaltlichen und administrativen Verschränkung zwischen der Gewährung von ESF-Mitteln und der Gewährung von AMS-Kofinanzierungsmitteln ist es nicht möglich, eine exakte Abgrenzung des ESFbedingten Verwaltungsaufwandes vorzunehmen.
Zweifellos ist aber zum einen durch die quantitative Ausweitung des Förderungsbudgets und zum andern durch die EU-Vorgaben bezüglich Planung, Umsetzung, Abrechnung, Monitoring/Evaluierung etc. ein zusätzlicher Aufwand verbunden. Das Arbeitsmarktservice ist daher bestrebt, die in den einzelnen ESF-Programmplanungsdokumenten unter dem Schwerpunkt „Technische Hilfe" vorgesehenen Möglichkeiten des Outsourcings zu nutzen und die dem AMS hierfür zur Verfügung stehenden ESF-Mittel in der Höhe von jährlich durchschnittlich öS 34 Mio. für Zwecke der ESFrelevanten Grundlagenforschung, Begleitung und Bewertung der Programme, Neuentwicklung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, lnformations- und Öffentlichkeitsarbeit, EDV-unterstützte Dokumentation, Professionalisierung der Administration der Maßnahmen und Projekte u. ä. m. auch in Anspruch zu nehmen. Im Zuge der jährlichen ESF-Abrechnungen der einzelnen Programmplanungsdokumente wird das Arbeitsmarktservice in den diesbezüglichen Durchführungsberichten über die hierfür eingesetzten ESF-Mittel im einzelnen berichten.
Zu Frage 3:
Bei lnlandsdienstreisen ist eine gesonderte Erhebung des Reisekostenaufwandes für EU-Förderungen nicht möglich, da diese Inhalte in der Regel mit anderen Themen verknüpft werden und der Verwaltungsaufwand für die Berechnung des Anteils der Reisekosten für Fördermaßnahmen, sofern dieser Themenschwerpunkt Oberhaupt abgrenzbar ist, an den gesamten lnlandsreisekosten unangemessen wäre.
Bei den Auslandsdienstreisen wurden die Reisen der in Frage 2 definierten Abteilungen für den gewünschten Zeitraum erfaßt.
Es wurden 78 Reisen mit rund öS 435.000,-- an Kosten durchgeführt. In diesem Betrag sind die Flugkosten, die von der EU getragen werden, nicht enthalten.
Zu Frage 3a:
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice wurden bislang im Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialfonds 14 Auslandsdienstreisen mit einem Kostenaufwand von rund öS 150.000,-- bewilligt. ESF-relevante Inlandsdienstreisen werden aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht getrennt von den übrigen Inlandsdienstreisen erfaßt.
Zu den Fragen 5 und 5a:
Im Zuge der Verhandlungen betreffend den Beitritt zur EU und vor allem im ersten Jahr der Mitgliedschaft war ein besonders hoher Arbeitsaufwand erforderlich. Das nicht nur im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit, sondern vor allem auch durch die Einrichtung der erforderlichen Struktur. Dem wird auch durch derzeit laufende organisatorische Maßnahmen Rechnung getragen.
Dem Ressort sowie dem AMS wurde nach dem EU-Beitritt Österreichs zur Verwaltung der EU-Fördergelder jedoch kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 5b:
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales stehen im Verhältnis zum anfallenden Arbeitsaufwand seit dem EU-Beitritt weniger personelle Kapazitäten zur Verfügung. Dieses Defizit muß aufgrund der Konsolidierungsmaßnahmen der Bundesregierung und der Beschlüsse des Nationalrates (Bundesfinanzgesetz) durch interne Umschichtungen ausgeglichen werden.
Bezüglich des AMS wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
Zu Frage 5c:
Die Tatsache, daß die Verwaltung von Fördergeldern ohne Zuweisung zusätzlicher Planstellen übertragen wurde, führte im Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu teilweise erheblichen Mehrbelastungen. Um den derart erweiterten Aufgabenbereich bewältigen zu können, mußten neue Schwerpunktsetzungen vorgenommen werden. Durch Personalumschichtungen und Verwaltungsvereinfachungen konnte die erforderliche Effizienzsteigerung erzielt werden, um die notwendigen Kapazitäten zu schaffen.
Im Rahmen des Arbeitsmarktservice gibt es keine expliziten ESF-bedingten Kapazitätsumschichtungen. Grundsätzlich wird der Einsatz von variablen Ressourcen im Arbeitsmarktservice nach den arbeitsmarktpolitischen Jahreszielen des AMS Österreich, weiche vom Verwaltungsrat des AMS Osterreich festgelegt werden, ausgerichtet.