1169/AB

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 12.  Juli 1996 unter der Nr. 1133/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Wohnungs- und Reisekosten gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:

 

1.    Wie hoch waren die nachgewiesenen Miet- und Betriebskosten, die Sie der Republik Österreich in den einzelnen Jahren seit 1993 in Rechnung gestellt haben?

 

2.    Wie gliederten sich die in Rechnung gestellten Beträge in Miet- und Betriebskosten?

 

3.    Für welche Wohnung (bzw.  Wohnungen) haben Sie die Beträge in Rechnung gestellt?

 

4.    Auf welche Weise erfolgte der Nachweis der Miet- und Betriebskosten?"

 

5.    Wurde die Richtigkeit der in Rechnung gestellten Miet- und Betriebskosten von einer unabhängigen Instanz überprüft?

       Wenn ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

       Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Auf Grund welchen Rechtsverhältnisses benutzen Sie die Wohnung, für die Sie die Miet- und Betriebskosten in Rechnung stellen?

 

7.    Trifft es zu, daß Sie die Pension für Ihre frühere Tätigkeit als Generaldirektor der Länderbank bereits lukrieren, indem durch die Pensionsleistung Verbindlichkeiten sowie daraus resultierende Zinsen abgedeckt werden?

       Wenn ja, welche Verbindlichkeiten werden damit abgedeckt?

       Wenn nein, in welcher anderen Form lukrieren Sie Ihren Pensionsanspruch derzeit?

 

8.    Welcher Verkehrsmittel haben Sie sich bei Ihren Dienstreisen seit 199-i bedient und wieviele Kilometer haben Sie dabei zurückgelegt?

 

9.    Trifft es zu, daß Sie bei den Dienstreisen auch Privatflugzeuge benutzt haben?

       Wenn ja, warum, wer waren die Eigentümer und auf Grund welcher Erwägungen haben Sie sich dieser Flugzeuge bedient?

 

10.  Welche Kosten sind der Republik Österreich auf Grund der Benutzung der Privatflugzeuge entstanden und an wen wurden diese Kosten bezahlt?

11   Wurden Ihnen bei der Benutzung von Flugzeugen stets die vollen Kosten in Rechnung gestellt oder erhebliche Nachlässe gewährt? Falls Nachlässe gewährt wurden, wofür wurden diese gewährt?

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Für das Jahr 1993 fielen Betriebskosten in Höhe von S 232.445,18, für das Jahr 1994 S 234.554,51 an. Für das Jahr 1995 liegen noch keine Abrechnungen vor.  Bemerkt wird, daß im Jahr 1993 eine Nachzahlung für das Jahr 1992 geleistet wurde.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß diese Beträge einen Sachbezug darstellen und daher zur Gänze zu versteuern sind und daß der Auslagenersatz des Bundeskanzlers - und damit sein Monatsbezug - im Hinblick auf die Vergütung dieser Kosten geringer ist als jener eines Bundesministers.

 

Zu Frage 2:

Da es sich bei dieser Wohnung um eine Eigentumswohnung handelt, fallen nur Betriebskosten an, wobei der Reparaturfonds eingeschlossen ist.

 

Zu Frage 3:

Für jene Wohnung, in der ich gemeldet bin und die ich tatsächlich bewohne.

 

Zu Frage 4:

Durch die Vorlage der Abrechnungsunterlagen der Gebäudeverwaltung.

 

Zu Frage 5:

Eine derartige Prüfung ist im Gesetz nicht vorgesehen und ist auch entbehrlich, da die Unterlagen von der Gebäudeverwaltung vorgelegt werden.

 

Zu Frage 6:

Die Wohnung befindet sich in meinem Eigentum.

 

Zu Frage 7:

Obwohl diese Frage keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 Bundes­Verfassungsgesetz darstellt, teile ich zum wiederholten Male mit, daß ich aus meiner früheren Tätigkeit als Generaldirektor der Österreichischen Länderbank derzeit keine Pensionszahlungen beziehe noch sonstige Leistungen aus diesem Titel erbracht werden.

 

Zu Frage 8:

Gemäß § 2 Abs. 1 Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl.  Nr. 133, die auch auf Regierungsmitglieder anzuwenden ist, liegt eine Dienstreise vor, wenn sich ein "Beamter ... an einen außerhalb des Dienstorts gelegenen Ort begibt und die Wegstrecke von der Dienststelle zu diesem Ort mehr als 2 Kilometer beträgt." Solche Dienstreisen werden von mir täglich unternommen, sodaß eine Beantwortung der Frage nur mit einem nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich wäre.  Ich ersuche daher um Verständnis, daß ich die Beantwortung dieser Anfrage auf die Auslandsdienstreisen beschränke.

Bei meinen Auslandsdienstreisen habe ich als Verkehrsmittel Flugzeug, Hubschrauber, Bahn und Pkw verwendet.  Über die hiebei zurückgelegten Kilometer existieren keine Aufzeichnungen.

 

Zu Frage 9:

Ich habe bei Auslandsdienstreisen, wenn eine An- und Rückreise mit Linienflug nicht möglich bzw sehr zeitaufwendig war, fallweise auch Charterflugzeuge benutzt.  Bei den Charterunternehmen handelt es sich um folgende:

 

Austrian Airlines

Austrian Air-Transport

Lauda Air

Tyrolean Jet Service.

 

Zu Frage 10:

Da die Bekanntgabe der im Einzelfall bezahlten Entgelte das Geschäftsgeheimnis der betroffenen Unternehmen verletzen würde, ersuche ich um Verständnis, daß ich von einer Beantwortung dieser Frage absehe.

 

Zu Frage 11:

Es wurden mir bei der Benutzung von Flugzeugen keine Nachlässe gewährt.