1172/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am 3. Oktober
1996 unter der Nr. 1337/J an mich eine schriftliche parIamentarische Anfrage betreffend Diszipli-
narverfahren gegen Beamte gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
'' 1 . Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen ”sterreichische Beamte jeweils in den Jahren
1990 bis 1995 eingeleitet?
2. In wievielen F„llen wurden gegen diese eingeleiteten Disziplinarverfahren Einsprche
erhoben?
3. In wievieIen F„llen wurde den Einsprchen stattgegeben?
4. In wievielen F„llen kam es zu disziplinarrechtlichen Maánahmen?
5. In wievielen F„llen kam es davon zu Suspendierungen?
6. In wievielen F„llen kam es davon jeweils zu Entlassungen?
7. In wievielen F„llen kam es zu sonstigen Disziplinarmaánahmen?
8. Wieviele dieser Disziplinarverfahren wurden in den Einzeljahren jeweils wegen Vorwrfen im
Bereich von Polizeibergriffen einerseits, sowie andererseits aufgrund des Vorwurfs rechtsra-
dikaler Bet„tigung eingeleitet?
9. In wievielen F„llen kam es wegen dieser zwei Deliktgruppen jeweils in den Einzeljahren zu
disziplin„ren Maánahmen?
10. In wievielen F„llen kam es in den Einzeljahren aufgrund dieser beiden Deliktgruppen jeweils
zu Entlassungen sowie zu Dienstsuspendierungen?
11. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim derzeit gltigen Disziplinarrecht?
12. Erachten Sie das Recht, zwei Mitglieder der Disziplinarkommission ablehnen zu k”nnen, fr
zeitgem„á? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Žnderungen befrworten Sie?
13. Erachten Sie die notwendige Einstimmigkeit bei Lehrerentlassungen fr zeitgem„á und ge-
recht? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten Reformvorhaben beabsichtigen Sie?
14. Welche konkreten Reformmaánahmen im Bereich des Disziplinarrechtes werden Sie in wel-
chem konkreten Zeitraum vorlegen?"
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eine gleichlautende parlamentarische Anfrage wurde bereits am 18. Juni 1996 unter der Nr. 847/J
an mich gerichtet. Ich verweise daher auf die Beantwortung dieser Anfrage, die der Beilage zu
entnehmen ist.
Beilage wurde nicht gescann !!!