1174/AB

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Thomas Prinzhorn und Genossen

vom 20. September 1996, Nr. 1224/J, betreffend Privatisierung der Creditanstalt, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

Die Privatisierung der CA ist für die Republik Österreich, die österreichische Volkswirtschaft

und die Bank selbst von so großer Bedeutung, sodaß sich die Behandlung der damit zu-

sammenhängenden Fragen nicht an tagespolitischen Forderungen und sachlich nicht ganz

nachvollziehbaren Behauptungen orientieren sollte. lm Hinblick auf die lnteressenslage des

lnstitutes und seiner Aktionäre möchte ich daher unter Bedachtnahme auf die neuerliche

Vorbereitung des Verkaufsprozesses in dieser Einleitung die in den einzelnen Fragen her-

angetragenen Probleme aber auch unter Berücksichtigung auf die zu wahrende Vertraulich-

keit zusammenfassend behandeln. lch ersuche hiefür um Verständnis.

Die Republik hat, nach einem längeren Prozeß der Käufersuche, mit der Ankündigung vom

7. September 1995 ein Verkaufsverfahren zum Verkauf ihres gesamten Aktienpaketes an

der Creditanstalt eingeleitet. ln diesem Verfahren , in dem sich mehrere Bieter gemeldet

hatten, legte schließlich eine Bietergruppe ein Angebot. Durch verschiedene Umstände, ins-

besondere durch den Rücktritt der Bundesregierung, Neuwahlen zum Nationalrat und

Bildung einer neuen Bundesregierung, kam es zu einem Stillstand des Verfahrens. Nach

dessen Wiederaufnahme wurde von der verbliebenen Bietergruppe ein adaptiertes Angebot

gelegt, das jedoch nicht angenommen werden konnte, da es nicht den Ausschreibungsbe-

dingungen entsprach.

Daher wurde ein neuerliches .Verkaufsverfahren eingeleitet, das sehr zügig durchgeführt

werden wird.

ln der Anfrage kommen einige betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bewertungen

und Schlußfolgerungen zum Ausdruck, die meines Erachtens sachlich nicht nachvollziehbar

sind; insbesondere die Behauptung, das Unternehmen und die österreichische Volkswirt-

schaft habe Schaden erlitten.

Unter Bezugnahme auf diese Ausführungen möchte ich daher zu den einzelnen Punkten wie

folgt Stellung nehmen:

Zu 1 .:

Nein.

Zu 2.:

Ein möglicher Erlös für die Jahre 1991 und 1992 ist heute nicht quantifizierbar.

Zu 3.:

Nein.

Zu 4.:

Nein.

Zu 5. und 6.:

Auch zu diesen Fragen beehre ich mich auf die vorstehende Einleitung zu verweisen.

Zu 7.:

Der Berater der Republik J.P.Morgan aktualisiert derzeit in Zusammenarbeit mit der CA das

lnformationsmemorandum; weiters wird ein nur auf wenige Wochen angelegtes neuerliches

Verkaufsverfahren gestartet. lch habe die Absicht, eine Entscheidung noch in diesem Jahre

herbeizuführen.