1174/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Thomas Prinzhorn und Genossen
vom 20. September 1996, Nr. 1224/J, betreffend Privatisierung der Creditanstalt, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Die Privatisierung der CA ist für die Republik Österreich, die österreichische Volkswirtschaft
und die Bank selbst von so großer Bedeutung, sodaß sich die Behandlung der damit zu-
sammenhängenden Fragen nicht an tagespolitischen Forderungen und sachlich nicht ganz
nachvollziehbaren Behauptungen orientieren sollte. lm Hinblick auf die lnteressenslage des
lnstitutes und seiner Aktionäre möchte ich daher unter Bedachtnahme auf die neuerliche
Vorbereitung des Verkaufsprozesses in dieser Einleitung die in den einzelnen Fragen her-
angetragenen Probleme aber auch unter Berücksichtigung auf die zu wahrende Vertraulich-
keit zusammenfassend behandeln. lch ersuche hiefür um Verständnis.
Die Republik hat, nach einem längeren Prozeß der Käufersuche, mit der Ankündigung vom
7. September 1995 ein Verkaufsverfahren zum Verkauf ihres gesamten Aktienpaketes an
der Creditanstalt eingeleitet. ln diesem Verfahren , in dem sich mehrere Bieter gemeldet
hatten, legte schließlich eine Bietergruppe ein Angebot. Durch verschiedene Umstände, ins-
besondere durch den Rücktritt der Bundesregierung, Neuwahlen zum Nationalrat und
Bildung einer neuen Bundesregierung, kam es zu einem Stillstand des Verfahrens. Nach
dessen Wiederaufnahme wurde von der verbliebenen Bietergruppe ein adaptiertes Angebot
gelegt, das jedoch nicht angenommen werden konnte, da es nicht den Ausschreibungsbe-
dingungen entsprach.
Daher wurde ein neuerliches .Verkaufsverfahren eingeleitet, das sehr zügig durchgeführt
werden wird.
ln der Anfrage kommen einige betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Bewertungen
und Schlußfolgerungen zum Ausdruck, die meines Erachtens sachlich nicht nachvollziehbar
sind; insbesondere die Behauptung, das Unternehmen und die österreichische Volkswirt-
schaft habe Schaden erlitten.
Unter Bezugnahme auf diese Ausführungen möchte ich daher zu den einzelnen Punkten wie
folgt Stellung nehmen:
Zu 1 .:
Nein.
Zu 2.:
Ein möglicher Erlös für die Jahre 1991 und 1992 ist heute nicht quantifizierbar.
Zu 3.:
Nein.
Zu 4.:
Nein.
Zu 5. und 6.:
Auch zu diesen Fragen beehre ich mich auf die vorstehende Einleitung zu verweisen.
Zu 7.:
Der Berater der Republik J.P.Morgan aktualisiert derzeit in Zusammenarbeit mit der CA das
lnformationsmemorandum; weiters wird ein nur auf wenige Wochen angelegtes neuerliches
Verkaufsverfahren gestartet. lch habe die Absicht, eine Entscheidung noch in diesem Jahre
herbeizuführen.