1175/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edeltraud Gatterer und Kollegen vom

20. September 1996, Nr. 1271/J , betreffend Nachbesetzung des Vorstandes des

Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Klagenfurt und des Finanzamtes in

Wolfsberg, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1 . bis 5.:

Die Bundesfinanzverwaltung ist - wie alle anderen Bundesdienststellen auch - gezwungen,

Einsparungen im Personalbereich vorzunehmen. lm lnteresse der Funktionsfähigkeit einer

Verwaltung und einer rationellen Aufgabenbewältigung sowie der Aufrechterhaltung der

Bürgernähe ist es daher notwendig, die personellen Strukturen in allen Ebenen der Finanz-

verwaltung zu überdenken. Ein entsprechendes Konzept ist derzeit im Bundesministerium fü

Finanzen in Ausarbeitung.

 

Ob und wann eine Nachbesetzung der gegenständlichen Planstellen erfolgen wird. hängt

unmittelbar vom Ergebnis der in Ausarbeitung befindlichen Strukturänderungsmaßnahmen

zusammen. lch ersuche daher um Verständnis dafür, daß ich die Fragen derzeit nicht

konkret beantworten kann.

 

Größere Organisationseinheiten können ebenso wie Führungskräfte, denen ein umfang-

reicheres Organisationsfeld anvertraut ist, bedingt durch Synergieeffekte Aufgaben kosten-

günstiger und rationeller bewältigen. ln diesem Sinne obliegt etwa mit positiver Erfahrung

einem Präsidenten die Leitung einer Finanzlandesdirektion für die Bundesländer Wien,

Niederosterreich und das Burgenland.

 

 

Die Frage der Notwendigkeit einer allfälligen Schließung oder Zusammenlegung von

 

Finanzämtern kann erst bei Vorliegen des erwähnten Konzeptes beantwortet werden.