1175/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Edeltraud Gatterer und Kollegen vom
20. September 1996, Nr. 1271/J , betreffend Nachbesetzung des Vorstandes des
Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern in Klagenfurt und des Finanzamtes in
Wolfsberg, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 . bis 5.:
Die Bundesfinanzverwaltung ist - wie alle anderen Bundesdienststellen auch - gezwungen,
Einsparungen im Personalbereich vorzunehmen. lm lnteresse der Funktionsfähigkeit einer
Verwaltung und einer rationellen Aufgabenbewältigung sowie der Aufrechterhaltung der
Bürgernähe ist es daher notwendig, die personellen Strukturen in allen Ebenen der Finanz-
verwaltung zu überdenken. Ein entsprechendes Konzept ist derzeit im Bundesministerium fü
Finanzen in Ausarbeitung.
Ob und wann eine Nachbesetzung der gegenständlichen Planstellen erfolgen wird. hängt
unmittelbar vom Ergebnis der in Ausarbeitung befindlichen Strukturänderungsmaßnahmen
zusammen. lch ersuche daher um Verständnis dafür, daß ich die Fragen derzeit nicht
konkret beantworten kann.
Größere Organisationseinheiten können ebenso wie Führungskräfte, denen ein umfang-
reicheres Organisationsfeld anvertraut ist, bedingt durch Synergieeffekte Aufgaben kosten-
günstiger und rationeller bewältigen. ln diesem Sinne obliegt etwa mit positiver Erfahrung
einem Präsidenten die Leitung einer Finanzlandesdirektion für die Bundesländer Wien,
Niederosterreich und das Burgenland.
Die Frage der Notwendigkeit einer allfälligen Schließung oder Zusammenlegung von
Finanzämtern kann erst bei Vorliegen des erwähnten Konzeptes beantwortet werden.