1178/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 19. Septem-

ber 1996 unter der Nr. 1215/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Unbrauchbarmachung von Feldschuhen" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Über-

sichtlichkeit in Kopie beigeschlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Der in der Anfrage erwähnte Zeitungsartikel wurde von meinem Ressort zum Anlaß ge-

nommen, unverzüglich eingehende Untersuchungen der erhobenen Vorwürfe anzuordnen.

Im Rahmen dieser Erhebungen wurde ua. auch der in den "Salzburger Nachrichten" ge-

nannte Informant befragt, der jedoch nicht bereit war, jenen Grundwehrdiener zu nennen,

der das angeblich unbrauchbar gemachte Paar Feldschuhe gefunden haben soll. Trotz

intensiver Bemühungen um eine restlose Aufklärung des Anlaßfalles konnten die behaupte-

ten Unzukömmlichkeiten bei der Ausscheidung von Feldschuhen nicht verifiziert werden.

Sollten jedoch die Anfragesteller über zusätzliche Informationen verfügen, die auf eine

mißbräuchliche Vorgangsweise durch Heeresangehörige schließen lassen, ersuche ich um

deren Bekanntgabe, um entsprechende disziplinäre Maßnahmen veranlassen zu können.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß nach den einschlägigen erlaßmäßigen

Bestimmungen wirtschaftlich nicht mehr instandsetzbare Bekleidungsgegenstände nur nach

strenger kommissioneller Prüfung ausgeschieden werden dürfen. Auch über die Verwertung

ausgeschiedener Bekleidung bzw. noch brauchbarer, aber nicht mehr benötigter Versor-

gungsgegenstände (Überschußgüter) bestehen eingehende Regelungen meines Ministeriums,

um auch nur den Anschein einer unkorrekten Vorgangsweise nach Möglichkeit auszu-

schließen.

 

Im Hinblick auf meine obigen Ausführungen erübrigt sich eine einzelweise Beantwortung.