118/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Apfelbeck und

Kollegen vom 1. Februar 1996, Nr. 90/J, betreffend den

Förderungsbericht 1994, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu Frage l:

 

Auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung

von Förderungen aus Bundesmitteln wurden unter diesem Ansatz im

Jahre 1994 in erster Linie Tagungen und (Informations-)Veranstal-

tungen gefördert, die für die Land- und Forstwirtschaft von Bedeu-

tung waren. Auch traditionelle Glockenspenden für diverse

Viehzuchtvereine fallen unter diesen Ansatz.

 

Institutionen: Fördersummen

 

Börse für landwirtschaftliche Produkte 300.000,--

Diverse Viehzuchtvereine 62.000,--

Gesellschaft für Getreidewirtschaft und Technologie 30.000,--

Österreichische Gesellschaft für Agrarökonomie 50.000,--

Salzburger Alm- und Bergbauernverein 70.000,--

Landjugend Projektwettbewerb 45.000,--

Österreichische Akademie der Wissenschaften 50.000,--

Gesellschaft Österreichischer Chemiker l96.000,--

Gesellschaft Historischer Gärten 60.000,--

Gesundes Grundwasser 50.000,--

Verein Plan Box 60.000,--

Ökologieinstitut 60.000,--

Verein Tierversuchsfreie Forschung 50.000,--

Biometrische Gesellschaft 21.100,--

Verein ''Der Blaue Kreis'' 100.000,--

Bundesinnung der Bäcker 14.000,--

Bundesinnung der Fleischer 6.000,--

Wiener Galopprennverein 60.000,--

Scientia 20.000,--

 

SUMME 1.304.100,--

============

 

Abzüglich absetzbare Rückzahlungen aus - 52.316,--

Förderungen des Vorjahres - 1.548.80

 

SUMME 1.250.235,20

--=======-==

 

Zu Frage 2:

 

Die Post 743O des Ansatzes 1/60444 (Zuschüsse gem. Stärkeförde-

rungsgesetz) war der Allgemeinen Förderung zugeordnet. Es handelte

sich um eine Maßnahme der Refundierung der Stärkeerzeugnisseabgabe

für inländische Stärkeerzeuger, wodurch der Absatz von landwirt-

schaftlichen Rohstoffen (Stärkeindustriekartoffeln, Stärkemais) bi

zum 31. Dezember 1994 indirekt gefördert wurde. Förderungsempfänge

waren alle österreichischen Stärkeerzeuger, die Stärkederivate

erzeugten, die der Stärkeerzeugnisseabgabe unterlagen.

 

Ich darf um Verständnis ersuchen, daß eine detaillierte Auf-

gliederung der für 1994 ausgewiesenen Gesamtsumme von rund

258,432 Mio S aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich ist.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Beide Voranschlagansätze - 1/60866/7700/210 und 1/60876/77O0/299 -

dienen der Finanzierung schutzwasserbaulicher Maßnahmen an

Interessentengewässern. Für jene Maßnahmen, bei denen der

Bundesmittelanteil größer als 10 Mio S ist und daher auch vom

Bundesministerium für Finanzen zu genehmigen sind, werden eigene

Posten-Untergliederungen des VA-Ansatzes 1/60876/7700...

budgetiert. Die restlichen Maßnahmen an Interessentengewässern

werden unter der Voranschlagspost 1/60876/7700/299 "Sonstige

Vorhaben'' ausgewiesen.

 

Finanzielle Übersicht über das Jahr 1994:

 

VA-Ansatz BVA 1994 Erfo1g 1994

 

1/60866 3,045.000,--

Bindung: 0,137.000,-- 2,908.000,--

 

 

1/60876 473,281.000,--

Zentralr. *) - 150.489.000,--

322,792.000,-- 322.792.000,--

325,700.000,--

-=======-====-

 

1/60876/7700/. . . (= eigene VA-Post-Ugl.) 66,163.577,--

1/60876/7700/299 (= sonstige Vorhaben) 256.628.423.--

322,792.000,--

===-=--==--===

 

 

*) Zentralreserve: Die ausgewiesene Zentralreserve ist zur Behebung

etwaiger unvorhersehbarer Hochwasserschäden für das gesamte Bundes-

gebiet vorgesehen.

 

Diese Übersicht entspricht summarisch den am Deckblatt der Beilage

B ausgewiesenen und auf die Bundesländer aufgeteilten Bundesmittel

des Finanzjahres 1994. Die für die einzelnen schutzwasserbaulichen

Maßnahmen in Anspruch genommenen Bundesmittel sind nach Ländern ge-

gliedert aus der Beilage B ersichtlich. Die Vorhaben des finanzge-

setzlichen Ansatzes 1/60866/7700/210 sind unterstrichen und zusätz-

lich mit . . ./7700/210 gekennzeichnet. Die nur unterstrichenen Vor-

haben sind jene, die in eigenen Postenuntergliederungen des An-

satzes 1/60876/7700/. . . budgetiert werden. Die nicht gekennzeichne-

ten Vorhaben fallen unter den Ansatz 1/60876/7700/299.

 

 

 

Beilagen wurden nicht gescannt !!!