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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1354/J-NR/1996, betreffend die dreitägige Ver-

anstaltung ''996-1996 Ostarrichi - Geschichte und Gegenwart" (26.Oktober. bis einschließlich

27.Oktober 1996) in Graz, die die Abgeordneten ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde am

3. Oktober 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. Halten Sie die Abhaltung eines Festkommerses deutschnationaler Burschenschaften

auf der Universität Graz für vertretbar?

2. Halten Sie Gruppierungen, die im " Festprogramm '' für diesen Aufmarsch den An-

schluß, d.h. die gewaltsame Annexion Österreichs durch HitIerdeutschland, in An-

führungszeichen setzen, für Teil des universitären Geschehens?

3. Gedenken Sie, die Universitäten in Hinkunft zu Tummelplätzen rechtsextremer,

schlagender Verbindungen verkommen zu lassen?

4. Ist Ihnen bekannt, daß auf der '' Bude" der mitveranstaltenden rechtsextremen

Burschenschaft '' Arminia Graz'' noch immer ein Bildnis des SS-Schlächters Ernst

Kaltenbrunner hängt - wenn ja, warum wird an derartige '' akademische'' Vereini-

gungen universitärer Raum vergeben?

Wenn es Ihnen nicht bekannt ist - was gedenken Sie, gegen derartige Umtriebe zu

unternehmen?

5. Werden Sie dafür Sorge tragen, daß Ihre Bediensteten wie Dozent Höbelt, Professor

Ableitinger, Prof. Cerwinka und Prof. Pohl, die allesamt als Referenten angesagt

sind, im Falle der zu erwartenden Verstöße gegen das NS-Verbotsgesetz (insbeson-

dere großdeutsche Agitation gegen die österreichische Eigenstaatlichkeit) diszipli-

narrechtlich zur Verantwortung gezogen werden?

6. Welche diszipIinarrechtlichen Schritte ziehen Sie gegen Prof. Ableitinger, der im

" Kurier '' vom 1.10.1996 als Organisator und Arrangeur dieses ultrarechten Spek-

takels angegeben wird?

7. Sind Sie der Ansicht, daß die Zurverfügungstellung öffentlicher bzw. universitärer

RäumIichkeiten für derartige Umtriebe dem Ansehen Österreichs im Ausland zu-

träglich sind?

8. Welche Einnahmen stehen dem zu erwartenden immaterieIlen Schaden des öster-

reichischen Hochschulwesens gegenüber? Von wem werden Kosten wie Saalreini-

gung, Strom, etc. getragen?

9. Wie hoch ist - angesichts der bei solchen Anlässen übIichen Trunkenheitsexzesse -

die von den Veranstaltern zu erIegende Kaution, um Schäden am Objekt abzugel-

ten?

10. Wurde überprüft, ob die Veranstalter über eine Konzession zum Ausschank alko-

holischer Getränke verfügen?

Wenn nein: Seit wann werden öffentliche Gebäude zum iIIegalen Ausschank alko-

holischer Getränke mißbraucht?

Wenn ja: Wer verfügt über die nötige Gastgewerbekonzession?

Antwort:

Die Abhaltung des in der Anfrage angesprochenen Festkommerses an der Universität Graz im

Zusammenhang mit der Veranstaltung "996 - 1996 Ostarrichi - Geschichte und Gegenwart"

wurde zwischenzeitlich vom Rektor der Universität Graz untersagt.