1189/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1219/J betreffend Schwerpunktsetzungen im Umweltbereich, welche
die Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen am 20 . 9 . 1996 an
mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in
Kopie beigelegt ist , stelle ich fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Einen wesentlichen Schwerpunkt der umfangreichen Tätigkeit des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten im Umwelt-
bereich stellt - neben der Lärmbekämpfung - die Bekämpfung der
Luftverunreinigung dar. Die diesbezüglichen Bemühungen sind
bisher erfolgreich gewesen und spiegeln sich in den zahlreichen
umweltschutzrelevanten Verordnungen aufgrund der Gewerbeordnung
1994 wider ( auf die diesbezüglichen Verordnungslisten darf ver-
wiesen werden ) . Da es sich bei der Bekämpfung der Luftverunreini-
gung um einen sehr großen Bereich handelt , wird dieses Schwer-
punktprogramm seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten weiterverfolgt werden ( in diesem Zusammenhang
verweise ich auf die zahlreichen weiteren Verordnungsvorhaben,
die in den einschlägigen Verordnungslisten angeführt sind ) .
Weiters wurde durch die am 1 . 1 . 1990 in Kraft getretene Bergge-
setznovelle , BGBl . Nr. 355 unter anderem auch der Umweltschutz im
Bergbau wesentlich erweitert . Die anlagenbezogenen Bestimmungen
wurden mit dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht unter Berück-
sichtigung der Besonderheiten des Bergbaus harmonisiert , und es
wurden Bestimmungen über die Vermeidung , Verwertung und Entsor-
gung von beim Betrieb von Bergbauanlagen entstehenden Abfällen
sowie über die Auflassung von Bergbauanlagen, getroffen.
Weiters wurde unter anderem vorgesehen, daß die bergbaulichen
Tätigkeiten insbesondere so auszuüben sind , daß nach dem Stand
der Technik - die Definition des Standes der Technik entspricht
jener des Gewerberechtes - vermeidbare Emissionen unterbleiben
und erfolgte eine Erweiterung der Anordnungsbefugnis der Bergbe-
hörden hinsichtlich einer über das zumutbare Maß hinausgehenden
Beeinträchtigung der Umwelt und von Gewässern.
Durch die am 1 . 1 . 1995 in Kraft getretene Berggesetznovelle 1994 ,
BGBl . Nr. 633 , wurde die Gewinnung von grundeigenen mineralischen
Rohstoffen an von der Berghauptmannschaft zu genehmigende Auf-
schluß- und Abbaupläne geknüpft , wobei das bezügliche Genehmi -
gungsverfahren, die Parteistellung und die Genehmigungsvoraus-
setzungen ähnlich wie für die Bewilligung von Bergbauanlagen
gestaltet wurden. Das am 1 . 7 . 1996 in Kraft getretene Bundesgesetz
BGBl . Nr. 219/1l99 6 brachte auch den Gemeinden in den Verfahren
zur Erteilung von Gewinnungsbewilligungen und zur Genehmigung
eines Aufschluß- und Abbauplanes Parteistellung zur Wahrnehmung
der ihnen im eigenen Wirkungsbereich übertragenen Aufgaben , unter
anderem auf dem Gebiet des Umweltschutzes .
Weiters wurden die Emissionen luftverunreinigender Stoffe aus
Bergbauanlagen zur Zementerzeugung, aus Bergbauanlagen zur
Gipserzeugung und aus Bergbauanlagen zur Ziegelerzeugung durch
die Verordnungen BGBl. Nr. 717/1993, 720/1993 und 85/1994, die
auch eine Anpassung von Altanlagen vorsehen, begrenzt.
Bezüglich des nachgefragten Handlungsbedarfes wird auch auf die
Antworten zu den Punkten 2 und 3 verwiesen. Außerdem wird der
Bericht der Leistungen des Wirtschaftsministeriums im Dienste des
Umweltschutzes und der Umwelttechnik, der in regelmäßigen Abstän-
den erscheint, zur Information übermittelt.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Derzeitige Schwerpunkte der Arbeit des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten im Umweltbereich sind die Schaf-
fung von Verordnungen, die ua. der Bekämpfung der Luftverunreini-
gung dienen, die Umsetzung von den Umweltbereich berührenden
EU-Richtlinien (wie beispielsweise die Bekämpfung der Geräusch-
emissionen von Haushaltsgeräten) sowie die Novellierung des ge-
werblichen Betriebsanlagenrechts.
Bei den unter bergbehördlicher Aufsicht stehenden Betrieben (Roh-
stoffgewinnung- und Rohstoffweiterverarbeitungsbetriebe) wird
besonderes Augenmerk auf die Verminderung der Umweltbelastung
gelegt, wobei Umweltschutzaktivitäten insbesondere in nachfolgend
angeführten Sektoren durchgeführt werden:
- Abgasreinigung
- Abwasserreinigung bzw. Aufbereitung (Abwasserentsorgung)
- Entstaubung
- Lärmschutz
- Grundwasserschutz
- Umstellung auf umweltfreundliche Verfahren bzw. Energieträger
- umweltschonende Abbauführung
- Rekultivierung bzw. Folgenutzung im Bergbau
Umweltrelevante Aktivitäten, welche in den Bereich der Rohstoff-
gewinnung fallen, werden aus Mitteln der Bergbauförderung unter-
stützt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
Es ist die Umsetzung - soweit die bergrechtlichen Bestimmungen
nicht entsprechen - der am 24 . 9 . 1996 angenommenen Richtlinie des
Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Um-
weltverschmutzung , soweit dem Bergrecht unterliegende Anlagen
erfaßt sind, geplant sowie die Umsetzung der die Mitverbrennung
von Abfällen in Produktionsanlagen regelnden Bestimmungen der
Richtlinie des Rates über die Verbrennung gefährlicher Abfälle.
In nächster Zukunft wird von der Europäischen Kommission eine
SEA-RL, auch genannt Konzept-UVP-RL, kundgemacht.
Im Zuge der Umsetzung dieser RL soll ein Industriestandortplan,
der um weltrelevante Voraussetzungen für Industriegebiete be-
inhaltet , erstellt werden und in weiterer Folge einer Umweltver-
träglichkeitsprüfung unterzogen werden.