1189/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1219/J betreffend Schwerpunktsetzungen im Umweltbereich, welche

die Abgeordneten Dr. Keppelmüller und Genossen am 20 . 9 . 1996 an

mich richteten und aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in

Kopie beigelegt ist , stelle ich fest :

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :

 

Einen wesentlichen Schwerpunkt der umfangreichen Tätigkeit des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten im Umwelt-

bereich stellt - neben der Lärmbekämpfung - die Bekämpfung der

Luftverunreinigung dar. Die diesbezüglichen Bemühungen sind

bisher erfolgreich gewesen und spiegeln sich in den zahlreichen

umweltschutzrelevanten Verordnungen aufgrund der Gewerbeordnung

1994 wider ( auf die diesbezüglichen Verordnungslisten darf ver-

wiesen werden ) . Da es sich bei der Bekämpfung der Luftverunreini-

gung um einen sehr großen Bereich handelt , wird dieses Schwer-

punktprogramm seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche

 

Angelegenheiten weiterverfolgt werden ( in diesem Zusammenhang

verweise ich auf die zahlreichen weiteren Verordnungsvorhaben,

die in den einschlägigen Verordnungslisten angeführt sind ) .

 

Weiters wurde durch die am 1 . 1 . 1990 in Kraft getretene Bergge-

setznovelle , BGBl . Nr. 355 unter anderem auch der Umweltschutz im

Bergbau wesentlich erweitert . Die anlagenbezogenen Bestimmungen

wurden mit dem gewerblichen Betriebsanlagenrecht unter Berück-

sichtigung der Besonderheiten des Bergbaus harmonisiert , und es

wurden Bestimmungen über die Vermeidung , Verwertung und Entsor-

gung von beim Betrieb von Bergbauanlagen entstehenden Abfällen

sowie über die Auflassung von Bergbauanlagen, getroffen.

Weiters wurde unter anderem vorgesehen, daß die bergbaulichen

Tätigkeiten insbesondere so auszuüben sind , daß nach dem Stand

der Technik - die Definition des Standes der Technik entspricht

jener des Gewerberechtes - vermeidbare Emissionen unterbleiben

und erfolgte eine Erweiterung der Anordnungsbefugnis der Bergbe-

hörden hinsichtlich einer über das zumutbare Maß hinausgehenden

Beeinträchtigung der Umwelt und von Gewässern.

 

Durch die am 1 . 1 . 1995 in Kraft getretene Berggesetznovelle 1994 ,

BGBl . Nr. 633 , wurde die Gewinnung von grundeigenen mineralischen

Rohstoffen an von der Berghauptmannschaft zu genehmigende Auf-

schluß- und Abbaupläne geknüpft , wobei das bezügliche Genehmi -

gungsverfahren, die Parteistellung und die Genehmigungsvoraus-

setzungen ähnlich wie für die Bewilligung von Bergbauanlagen

gestaltet wurden. Das am 1 . 7 . 1996 in Kraft getretene Bundesgesetz

BGBl . Nr. 219/1l99 6 brachte auch den Gemeinden in den Verfahren

zur Erteilung von Gewinnungsbewilligungen und zur Genehmigung

eines Aufschluß- und Abbauplanes Parteistellung zur Wahrnehmung

der ihnen im eigenen Wirkungsbereich übertragenen Aufgaben , unter

anderem auf dem Gebiet des Umweltschutzes .

Weiters wurden die Emissionen luftverunreinigender Stoffe aus

Bergbauanlagen zur Zementerzeugung, aus Bergbauanlagen zur

Gipserzeugung und aus Bergbauanlagen zur Ziegelerzeugung durch

die Verordnungen BGBl. Nr. 717/1993, 720/1993 und 85/1994, die

auch eine Anpassung von Altanlagen vorsehen, begrenzt.

 

Bezüglich des nachgefragten Handlungsbedarfes wird auch auf die

Antworten zu den Punkten 2 und 3 verwiesen. Außerdem wird der

Bericht der Leistungen des Wirtschaftsministeriums im Dienste des

Umweltschutzes und der Umwelttechnik, der in regelmäßigen Abstän-

den erscheint, zur Information übermittelt.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Derzeitige Schwerpunkte der Arbeit des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Angelegenheiten im Umweltbereich sind die Schaf-

fung von Verordnungen, die ua. der Bekämpfung der Luftverunreini-

gung dienen, die Umsetzung von den Umweltbereich berührenden

EU-Richtlinien (wie beispielsweise die Bekämpfung der Geräusch-

emissionen von Haushaltsgeräten) sowie die Novellierung des ge-

werblichen Betriebsanlagenrechts.

 

Bei den unter bergbehördlicher Aufsicht stehenden Betrieben (Roh-

stoffgewinnung- und Rohstoffweiterverarbeitungsbetriebe) wird

besonderes Augenmerk auf die Verminderung der Umweltbelastung

gelegt, wobei Umweltschutzaktivitäten insbesondere in nachfolgend

angeführten Sektoren durchgeführt werden:

 

- Abgasreinigung

- Abwasserreinigung bzw. Aufbereitung (Abwasserentsorgung)

- Entstaubung

- Lärmschutz

- Grundwasserschutz

- Umstellung auf umweltfreundliche Verfahren bzw. Energieträger

- umweltschonende Abbauführung

- Rekultivierung bzw. Folgenutzung im Bergbau

 

Umweltrelevante Aktivitäten, welche in den Bereich der Rohstoff-

gewinnung fallen, werden aus Mitteln der Bergbauförderung unter-

stützt.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

 

Es ist die Umsetzung - soweit die bergrechtlichen Bestimmungen

nicht entsprechen - der am 24 . 9 . 1996 angenommenen Richtlinie des

Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Um-

weltverschmutzung , soweit dem Bergrecht unterliegende Anlagen

erfaßt sind, geplant sowie die Umsetzung der die Mitverbrennung

von Abfällen in Produktionsanlagen regelnden Bestimmungen der

Richtlinie des Rates über die Verbrennung gefährlicher Abfälle.

 

In nächster Zukunft wird von der Europäischen Kommission eine

SEA-RL, auch genannt Konzept-UVP-RL, kundgemacht.

Im Zuge der Umsetzung dieser RL soll ein Industriestandortplan,

der um weltrelevante Voraussetzungen für Industriegebiete be-

inhaltet , erstellt werden und in weiterer Folge einer Umweltver-

träglichkeitsprüfung unterzogen werden.