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Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freun-
dinnen und Freunde vom 8. Februar 1996 betreffend Studie über die
Verteilungswirkung von Agrarförderungen, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich
folgendes ausführen:
Bei der dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Ende
Dezember 1995 vorgelegten Analyse ''Das Direktzahlungssystem in
Österreich nach dem EU-Beitritt'' handelt es sich um ein Arbeitspa-
pier im Rahmen des Forschungsprojektes Nr. 52/90 der Bundesanstalt
für Bergbauernfragen: "Die Rückwirkung veränderter Außenhandelsbe-
dingungen auf die österreichische Landwirtschaft (Agrarstruktur,
Bergbauern und sonstige benachteiligte Gebiete) und einkommens- ,
umwelt- und regionalpolitische Alternativen" .
Diese von der Bundesanstalt für Bergbauernfragen aufgezeigten Fak-
ten werden durch kritische Analysen des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft
sowie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung er-
gänzt und in den ÖPUL-Evaluierungsprozeß eingebracht. Die Vorgangs-
weise wurde von der Kommission gemäß § 7 Landwirtschaftsgesetz 1992
am 1. Februar 1996 festgelegt. arüber habe ich auch am 5 . März
1996 die im Landwirtschaftsausschuß des Parlaments vertretenen
Fraktionen informiert.
Die in diesem Arbeitspapier enthaltenen Kritikpunkte an der Vertei-
lung von Direktzahlungen auf der Grundlage der GAP-Reform 1992 , die
auch in verschiedenen Pressemeldungen dargelegt wurden, sind für
die Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Förderungssystems
eine Diskussionsgrundlage. In dem Arbeitspapier wurde keinerlei
Versuch unternommen, die mit dem EU-Beitritt erfolgten Erzeuger-
preissenkungen abzuschätzen und mit den Direktzahlungen zu verglei-
chen. ie Regierungsparteien haben sich im April 1994 auf ein "Eu-
ropaabkommen'' für die Bauern geeinigt, dessen Zielsetzungen es ist,
den bäuerlichen Betrieben durch Übergangsmaßnahmen (degressive Aus-
gleichszahlungen, Lagerabwertungen) sowie durch dauerhafte Lei-
stungsabgeltungen (z .B. Ausgleichszahlung und Umweltprämien) die
mit der Übernahme der GAP-verbundenen Einkommensverluste auszuglei-
chen.
Insbesondere haben die Ausgleichszahlungen den Mehraufwand zu
decken und Erlöseinbußen auszugleichen. Da die Ausgleichszahlungen
keinen Einfluß darauf nehmen sollen, in welchen Betrieben (größeren
und kleineren) die Produktionskosten anfallen, werden sie nicht
nach Betrieben, sondern nach Flächen- und Tiereinheiten verteilt.
Flächen- und tierstarke Betriebe haben daher höhere Ausgleichszah-
lungen erhalten. Diesen stehen j edoch naturgemäß auch höhere abso-
lute Verluste gegenüber .
Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen :
Zu Frage 1 :
Wie bereits in den einleitenden Ausführungen dargestellt , wird das
Arbeitspapier ''irektzahlungen in Österreich nach dem EU-Beitritt "
mit kritischen Analysen des Bundesministeriums für Land- und Forst-
wirtschaft , der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft sowie des Öster-
reichischen Instituts für Wirtschaftsforschung ergänzt und bis Ende
März 199 6 dem laut Beschluß der Kommission gemäß § 7 Landwirt-
schaftsgesetz 1992 vom 1. Februar 1996 einzusetzenden Beirat zur
Evaluierung des Umweltprogrammes zur Verfügung gestellt . Eine
Publikation ist im Rahmen der Gesamtdokumentation des
ÖPUL-Evaluierungsprozesses vorgesehen.
Zu Frage 2 :
Jede Studie der agrarökonomischen Bundesanstalten sowie jedes vom
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft angeforderte
Arbeitspapier zu aktuellen agrarpolitischen Problemen bzw. Frage-
stellungen wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft
oder auch von beauftragten Experten begutachtet , um eine breite
wissenschaftliche Würdigung dieser Arbeiten sicherzustellen. Im
konkreten Fall wurde dieses Arbeitspapier für eine Besprechung im
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft mit dem Ziel , die
weitere Vorgangsweise festzulegen, einem Experten der Präsidenten-
konferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs übergeben. Dies
mit der Auflage , darüber keinesfalls Aussagen in der Öffentlichkeit
zu machen, bevor das Bundesministerium für Land- und Forstwirt-
schaft auf Grund eingehender Beratungen über eine geeignete Form
der Veröffentlichung entschieden hat . Weiters wurde ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß vor einer Entscheidung über die "Verwer-
tung" der Aussagen dieses Arbeitspapiers zur Abschätzung von
Direktzahlungen auf der Grundlage der GAP, ebenso keine Ergebnisse
bekanntgegeben werden dürfen.
Dieses Arbeitspapier wird weder streng unter Verschluß gehalten
noch ist es bei der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern
Österreichs gelandet , wie in Ihrer Anfrage dargestellt , sondern es
steht weiterhin - wie bereits ausgeführt - in ressortinterner Bera-
tung.