119/AB

 

 

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freun-

dinnen und Freunde vom 8. Februar 1996 betreffend Studie über die

Verteilungswirkung von Agrarförderungen, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Bevor ich auf die Beantwortung Ihrer Fragen näher eingehe, darf ich

folgendes ausführen:

 

Bei der dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft Ende

Dezember 1995 vorgelegten Analyse ''Das Direktzahlungssystem in

Österreich nach dem EU-Beitritt'' handelt es sich um ein Arbeitspa-

pier im Rahmen des Forschungsprojektes Nr. 52/90 der Bundesanstalt

für Bergbauernfragen: "Die Rückwirkung veränderter Außenhandelsbe-

dingungen auf die österreichische Landwirtschaft (Agrarstruktur,

Bergbauern und sonstige benachteiligte Gebiete) und einkommens- ,

umwelt- und regionalpolitische Alternativen" .

 

Diese von der Bundesanstalt für Bergbauernfragen aufgezeigten Fak-

ten werden durch kritische Analysen des Bundesministeriums für

Land- und Forstwirtschaft, der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft

sowie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung er-

gänzt und in den ÖPUL-Evaluierungsprozeß eingebracht. Die Vorgangs-

weise wurde von der Kommission gemäß § 7 Landwirtschaftsgesetz 1992

am 1. Februar 1996 festgelegt. arüber habe ich auch am 5 . März

1996 die im Landwirtschaftsausschuß des Parlaments vertretenen

Fraktionen informiert.

 

Die in diesem Arbeitspapier enthaltenen Kritikpunkte an der Vertei-

lung von Direktzahlungen auf der Grundlage der GAP-Reform 1992 , die

auch in verschiedenen Pressemeldungen dargelegt wurden, sind für

die Weiterentwicklung des landwirtschaftlichen Förderungssystems

eine Diskussionsgrundlage. In dem Arbeitspapier wurde keinerlei

Versuch unternommen, die mit dem EU-Beitritt erfolgten Erzeuger-

preissenkungen abzuschätzen und mit den Direktzahlungen zu verglei-

chen. ie Regierungsparteien haben sich im April 1994 auf ein "Eu-

ropaabkommen'' für die Bauern geeinigt, dessen Zielsetzungen es ist,

den bäuerlichen Betrieben durch Übergangsmaßnahmen (degressive Aus-

gleichszahlungen, Lagerabwertungen) sowie durch dauerhafte Lei-

stungsabgeltungen (z .B. Ausgleichszahlung und Umweltprämien) die

mit der Übernahme der GAP-verbundenen Einkommensverluste auszuglei-

chen.

 

Insbesondere haben die Ausgleichszahlungen den Mehraufwand zu

decken und Erlöseinbußen auszugleichen. Da die Ausgleichszahlungen

keinen Einfluß darauf nehmen sollen, in welchen Betrieben (größeren

und kleineren) die Produktionskosten anfallen, werden sie nicht

nach Betrieben, sondern nach Flächen- und Tiereinheiten verteilt.

Flächen- und tierstarke Betriebe haben daher höhere Ausgleichszah-

lungen erhalten. Diesen stehen j edoch naturgemäß auch höhere abso-

lute Verluste gegenüber .

 

 

Zur Beantwortung Ihrer Fragen im einzelnen :

 

Zu Frage 1 :

 

Wie bereits in den einleitenden Ausführungen dargestellt , wird das

Arbeitspapier ''irektzahlungen in Österreich nach dem EU-Beitritt "

mit kritischen Analysen des Bundesministeriums für Land- und Forst-

wirtschaft , der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft sowie des Öster-

reichischen Instituts für Wirtschaftsforschung ergänzt und bis Ende

März 199 6 dem laut Beschluß der Kommission gemäß § 7 Landwirt-

schaftsgesetz 1992 vom 1. Februar 1996 einzusetzenden Beirat zur

Evaluierung des Umweltprogrammes zur Verfügung gestellt . Eine

Publikation ist im Rahmen der Gesamtdokumentation des

ÖPUL-Evaluierungsprozesses vorgesehen.

 

 

Zu Frage 2 :

 

Jede Studie der agrarökonomischen Bundesanstalten sowie jedes vom

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft angeforderte

Arbeitspapier zu aktuellen agrarpolitischen Problemen bzw. Frage-

stellungen wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft

oder auch von beauftragten Experten begutachtet , um eine breite

wissenschaftliche Würdigung dieser Arbeiten sicherzustellen. Im

konkreten Fall wurde dieses Arbeitspapier für eine Besprechung im

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft mit dem Ziel , die

weitere Vorgangsweise festzulegen, einem Experten der Präsidenten-

konferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs übergeben. Dies

mit der Auflage , darüber keinesfalls Aussagen in der Öffentlichkeit

 

zu machen, bevor das Bundesministerium für Land- und Forstwirt-

schaft auf Grund eingehender Beratungen über eine geeignete Form

der Veröffentlichung entschieden hat . Weiters wurde ausdrücklich

darauf hingewiesen, daß vor einer Entscheidung über die "Verwer-

tung" der Aussagen dieses Arbeitspapiers zur Abschätzung von

Direktzahlungen auf der Grundlage der GAP, ebenso keine Ergebnisse

bekanntgegeben werden dürfen.

 

Dieses Arbeitspapier wird weder streng unter Verschluß gehalten

noch ist es bei der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern

Österreichs gelandet , wie in Ihrer Anfrage dargestellt , sondern es

steht weiterhin - wie bereits ausgeführt - in ressortinterner Bera-

tung.