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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1326/J-NR/1996, betreffend Behindertenbeauf-

tragte an den Universitäten, die die Abgeordneten HAlDLMAYR, Freundinnen und Freunde

am 3. Oktober 1996 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

1. In Wien wurde von Seiten des Rektors der Universität bereits vor einem dreiviertel

Jahr um Nachbesetzung von 2 freigewordenen Behindertenbeauftragten-SteIlen ange-

sucht. Warum wurde bis heute keine dieser Stellen nachbesetzt?

2. Bis wann gedenken Sie diese Stellen nachzubesetzen?

Antwort:

An der Universität Wien ist lediglich eine Stelle für Behindertenbeauftragte frei geworden. Die

Aufnahmebewerberin für die Nachbesetzung wurde beim Bundeskanzleramt beantragt. Nach

erteilter Genehmigung durch das Bundeskanzleramt wurde die Aufnahmebewilligung am

3. Oktober 1996 an die Dienststelle weitergegeben. Der Dienstantritt könnte bereits erfolgen.

Die Inhaberin der zweiten Stelle befindet sich derzeit auf Mutterschaftskarenzurlaub. Grund-

sätzlich ist für Behindertenplanstellen keine Ersatzkraftaufnahme vorgesehen. Das Bundes-

ministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat dennoch einen entsprechenden Antrag

für einen konkreten Aufnahmewerber beim Bundeskanzleramt eingebracht. Die Erledigung .

steht noch aus. .

3. In Salzburg scheiterte die Nachbesetzung der Behindertenbeauftragten-Stelle an der

Definition dieser Stelle als '' ad personam '' -Stelle. Ist diese Definition gerechtfertigt?

Antwort:

In gleicher Weise wäre auch an der Universität Salzburg eine Ersatzkraft für eine vom Bun-

deskanzleramt ad personam zugewiesene Stelle notwendig. Die Genehmigung dieses noch

einzubringenden Antrages liegt beim Bundeskanzleramt.

4. Für eine kontinuierliche Arbeit für die behinderten Studentinnen und Studenten ist es

unbedingt notwendig, daß die SteIlen der Behindertenbeauftragten nicht an die jewei-

lige Person gebunden sind, sondern im normalen PersonaIkontingent enthaIten sind.

Werden Sie für eine derartige Regelung Sorge tragen?

Antwort:

Im Stellenplan stehen 400 Arbeitsplätze für Behinderte zur Verfügung. Die Arbeitsplätze für

die Behindertenbeauftragten wurden aus diesem Zusatzkontingent den DienststeIlen zugeteilt.

Die Aufnahme der Behindertenbeauftragten unter Bindung regulärer PlanstelIe würde bedeu-

ten, auf diese spezielle Art von PlansteIIen zu verzichten und zwar genau auf die Planstellen,

die für diesen Zweck als Zusatzkontingent im SteIlenplan systemisiert wurden.

Außerdem würden sich im Hinblick auf den in Frage kommenden Personenkreis an der

Nachbesetzungs- bzw. Ersatzproblematik nichts ändern. Weiters wurden diese zusätzlichen

konkreten Arbeitsplätze für Behindertenbeauftragte (Planstellen) meinem Ressort in langwieri-

gen Verhandlungen vom Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Finanzen zugestan-

den, auf die jetzt nicht so einfach verzichten werden sollte.

5. Werden Sie dafür sorgen, daß es an der Universität Salzburg wieder eine(n) Behinder-

tenbeauftragte(n) gibt und bis wann wird die Stelle nachbesetzt sein?