1191/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf ANSCHOBER,
Freundinnen und Freunde haben am 03 . Oktober 1996 unter der
Nr. 1338/J-NR/1996 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage an mich gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
`` 1. Wieviele Disziplinarverfahren wurden gegen
”sterreichische Beamte jeweils in den Jahren
1990 bis 1995 eingeleitet?
2. In wievielen F„llen wurden gegen diese einge-
leiteten Disziplinarverfahren Einsprche
erhoben?
3 . In wievielen dieser F„lle wurde den Einsprchen
stattgegeben?
4 . In wievielen F„llen kam es zu disziplinarrecht-
lichen Maánahmen?
5. In wievielen F„llen kam es davon zu
Suspendierungen?
6. In wievielen F„llen kam es davon jeweils zu
Entlassungen?
7 . In wievielen F„llen kam es zu sonstigen Diszi-
plinarmaánahmen?
8. Wie viele dieser Disziplinarverfahren wurden in
den Einzeljahren jeweils wegen Vorwrfen im
Bereich von Polizeibergriffen einerseits,
sowie andererseits auf Grund des Vorwurfs
rechtsradikaler Bet„tigung eingeleitet?
9. In wievielen F„llen kam es wegen dieser zwei
Deliktgruppen jeweils in den Einzeljahren zu
disziplinaren Maánahmen?
10. In wievielen Einzelf„llen kam es in den Einzel-
jahren auf Grund dieser beiden Deliktgruppen
jeweils zu Entlassungen sowie zu Dienst-
suspendierungen?
11. Welchen Reformbedarf sehen Sie selbst beim der-
zeit gltigen Disziplinarrecht?
12. Erachten Sie das Recht, zwei Mitglieder der
Disziplinarkommission ablehnen zu k”nnen, fr
zeitgem„á? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche
konkreten Žnderungen befrworten Sie?
13. Erachten Sie die notwendige Einstimmigkeit bei
Lehrerentlassungen fr zeitgem„á und gerecht?
Wenn ja, warum? Wenn nein, welche konkreten
Reformvorhaben beabsichtigen Sie?
14. Welche konkreten Reformmaánahmen im Bereich des
Disziplinarrechtes werden Sie in welchem kon-
kreten Zeitraum vorlegen?``
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung:
Wie der Herr Bundeskanzler am 16. August 1996 in
Beantwortung der analogen Anfrage Nr. 847/J-NR/1996 vom
18. Juni 1996 (siehe BKA-GZ 353 . 110/114-I/6/96) dargelegt
hat, kann die gegenst„ndliche Anfrage jeweils nur ressort-
weise beantwortet werden (siehe _ 96 BDG 1979) , sodaá sich
meine nachstehenden Ausfhrungen ausschlieálich auf den
Wirkungsbereich des Bundesministeriums fr ausw„rtige Ange-
legenheiten beziehen.
Zur Frage 1) :
Im Bereich des Bundesministeriums fr ausw„rtige
Angelegenheiten wurden in den Jahren 1990 bis 1995 fnf
Disziplinarverfahren eingeleitet.
Zur Frage 2) :
Davon ausgehend, daá gem„á _ 123 Abs. 2 BDG 1979
gegen die Einleitung eines Disziplinarverfahrens kein Ein-
spruch (im Sinne einer Berufung oder eines anderen ordent-
lichen Rechtsmittels) zul„ssig ist, beziehe ich diese Frage
auf die gesetzliche M”glichkeit der Erhebung einer
Beschwerde an den Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichts-
hof : Im relevanten Zeitraum wurde eine Beschwerde gegen
einen Einleitungsbeschluá der Disziplinarkommission beim
Bundesministerium fr ausw„rtige Angelegenheiten an den
Verwaltungsgerichtshof erhoben.
Zur Frage 3) :
Die in der Antwort zur Frage 2) erw„hnte Beschwer-
de fhrte aus formal-rechtlichen Grnden zur Aufhebung des
Einleitungsbeschlusses der Disziplinarkommission beim Bun-
desministerium fr ausw„rtige Angelegenheiten durch den
Verwaltungsgerichtshof.
Zur Frage 4) :
Aufgrund der Aufhebung eines der fnf Einleitungs-
beschlsse konnten im maágeblichen Zeitraum tats„chlich nur
vier Disziplinarverfahren durchgefhrt werden; hievon fhr-
ten drei zu disziplinarrechtlichen Maánahmen, w„hrend ein
Verfahren durch Beschluá der Disziplinarkommission einge-
stellt wurde (vgl. _ 118 BDG 1979) .
Zur Frage 5) :
Im relevanten Zeitraum ist eine Suspendierung
erfolgt.
Zur Frage 6) :
In keinem der fnf F„lle kam es zu einer
Entlassung.
Zur Frage 7) :
In drei F„llen kam es zu sonstigen Disziplinarmaá-
nahmen (siehe auch die Antworten zu den Fragen 3 ) und 4) .
Zu den Fragen 8) bis 10) :
Keines der fnf Disziplinarverfahren beruhte auf
dem Verdacht von ``Polizeibergriffen`` oder der ``rechtsradi-
kalen Bet„tigung`` .
Zu den Fragen 11) und 12) :
Gem„á den in der Anlage zu _ 2 des Bundesministe-
riengesetzes 1986 normierten Wirkungsbereichen der einzel-
nen Ressorts ist der Herr Bundeskanzler federfhrend fr
das Dienst- und Besoldungsrecht der Bundesbedienste-
ten - und damit auch fr das Disziplinarrecht der Bundes-
beamten - zust„ndig. Dieser hat in der am 16. August 1996
erfolgten Beantwortung der analogen Anfrage
Nr. 847/J-NR/1996 (siehe BKA-GZ 353 . 110/114-I/6/96 vom
16. August 1996) die derzeitige M”glichkeit der Ablehnung
von Mitgliedern der Disziplinarkommissionen ohne Angabe von
Grnden als nicht gerechtfertigt erachtet und eine grundle-
gende Reform des Disziplinarrechtes, insbesondere auch
zwecks Verkrzung der Verfahrensdauer, angekndigt.
Zu den Fragen 13) und 14) :
Wie ich zu den Fragen 11 und 12 ausgefhrt habe,
kommt mir keine Zust„ndigkeit fr das Disziplinar- bzw.
Dienstrecht zu, d.h. daá ich auch nicht fr das Diszipli-
narrecht der Lehrer zust„ndig bin und weder einen Vorschlag
fr die Reform des Disziplinarrechtes vorzulegen noch einen
diesbezglichen Zeitplan zu erstellen habe.