1198/AB

 

 

 

 

B E A N R W O R T U N G .

der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten

Mag. Doris Pollet-Kammerlander Freundinnen und Freunde

betreffend Feldbacher Langzeitarbeitslosenprojekt

(ASP FeIdbach)

Nr. 1 249/J

 

Zur Anfrage möchte ich einleitend darlegen:

 

Durch die Beschlußfassung des AMSG hat der Nationalrat der Ausgliederung des

Arbeitsmarktservice und der verstärkten Mitsprache der Sozialpartner auf allen Ebe-

nen und in allen Entscheidungsgremien zugestimmt. Mit ein Grund für die Auslage-

rung des Arbeitsmarktservice war es, lokaIe Interessenvertretungen verstärkt in die

arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Arbeitsmarktservice mit einzubeziehen.

Damit wurde eine Verlagerung der arbeitsmarktpolitischen Entscheidungen auf eine

mehr politische Ebene vollzogen. Auf die Art und Weise, wie die lnteressenvertre-

tungen sowie die Vertreter der Parteien und lokaler lnstitutionen diese verstärkte

Mitsprache nützen, habe ich als Sozialminister - im Sinne des AMSG - keinen Ein-

fIuß.

 

Zu lhren Fragen im einzelnen:

Frage 1 :

Wie bzw. nach welchen Kriterien wird üblicherweise bei der AMS über die Förde-

rungswürdigkeit von Projekten entschieden?

 

Antwort:

Das Arbeitsmarktservice entscheidet über die Förderungswürdigkeit von Projekten

aufgrund von Richtlinien, die vom sozialpartnerschaftIich besetzten Verwaltungsrat

für das gesamte Bundesgebiet beschlossen wurden.

 

Bei den arbeitsmarktpolitischen Selbstorganisationsprojekten steht ebenso wie bei

Stiftungen und Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften neben der ar-

beitsmarktpolitischen Zielsetzung die regionale Verankerung im Vordergrund. Den

regionaIen Institutionen kommt dabei als Mitfinanziers und aIs Mitorganisatoren eine

entscheidende Rolle zu. Hinsichtlich der Förderungsmöglichkeit durch den ESF sind

die entsprechenden EU-RichtIinien zu berücksichtigen.

 

Weiters wird jährlich eine Vereinbarung ,,Kooperatives QuaIifizierungs- und Beschäf-

tigungsprogramm" mit dem Land Steiermark bezüglich der Kostenbeteiligung an den

Förderungen des Arbeitsmarktservice abgeschlossen.

 

Frage 2:

lst es üblich, daß Landeshauptleute und andere Spitzenpolitiker/innen in die Ent-

scheidung eingebunden werden?

 

Antwort:

ln allgemeinen nicht. Wenn aIlerdings - wie im Fall des Landes Steiermark - eine

Vereinbarung wie das vorgenannte ,,Kooperatives Qualifizierungs- und Beschäfti-

gungsprogramm" besteht, ergibt sich dadurch eine gewisse Mitsprache.

 

Frage 3:

lst es Praxis bei der AMS, daß die Entscheidung über die Förderungswürdigkeit von

Projekten in strittigen FälIen von den politischen Spitzenrepräsentanten/innen des

jeweiligen Bundeslandes getroffen werden?

Antwort:

Nein. Bei der Entscheidung über die Förderungswürdigkeit eines Projektes sind die

Beiräte in den regionalen Geschäftsstellen sowie die Vertreter des Landesdirektori-

ums in den LandesgeschäftssteIlen eingebunden. Wenn allerdings ein Land oder

Gemeinden an der Finanzierung oder Durchführung beteiligt sind, ist dadurch auch

ein entsprechender Einfluß gegeben.

 

Frage 4:

lst es bei der AMS üblich, daß bei der Entscheidung über die Förderungswürdigkeit

auch parteipolitische Erwägungen bzw. der Proporz eine wesentliche Rolle spielen?

 

Antwort:

Nein.

 

Frage 5:

Gibt es bei der AMS so etwas wie ein Kontingent an Projektmittel, über die Be-

zirkspolitiker/innen nach dem Proporz oder dem Mehrheitsverhältnis entscheiden?

 

Antwort:

Nein. Arbeitsmarktpolitische Projekte werden von seiten des Arbeitsmarktservice

ausschließlich nach ihrer arbeitsmarktpolitischen Sinnhaftigkeit beurteilt.

 

Frage 6:

Wenn nicht, wie kommt lhrer Einschätzung nach Herr NAbg. Fink dazu, solche Dro-

hungen wie ,,lch werden alle Projekte und das AMS boykottieren, wenn mein Projekt

nicht durchgeht, und ich werde mit dem Langzeitarbeitslosenprojekt beginnen" (Zitat

aus dem Sitzungsprotokoll des AMS Feldbach) auszusprechen?

 

Antwort:

Ob und gegebenenfalls weshalb Herr NAbg. Fink solche Äußerungen getätigt hat,

entzieht sich meiner Kenntnis.

Frage 7:

Stimmen nach lhrer Kenntnis der Sachlage die Medienberichte mit den Fakten

überein, wenn ja, wie beurteilen Sie einen solchen Vorgang der Entscheidungsfin-

dung betreffend die Förderungswürdigkeit von Projekten der AMS?

 

Antwort:

Die Medienberichte lassen in ihrer Aufbereitung der Fakten eine einheitIiche Linie

erkennen: ln den unabhängigen, großen Tageszeitungen sowie im ORF wurde der

Argumentation des Arbeitsmarktservice Rechnung getragen und diese auch plausi-

beI dargestellt, wobei parteipolitisch orientierte und parteiabhängige Medien je nach

Standpunkt argumentiert haben.