12/AB

 

 

 

Zu den einzelnen Punkten der aus der beiliegenden Ablich-

tung ers ichtlichen parlamentarischen Anfrage teile ich unter

Berücksichtigung einer Stellungnahme der Oberösterreichischen

Gebietskrankenkasse folgendes mit :

 

Zu Frage 1 :

 

Verhandlungen zur Vorbereitung von Abkommen über soziale

Sicherheit wurden mit den Nachbarstaaten Tschechien , Slowakei

und Ungarn sowie mit Polen aufgenommen .

 

Zu Frage 2 :

 

Im Verhältnis zu Tschechien und der Slowakei konnte auf

Expertenebene grundsät zlich Einvernehmen über die in Vorberei-

tung stehenden Abkommen erzielt werden . Es bestehen in diesen

Staaten j edoch generell Bedenken wegen der möglichen finan-

ziellen Auswirkungen solcher Abkommen insbesondere im Bereich

der Krankenversicherung . Im Verhältnis zur Slowakei mußte da -

 

her bei den zuletzt im September 1995 durchgeführten Experten-

besprechungen der Bereich der Gesundheitsversicherung

(Sachleistungen) vom Anwendungsbereich des Abkommens vorerst

ausgenommen werden.

 

Mit Polen konnte im Rahmen einer ersten Verhandlungsrunde

grundsätzlich Einvernehmen über den Inhalt eines vorzuberei-

tenden Abkommens erzielt werden. Es bestehen jedoch auch auf

polnischer Seite große Bedenken hinsichtlich der finanziellen

Auswirkungen eines Abkommens im Bereich der Krankenversiche-

rung .

 

Zu Frage 3-:

 

Neben den bereits erwähnten Bedenken wegen der möglichen

finanziellen Auswirkungen erschweren bzw. verzögern insbeson-

dere die noch nicht abgeschlossenen organisatorischen und in-

haltlichen Reformen der Systeme der sozialen Sicherheit in

diesen Staaten - insbesondere in Ungarn - den Abschluß ent-

sprechender Abkommen.

 

Zu Frage 4 :

 

Gerade im Bereich der Krankenversicherung erscheint es

aus den in der Beantwortung der Frage 2 genannten Gründen sehr

schwierig, den Abschluß entsprechender Abkommen mit diesen

Staaten zu erzielen. Es wird letztlich von der politischen

Entscheidung in diesen Staaten abhängen, ob Abkommen über so-

ziale Sicherheit , die auch den Bereich der Sachleistungen ein-

schließen, mit diesen Staaten abgeschlossen werden können.

 

Zu Frage 5 :

 

Für Härtefälle , wie dem in der Anfrage beschriebenen,

kommen - je nach Lage des Falles - verschiedene Möglichkeiten

zur Erlangung einer Beihilfe in Frage , wie etwa Beihilfen

- aus dem Unterstützungsfonds des zuständigen Kranken- oder

Pensionsversicherungsträgers ,

- durch das in Betracht kommende Amt der Landesregierung aus

dem Titel "Hilfe in besonderen Lebenslagen" oder

- aus dem Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte

Menschen.