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Zu den einzelnen Punkten der aus der beiliegenden Ablich-
tung ers ichtlichen parlamentarischen Anfrage teile ich unter
Berücksichtigung einer Stellungnahme der Oberösterreichischen
Gebietskrankenkasse folgendes mit :
Zu Frage 1 :
Verhandlungen zur Vorbereitung von Abkommen über soziale
Sicherheit wurden mit den Nachbarstaaten Tschechien , Slowakei
und Ungarn sowie mit Polen aufgenommen .
Zu Frage 2 :
Im Verhältnis zu Tschechien und der Slowakei konnte auf
Expertenebene grundsät zlich Einvernehmen über die in Vorberei-
tung stehenden Abkommen erzielt werden . Es bestehen in diesen
Staaten j edoch generell Bedenken wegen der möglichen finan-
ziellen Auswirkungen solcher Abkommen insbesondere im Bereich
der Krankenversicherung . Im Verhältnis zur Slowakei mußte da -
her bei den zuletzt im September 1995 durchgeführten Experten-
besprechungen der Bereich der Gesundheitsversicherung
(Sachleistungen) vom Anwendungsbereich des Abkommens vorerst
ausgenommen werden.
Mit Polen konnte im Rahmen einer ersten Verhandlungsrunde
grundsätzlich Einvernehmen über den Inhalt eines vorzuberei-
tenden Abkommens erzielt werden. Es bestehen jedoch auch auf
polnischer Seite große Bedenken hinsichtlich der finanziellen
Auswirkungen eines Abkommens im Bereich der Krankenversiche-
rung .
Zu Frage 3-:
Neben den bereits erwähnten Bedenken wegen der möglichen
finanziellen Auswirkungen erschweren bzw. verzögern insbeson-
dere die noch nicht abgeschlossenen organisatorischen und in-
haltlichen Reformen der Systeme der sozialen Sicherheit in
diesen Staaten - insbesondere in Ungarn - den Abschluß ent-
sprechender Abkommen.
Zu Frage 4 :
Gerade im Bereich der Krankenversicherung erscheint es
aus den in der Beantwortung der Frage 2 genannten Gründen sehr
schwierig, den Abschluß entsprechender Abkommen mit diesen
Staaten zu erzielen. Es wird letztlich von der politischen
Entscheidung in diesen Staaten abhängen, ob Abkommen über so-
ziale Sicherheit , die auch den Bereich der Sachleistungen ein-
schließen, mit diesen Staaten abgeschlossen werden können.
Zu Frage 5 :
Für Härtefälle , wie dem in der Anfrage beschriebenen,
kommen - je nach Lage des Falles - verschiedene Möglichkeiten
zur Erlangung einer Beihilfe in Frage , wie etwa Beihilfen
- aus dem Unterstützungsfonds des zuständigen Kranken- oder
Pensionsversicherungsträgers ,
- durch das in Betracht kommende Amt der Landesregierung aus
dem Titel "Hilfe in besonderen Lebenslagen" oder
- aus dem Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte
Menschen.