1207/AB

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1262/J betreffend Flughafen Salzburg; Verkauf von Teilen der

Schwarzenbergkaserne , welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen am 20.9.1996 an mich richteten und aus Gründen der

besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich

fest :

 

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 6 der Anfrage :

 

Der Nationalrat hat im Mai 1996 mit Bundesgesetz , BGBl .

Nr. 381/1996 einer Regierungsvorlage zugestimmt, wonach die

gegenständlichen Flächen an die Firma Land-Invest Salzburger

Baulandsicherungsges .m. b. H. zu veräußern sind. Dementsprechend

ist vorzugehen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :

 

Der Bund kommt seiner Treuepflicht nach, indem die Käuferin der

Liegenschaft im Kaufvertrag verpflichtet wird, die bestehenden

 

Flugsicherungseinrichtungen weiterhin zu dulden und über Ver-

langen des Flughafens darüber sowie über allenfalls weitere er-

forderliche Anlagen und Einrichtungen einen verbücherungsfähigen

Servitutsvertrag abzuschließen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :

 

Eine etwaige Entscheidung darüber obliegt den Organen der Flug-

hafenbetriebsgesellschaft .

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :

 

Die Entscheidung über eine solche Grundtransaktion zwischen den

beiden Gesellschaften obliegt nicht dem Vollziehungsbereich des

Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Mir ist

allerdings bekannt , daß hinsichtlich des Erwerbs der gegenständ-

lichen Grundflächen von der Firma Land-Invest ein einstimmiger

Aufsichtsratbeschluß der Flughafenbetriebsgesellschaft vorliegt .