1207/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1262/J betreffend Flughafen Salzburg; Verkauf von Teilen der
Schwarzenbergkaserne , welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen am 20.9.1996 an mich richteten und aus Gründen der
besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich
fest :
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 6 der Anfrage :
Der Nationalrat hat im Mai 1996 mit Bundesgesetz , BGBl .
Nr. 381/1996 einer Regierungsvorlage zugestimmt, wonach die
gegenständlichen Flächen an die Firma Land-Invest Salzburger
Baulandsicherungsges .m. b. H. zu veräußern sind. Dementsprechend
ist vorzugehen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage :
Der Bund kommt seiner Treuepflicht nach, indem die Käuferin der
Liegenschaft im Kaufvertrag verpflichtet wird, die bestehenden
Flugsicherungseinrichtungen weiterhin zu dulden und über Ver-
langen des Flughafens darüber sowie über allenfalls weitere er-
forderliche Anlagen und Einrichtungen einen verbücherungsfähigen
Servitutsvertrag abzuschließen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage :
Eine etwaige Entscheidung darüber obliegt den Organen der Flug-
hafenbetriebsgesellschaft .
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage :
Die Entscheidung über eine solche Grundtransaktion zwischen den
beiden Gesellschaften obliegt nicht dem Vollziehungsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten. Mir ist
allerdings bekannt , daß hinsichtlich des Erwerbs der gegenständ-
lichen Grundflächen von der Firma Land-Invest ein einstimmiger
Aufsichtsratbeschluß der Flughafenbetriebsgesellschaft vorliegt .