1210/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1277/J betreffend Verlängerung der nordseitigen Lärmschutzmauer
Kufstein-Morsbach, welche die Abgeordneten Katharina Horngacher
und Kollegen am 20. September 1996 an mich richteten und aus
Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist ,
stelle ich fest :
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :
Das gesamte Gebiet der Stadtgemeinde Kufstein im Bereich der A 12
Inntal Autobahn wurde lärmtechnisch untersucht. Da in letzter
Zeit keine Lärmpegelmessungen im Bereich Kufstein-Morsbach vorge-
nommen worden sind, wird die Bundesstraßenverwaltung Tirol für
Kufstein-Morsbach Lärmpegelmessungen vor und nach einem Bau der
vis-a-vis liegenden Lärmschutzmaßnahme Kufstein-Langkampfen ver-
anlassen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auf beiden Seiten der A 12
Inntal Autobahn eine Lärmschutzwand zu errichten. Die Finanzie-
rung dieser Maßnahme durch die Bundesstraßenverwaltung ist aber
nur bis zum 3-fachen jenes Betrages möglich, der für den Einbau
von Lärmschutzfenstern anfällt. In diesem Falle müßten bereits
für Lärmschutzfenster aufgewendete Beihilfen der Bundesstraßen-
verwaltung von der Gemeinde refundiert werden. Die Zeitspanne bis
zur Realisierung eines derartigen Lärmschutzes hängt davon ab,
wie dringlich diese Maßnahme von der Bundesstraßenverwaltung
Tirol eingestuft wird ( Berücksichtigung im Bauprogramm der Bun-
desstraßenverwaltung - Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bau-
durchführung können in der generellen Ermächtigung des Hernn
Landeshauptmannes von Tirol erfolgen ) .