1210/AB

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1277/J betreffend Verlängerung der nordseitigen Lärmschutzmauer

Kufstein-Morsbach, welche die Abgeordneten Katharina Horngacher

und Kollegen am 20. September 1996 an mich richteten und aus

Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigelegt ist ,

stelle ich fest :

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage :

 

Das gesamte Gebiet der Stadtgemeinde Kufstein im Bereich der A 12

Inntal Autobahn wurde lärmtechnisch untersucht. Da in letzter

Zeit keine Lärmpegelmessungen im Bereich Kufstein-Morsbach vorge-

nommen worden sind, wird die Bundesstraßenverwaltung Tirol für

Kufstein-Morsbach Lärmpegelmessungen vor und nach einem Bau der

vis-a-vis liegenden Lärmschutzmaßnahme Kufstein-Langkampfen ver-

anlassen.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auf beiden Seiten der A 12

Inntal Autobahn eine Lärmschutzwand zu errichten. Die Finanzie-

rung dieser Maßnahme durch die Bundesstraßenverwaltung ist aber

nur bis zum 3-fachen jenes Betrages möglich, der für den Einbau

von Lärmschutzfenstern anfällt. In diesem Falle müßten bereits

für Lärmschutzfenster aufgewendete Beihilfen der Bundesstraßen-

verwaltung von der Gemeinde refundiert werden. Die Zeitspanne bis

zur Realisierung eines derartigen Lärmschutzes hängt davon ab,

wie dringlich diese Maßnahme von der Bundesstraßenverwaltung

Tirol eingestuft wird ( Berücksichtigung im Bauprogramm der Bun-

desstraßenverwaltung - Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bau-

durchführung können in der generellen Ermächtigung des Hernn

Landeshauptmannes von Tirol erfolgen ) .