1211/AB

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.

1303/J betreffend Neubau und Generalsanierung des Landesgerichts

für Strafsachen Wien sowie der Justizanstalt Josefstadt, welche

die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable und Kollegen am 2 .

Oktober 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-

sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :

 

Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage :

 

Anfang der Siebziger-Jahre sind eine generelle Sanierung der

schwer kriegsbeschädigten Bausubstanz und eine Modernisierung des

Strafvollzuges unaufschieblich geworden. Aus Kostengründen hat

man sich nach reiflicher Überlegung für einen Verbleib im Zentrum

der Stadt unter Einschluß noch zu erwerbender Grundstücke und

gegen einen Neubau auf der ''grünen Wiese'' entschieden.

 

Aufgrund des Umfanges des Vorhabens (108.000 m² Nutzfläche, ca.

500.000 m3 umbauter Raum) und die Aufrechterhaltung des vollen

Betriebes ist es notwendig geworden, eine Unterteilung in fünf

Bauabschnitte vorzunehmen.

 

Die Planung hat 1976 begonnen und ist getrennt nach den Bau-

etappen erfolgt. Die Bauarbeiten für den ersten Abschnitt (BA 0:

Justizwacheschule) sind im Jahre 1982 abgeschlossen worden, für

den zweiten (BA 1: Neubau der Zellentrakte A u. B) 1983, für den

dritten (BA 2: Zellentrakt C und zentraler Verwaltungstrakt) 1989

und für die beiden letzten (BA 3: Verhandlungssaaltrakt und

Zellentrakte D und E, BA 4: Sanierung Gerichtstrakt) mit der

Eröffnung am 1. Oktober 1996.

 

Eine detaillierte Beantwortung würde den Rahmen dieser Anfrage

sprengen, daher erfolgt wegen des langen Zeitraumes der Planungs-

und Bauarbeiten und der Vielzahl von Unterlagen die Beantwortung

nur mit Beispielen des zuletzt fertiggestellten Bauteiles 3.

 

Die Ausschreibung ist immer nach den Vergaberichtlinien des Bun-

des (Ministerratsbeschluß vom 26.9.1978 ) auf Basis der ÖNORM A

2050 vom 30.3.1957 erfolgt. Darin ist die ''Öffentliche Ausschrei-

bung'' als Regelfall vorgegeben und die ''Beschränkte Ausschrei-

bung'' an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Auf der Seite l der

Beilage ist die Anzahl der Abholer bei den öffentlichen Aus-

schreibungen des Bauabschnittes 3 angeführt. Beschränkte Aus-

schreibungen hat es bei 3 speziellen Anbietergruppen gegeben.

 

Die Firmenliste für den Bauabschnitt 3 ist aus den Blättern 2 und

3 der Beilage zu entnehmen. Die Abwicklung ist der Fa. Kontorbau

als Bauträger übertragen worden.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Seite 4 der Beilage enthält eine Zusammenfassung der Schätz-

kosten aus dem Quartalsbericht 1988/1 (vor Beginn der Bauab-

schnitte 3 und 4) . Sie basiert auf der Kostenschätzung vom Jänner

1984 mit Gesamtbaukosten von S 1.906,190.000, -- o.MWSt. Durch

massive Einsparungen und Umplanungen sind die geschätzten und

bereits angefallenen Kosten auf S 1.630, 894.000, -- gedrückt wor-

den, was zum Bauende einen hochgerechneten Betrag von

S 1.819,103.000, -- ergeben hätte. Die tatsächlich abgerechneten

Kosten sind der letzten Seite der Beilage zu entnehmen. Die ver-

gleichbaren Nettokosten betragen S 1.792,300.000, -- und liegen

somit deutlich niedriger.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Aus den vorhin genannten Zahlen ist ersichtlich, daß durch eine

konsequente Steuerung der Kosten bis 1988 ein Betrag von rd.

S 275 Mio. gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung einge-

spart werden konnte und die Abrechnungssumme zusätzlich um S 27

Mio. unterschritten worden ist.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Kosten der Feier sind bis auf vernachlässigbare Teilbeträge

vom Bundesministerium für Justiz getragen worden. Der Festakt

fand wegen des Erfordernisses einer Dolmetscheranlage (an der

Veranstaltung nahmen auch hochrangige Gäste aus dem Ausland teil)

im neu eingerichteten, nur einem begrenzten Personenkreis Platz

bietenden, Schulungszentrum statt. Um allen Mitarbeiterinnen und

Mitarbeitern des Landesgerichts für Strafsachen Wien, der Staats-

anwaltschaft Wien und der Justizanstalt Wien-Josefstadt die Mög-

 

lichkeit zu geben, den Festakt zu verfolgen, wurde die Veranstal-

tung mit einer Projektionsanlage in den Arkadenbereich im Erd-

geschoß übertragen.

 

Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz betrugen die

Kosten für die notwendigen technischen Einrichtungen (Übertra-

gung, Beheizung und Stromversorgung) S 103.356, --, für die Bewir-

tung aller Teilnehmer am Festakt (rund 400 Personen) mit Würstel,

Gebäck und Getränken wurde ein Betrag von S 53.020, 80 aufgewen-

det. Die - aus dem Justizbudget getragenen - Gesamtkosten be-

tragen somit S 156.376, 80.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Die Generalsanierung und die Erweiterung des `'Grauen Hauses''

nahmen über 15 Jahre in Anspruch. Die in dem Gebäudekomplex

tätigen Bediensteten (Mitarbeiter des Landesgerichtes für Straf-

sachen Wien, der Staatsanwaltschaft Wien und der Justizanstalt

Wien-Josefstadt) haben während des gesamten Baugeschehens trotz

der damit verbundenen Erschwernisse den vollen Dienstbetrieb

aufrechterhalten. Im Hinblick darauf erscheint es als eine durch-

aus gebotene Geste gegenüber den Mitarbeitern, ihnen die Möglich-

keit zu eröffnen, an dem - mit einer bescheidenen Bewirtung

(Würstel, Gebäck, Getränke) verbundenen - Festakt der Übergabe

teilzunehmen.

 

 

Beilage wurde nicht gescannt !!!