1211/AB
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr.
1303/J betreffend Neubau und Generalsanierung des Landesgerichts
für Strafsachen Wien sowie der Justizanstalt Josefstadt, welche
die Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable und Kollegen am 2 .
Oktober 1996 an mich richteten und aus Gründen der besseren Über-
sichtlichkeit in Kopie beigelegt ist, stelle ich fest :
Antwort zu den Punkten 1, 2 und 3 der Anfrage :
Anfang der Siebziger-Jahre sind eine generelle Sanierung der
schwer kriegsbeschädigten Bausubstanz und eine Modernisierung des
Strafvollzuges unaufschieblich geworden. Aus Kostengründen hat
man sich nach reiflicher Überlegung für einen Verbleib im Zentrum
der Stadt unter Einschluß noch zu erwerbender Grundstücke und
gegen einen Neubau auf der ''grünen Wiese'' entschieden.
Aufgrund des Umfanges des Vorhabens (108.000 m² Nutzfläche, ca.
500.000 m3 umbauter Raum) und die Aufrechterhaltung des vollen
Betriebes ist es notwendig geworden, eine Unterteilung in fünf
Bauabschnitte vorzunehmen.
Die Planung hat 1976 begonnen und ist getrennt nach den Bau-
etappen erfolgt. Die Bauarbeiten für den ersten Abschnitt (BA 0:
Justizwacheschule) sind im Jahre 1982 abgeschlossen worden, für
den zweiten (BA 1: Neubau der Zellentrakte A u. B) 1983, für den
dritten (BA 2: Zellentrakt C und zentraler Verwaltungstrakt) 1989
und für die beiden letzten (BA 3: Verhandlungssaaltrakt und
Zellentrakte D und E, BA 4: Sanierung Gerichtstrakt) mit der
Eröffnung am 1. Oktober 1996.
Eine detaillierte Beantwortung würde den Rahmen dieser Anfrage
sprengen, daher erfolgt wegen des langen Zeitraumes der Planungs-
und Bauarbeiten und der Vielzahl von Unterlagen die Beantwortung
nur mit Beispielen des zuletzt fertiggestellten Bauteiles 3.
Die Ausschreibung ist immer nach den Vergaberichtlinien des Bun-
des (Ministerratsbeschluß vom 26.9.1978 ) auf Basis der ÖNORM A
2050 vom 30.3.1957 erfolgt. Darin ist die ''Öffentliche Ausschrei-
bung'' als Regelfall vorgegeben und die ''Beschränkte Ausschrei-
bung'' an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Auf der Seite l der
Beilage ist die Anzahl der Abholer bei den öffentlichen Aus-
schreibungen des Bauabschnittes 3 angeführt. Beschränkte Aus-
schreibungen hat es bei 3 speziellen Anbietergruppen gegeben.
Die Firmenliste für den Bauabschnitt 3 ist aus den Blättern 2 und
3 der Beilage zu entnehmen. Die Abwicklung ist der Fa. Kontorbau
als Bauträger übertragen worden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Seite 4 der Beilage enthält eine Zusammenfassung der Schätz-
kosten aus dem Quartalsbericht 1988/1 (vor Beginn der Bauab-
schnitte 3 und 4) . Sie basiert auf der Kostenschätzung vom Jänner
1984 mit Gesamtbaukosten von S 1.906,190.000, -- o.MWSt. Durch
massive Einsparungen und Umplanungen sind die geschätzten und
bereits angefallenen Kosten auf S 1.630, 894.000, -- gedrückt wor-
den, was zum Bauende einen hochgerechneten Betrag von
S 1.819,103.000, -- ergeben hätte. Die tatsächlich abgerechneten
Kosten sind der letzten Seite der Beilage zu entnehmen. Die ver-
gleichbaren Nettokosten betragen S 1.792,300.000, -- und liegen
somit deutlich niedriger.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Aus den vorhin genannten Zahlen ist ersichtlich, daß durch eine
konsequente Steuerung der Kosten bis 1988 ein Betrag von rd.
S 275 Mio. gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung einge-
spart werden konnte und die Abrechnungssumme zusätzlich um S 27
Mio. unterschritten worden ist.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Kosten der Feier sind bis auf vernachlässigbare Teilbeträge
vom Bundesministerium für Justiz getragen worden. Der Festakt
fand wegen des Erfordernisses einer Dolmetscheranlage (an der
Veranstaltung nahmen auch hochrangige Gäste aus dem Ausland teil)
im neu eingerichteten, nur einem begrenzten Personenkreis Platz
bietenden, Schulungszentrum statt. Um allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des Landesgerichts für Strafsachen Wien, der Staats-
anwaltschaft Wien und der Justizanstalt Wien-Josefstadt die Mög-
lichkeit zu geben, den Festakt zu verfolgen, wurde die Veranstal-
tung mit einer Projektionsanlage in den Arkadenbereich im Erd-
geschoß übertragen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Justiz betrugen die
Kosten für die notwendigen technischen Einrichtungen (Übertra-
gung, Beheizung und Stromversorgung) S 103.356, --, für die Bewir-
tung aller Teilnehmer am Festakt (rund 400 Personen) mit Würstel,
Gebäck und Getränken wurde ein Betrag von S 53.020, 80 aufgewen-
det. Die - aus dem Justizbudget getragenen - Gesamtkosten be-
tragen somit S 156.376, 80.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Die Generalsanierung und die Erweiterung des `'Grauen Hauses''
nahmen über 15 Jahre in Anspruch. Die in dem Gebäudekomplex
tätigen Bediensteten (Mitarbeiter des Landesgerichtes für Straf-
sachen Wien, der Staatsanwaltschaft Wien und der Justizanstalt
Wien-Josefstadt) haben während des gesamten Baugeschehens trotz
der damit verbundenen Erschwernisse den vollen Dienstbetrieb
aufrechterhalten. Im Hinblick darauf erscheint es als eine durch-
aus gebotene Geste gegenüber den Mitarbeitern, ihnen die Möglich-
keit zu eröffnen, an dem - mit einer bescheidenen Bewirtung
(Würstel, Gebäck, Getränke) verbundenen - Festakt der Übergabe
teilzunehmen.
Beilage wurde nicht gescannt !!!