1220/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, DoIinschek haben an mich eine
schriftliche Anfrage, betreffend Verdacht der Urkundenfälschung und des Amtsmiß-
brauches durch den Präsidenten des Bundesrates und Bürgermeister von Eberndorf
Josef Pfeifer, gerichtet und folgende Fragen gestellt:
''1. ln welchem Stadium befinden sich derzeit die Vorerhebungen der Staatsan-
waltschaft Klagenfurt gegen den Präsidenten des Bundesrates und Bürgermei-
ster der Marktgemeinde Eberndorf Josef Pfeifer?
2. Wird in diesem FalI eine Voruntersuchung eingeleitet werden und wenn ja,
wann wird dies konkret sein?
3. Welche Ermittlungsschritte wurden bisher gesetzt?
4. Wann ist etwa mit einem Abschluß des Strafverfahrens zu rechnen?
5. Welche Weisungen wurden bisher in dieser Strafsache erteilt?''
lch beantworte diese Fragen wie folgt:
Zu 1 und 3: .
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat zunächst vom AmtsIeiter der Marktgemeinde
Eberndorf eine Stellungnahme zu der in der Anfrage erwä.hnten SachverhaItsdar-
stellung eingeholt. Am 23.10.1996 hat die Staatsanwaltschaft beim Untersuchungs-
richter des Landesgerichts Klagenfurt beantragt, gemäß Art. 57 Abs. 3 B-VG iVm
den Art. 96 Abs. 1 und 58 B-VG um Zustimmung zur strafgerichtlichen Verfolgung
des Präsidenten des Bundesrates und Bürgermeisters der Marktgemeinde Ebern-
dorf Josef Pfeifer zu ersuchen. Der Untersuchungsrichter hat dieses Ersuchen am
4.11.1996 an den Präsidenten des Kärntner Landtages gerichtet.
Zu 2:
Die Staatsanwaltschaft KIagenfurt beabsichtigt, nach Vorliegen der zu 1 und 3 er-
wähnten Zustimmung beim Untersuchungsrichter die Durchführung gerichtlicher
Vorerhebungen zu beantragen.
Zu 4:
Das Ende des Strafverfahrens läßt sich zur Zeit nicht abschätzen.
Zu 5:
Der zu 1 und 3 erwähnte Antrag der StaatsanwaItschaft Klagenfurt gemäß
Art. 57 Abs 3 B-VG iVm den Art. 96 Abs 1 und 58 B-VG wurde auf Weisung der
OberstaatsanwaItschaft Graz mit Zustimmung des Bundesministeriums für Justiz
gestellt.