1224/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic , Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde haben am 20. September 1996 unter der
Nr. 1260/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :
'' 1 . Welche Maánahmen werden Sie zum Schutz der Gesundheit der
Bev”lkerung ergreifen?
2 . Wurden die Tiere vor dem Import untersucht ( wenn nein,
warum nicht ) und was war das Ergebnis dieser
Untersuchungen?
3 . Inwiefern wurden tierseuchenrechtliche Bestimmungen,
insbesondere die EU-Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13 .
Juli 1992 ber die tierseuchenrechtlichen Bedingungen fr
den Handel mit Tieren sowie fr ihre Einfuhr in die
Gemeinschaft eingehalten? ''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Einleitend ist festzuhalten, daá die Tiere offensichtlich
unsachgem„á von Japan nach ™sterreich versandt ( zuviel Futter
vor dem Abflug ) oder w„hrend des Fluges falsch behandelt
wurden. Dazu kommt, daá die Quarant„neeinrichtungen in
Landskron - trotz šberprfung durch die Bezirksverwal-
tungsbeh”rde - nicht entsprechend funktioniert haben.
Zur weiteren Abkl„rung bzw. Vermeidung knftiger derartiger
Zwischenf„lle werden derzeit noch mit der japanischen
Veterin„rverwaltung Konsultationen gepflogen.
Zu Frage 1 :
Zum Schutz der Gesundheit der Bev”lkerung und des ”sterreichi-
schen Tierbestandes wurden die von einem veterin„rbeh”rdlichen
Gesundheitszertifikat begleiteten Tiere nach der Ankunft an der
Grenzeintrittstelle Flughafen Schwechat vom Grenztierarzt
untersucht; darberhinaus wurde eine amtstier„rztliche Unter-
suchung und 21t„gige Observation am Bestimmungsort
vorgeschrieben. Die w„hrend des Transportes nach ™sterreich im
Flugzeug verendeten Tiere wurden von der Veterin„rmedizinischen
Universit„t Wien und von der Bundesanstalt fr
Tierseuchenbek„mpfung in M”dling untersucht.
Die ausgebrochenen und wieder eingefangenen Affen wurden nach
Blutabnahme auf relevante Krankheiten untersucht.
Alle Untersuchungen, beispielsweise auf Tollwut, HIV l/2,
Hepatitis B, Herpes B, Ebola-AK, Ebola-Virus, verliefen
negativ. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind
die Tiere derzeit gesund und stellen keine šbertragungsgefahr
fr gef„hrliche Krankheiten dar.
Zu Frage 2 :
Die importierten Tiere wurden bei der Einfuhr von einem
veterin„rbeh”rdlichen EXPORT QUARANTINE CERTIFICATE des
Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries , Japanese
Government, vom 4 . August 1996 begleitet, in dem amtstier-
„rztlich best„tigt wird, daá die Tiere vor der Absendung .
untersucht worden sind und keine Anzeichen einer bertragbaren
Krankheit gezeigt haben.
Auáerdem wird best„tigt, daá bestimmte Tierseuchen in Japan zur
Zeit nicht vorkommen.
Zu Frage 3 : ,
Alle tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch die
EU-Richtlinie 92/65/EWG, wurden bei der Einfuhr der
Makaken-Affen eingehalten.