1224/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic , Haidlmayr,

 

Freundinnen und Freunde haben am 20. September 1996 unter der

 

Nr. 1260/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

 

gerichtet, die folgenden Wortlaut hat :

 

 

 

'' 1 . Welche Maánahmen werden Sie zum Schutz der Gesundheit der

Bev”lkerung ergreifen?

 

2 . Wurden die Tiere vor dem Import untersucht ( wenn nein,

warum nicht ) und was war das Ergebnis dieser

Untersuchungen?

 

3 . Inwiefern wurden tierseuchenrechtliche Bestimmungen,

insbesondere die EU-Richtlinie 92/65/EWG des Rates vom 13 .

Juli 1992 ber die tierseuchenrechtlichen Bedingungen fr

den Handel mit Tieren sowie fr ihre Einfuhr in die

Gemeinschaft eingehalten? ''

 

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

 

 

Einleitend ist festzuhalten, daá die Tiere offensichtlich

 

unsachgem„á von Japan nach ™sterreich versandt ( zuviel Futter

 

vor dem Abflug ) oder w„hrend des Fluges falsch behandelt

wurden. Dazu kommt, daá die Quarant„neeinrichtungen in

Landskron - trotz šberprfung durch die Bezirksverwal-

tungsbeh”rde - nicht entsprechend funktioniert haben.

 

Zur weiteren Abkl„rung bzw. Vermeidung knftiger derartiger

Zwischenf„lle werden derzeit noch mit der japanischen

Veterin„rverwaltung Konsultationen gepflogen.

 

 

Zu Frage 1 :

 

Zum Schutz der Gesundheit der Bev”lkerung und des ”sterreichi-

schen Tierbestandes wurden die von einem veterin„rbeh”rdlichen

Gesundheitszertifikat begleiteten Tiere nach der Ankunft an der

Grenzeintrittstelle Flughafen Schwechat vom Grenztierarzt

untersucht; darberhinaus wurde eine amtstier„rztliche Unter-

suchung und 21t„gige Observation am Bestimmungsort

vorgeschrieben. Die w„hrend des Transportes nach ™sterreich im

Flugzeug verendeten Tiere wurden von der Veterin„rmedizinischen

Universit„t Wien und von der Bundesanstalt fr

Tierseuchenbek„mpfung in M”dling untersucht.

Die ausgebrochenen und wieder eingefangenen Affen wurden nach

Blutabnahme auf relevante Krankheiten untersucht.

 

Alle Untersuchungen, beispielsweise auf Tollwut, HIV l/2,

Hepatitis B, Herpes B, Ebola-AK, Ebola-Virus, verliefen

negativ. Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind

die Tiere derzeit gesund und stellen keine šbertragungsgefahr

fr gef„hrliche Krankheiten dar.

 

 

Zu Frage 2 :

 

Die importierten Tiere wurden bei der Einfuhr von einem

veterin„rbeh”rdlichen EXPORT QUARANTINE CERTIFICATE des

Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries , Japanese

Government, vom 4 . August 1996 begleitet, in dem amtstier-

„rztlich best„tigt wird, daá die Tiere vor der Absendung .

 

untersucht worden sind und keine Anzeichen einer bertragbaren

Krankheit gezeigt haben.

Auáerdem wird best„tigt, daá bestimmte Tierseuchen in Japan zur

Zeit nicht vorkommen.

 

 

Zu Frage 3 : ,

 

Alle tierseuchenrechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch die

EU-Richtlinie 92/65/EWG, wurden bei der Einfuhr der

Makaken-Affen eingehalten.