1228/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Keppelmüller und Genossen

haben am 19. September 1996 unter der Nr. 1213/J an mich

beiliegende schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

biogene Abfälle und Hygiene gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 15:

 

Zunächst ist zu bemerken, daß die Vollzugskompetenz des

Abfallwirtschaftsgesetzes BGBl.Nr. 325/1990 und der darauf

beruhenden Verordnung über die getrennte Sammlung biogener

Abfälle BGBl Nr. 68/1992 beim Bundesminister für Umwelt, Jugend

und Familie liegt.

 

Der Oberste Sanitätsrat hat sich mit der Thematik nicht befaßt,

weshalb auch keine Hygienempfehlungen bestehen.

 

Da naturgemäß nicht alle einschlägigen medizinischen

Fachrichtungen im OSR vertreten sind und waren und daher .in

dieser Frage auch seitens dieses Gremiums die entsprechenden

Experten zugezogen werden müßten, erscheint es mir

zielführender, daß mit dieser speziellen Problematik direkt

einschlägige Universitätsinstitute ( z.B. Institut für

Umwelthygiene der Univ. Wien) durch den zuständigen

Bundesminister befaßt werden.

 

Mikroorganismen, die sich in biogenen Abfällen in der

Sammeltonne vermehren, gehören zu den Bakterien- und Pilzarten

( Fäkalkeime, Schimmelpilze ) , die in der Regel für den Menschen

keine gesundheitliche Gefahr darstellen. Der Umgang und Kontakt

mit Sammelstellen von Haushalts- bzw. biogenen Abfällen stellt

daher in der Regel für den Menschen keine gesundheitliche

Gefährdung dar.

Für einen bestimmten Personenkreis jedoch kann die

sporenhaltige Luft ( v.a. Schimmelpilz Aspergillus-fumigatus ) ,

die beim Öffnen und Beschicken der Tonne eingeatmet wird, eine

Infektionsgefahr darstellen - dies gilt aber in ähnlicher Weise

für nicht getrennten Hausmüll.

Zu der genannten Risikogruppe gehören jene Menschen, die an

einer besonderen Abwehrschwäche leiden ( z.B. AIDS-Kranke ) ,

Organempfänger, bei denen das Abwehrsystem medikamentös

unterdrückt wird, weiters Krebskranke, die in entsprechender

Therapie stehen sowie Menschen mit chronischen

Lungenerkrankungen.