1229/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dolinschek, Dr.

Pumberger haben am 20. September 1996 unter der Nr. 1220/J an

mich beiliegende schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Hepatitis C gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die Zahl der in Österreich zur Zeit mit dem Hepatitis C-Virus

(HCV) infizierten Personen ist nicht bekannt.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Virushepatitiden zählen zu den meldepflichtigen Krankheiten

nach dem Epidemiegesetz. Seit dem Jahre 1993 werden die

Erkrankungs- und Todesfälle an Hepatitis C getrennt

ausgewiesen.

Gemeldete Erkrankungen:

1993: 97 Fälle

1994: 136 Fälle

1995: 157 Fälle

Im Zeitraum Jänner bis August 1996 wurden 93 Erkrankungsfälle

an Hepatitis C gemeldet.

 

Die Zahl der österreichweit gemeldeten Todesfälle an Hepatitis

C listet sich auf wie folgt:

1993: 2, 1994: 7, 1995: 4, Jänner bis August 1996: 4.

Die derzeitig hohen Zahlen ergeben sich durch das

Erfassungsdefizit von Personen, die bereits infiziert waren,

bevor eine generelle Testung möglich war.

 

Zu Frage 4:

 

In der Behandlung der chronischen Hepatitis C wird zur Zeit

Interferon eingesetzt. Die Effektivität dieser Therapie wird in

der Literatur unterschiedlich angegeben und schwankt zwischen

25% und 40%, wobei der Therapieerfolg von der Interferondosis,

der Dauer der Therapie, der Leberhistologie, dem Serumspiegel

von HCV-RNA u:nd vom HCV Genotyp abhängig ist. Somit kann bei

etwa einem Drittel mit einem Langzeiterfolg gerechnet werden,

bei einem Dr ttel mit einem nur vorübergehenden Erfolg und bei

etwa einem Drittel muß mit dem Ausbleiben eines

Therapieerfolges gerechnet werden.

 

Zu Frage 5 :

 

Neben der erforderlichen symptomatischen Therapie wird auch

Immunglobulin eingesetzt. Derzeit wird in zahlreichen

klinischen Studien die Wirksamkeit diverser neuer

pharmakologischer Substanzen untersucht.

 

Zu Frage 6 :

 

Die Infektion mit HBV erfolgt in erster Linie unmittelbar durch

Blut- und Blu-produkte und mittelbar durch kontaminierte .

Instrumente. -in Übertragsrisiko durch normale Sozialkontakte

 

und Leben im selben Haushalt ist gering. Das Risiko einer

Virusübertragung ist auch durch Sexualkontakte, insbesonders

bei promiskuitiven Hetero- und Homosexuel1en, gegeben. Nach der

meinem Ressor- zur Verfügung stehenden Literatur soll das

Risiko der sexuellen HCV-Übertragung kleiner sein als jenes des

Hepatitis B-Virus. Über die Höhe des Risikos in den

verschiedenen Gruppen kann keine gesicherte Auskunft gegeben

werden.

Auch eine Übertragung von Mutter zu Kind ist perinatal möglich

und abhängig vom Ausmaß der mütterlichen Virämie.

 

 

Zu Frage 7 :

 

Um das Risiko der Übertragung von Hepatitis C durch Blut bzw.

Blutprodukte zu eliminieren, erfolgt bei sämtlichen Blut- und

Plasmaspendern eine Untersuchung auf Hepatitis C-Antikörper,

andererseits werden bei der Herstellung von Blutprodukten

virusinaktivierende Verfahren eingesetzt.

 

Zu den Fragen 8 bis 10 :

 

Die Hauptrisken der Hepatitis C-Übertragung sind einerseits die

Bluttransfusion, andererseits das gemeinsame Benützen von

Injektionsbesteck unter intravenösen Drogengebrauchern.

Hinsichtlich des Übertragungsrisikos durch Blut- und

Blutprodukte wurde bereits alles nach dem derzeitigen Stand der

Wissenschaft mögliche getan, um dieses zu eliminieren.

Bezüglich des HCV-Übertragungsrisikos für intravenöse

Drogengebraucher gilt , daß hier für die Prävention dieselben

Maßnahmen greifen wie bei der Prävention der Übertragung von

HIV bzw. Hepatitis B ( kein gemeinsames Benützen von Spritzen

und Nadeln ) . Die Aufklärung der Bevölkerung erfolgte in der

Form, daß insgesamt auf die Gefahren der Übertragung von

Infektionskrankheiten ( z . B. AIDS-Virus, Hepatitis usw. )

hingewiesen wurde. Eine Aufklärungskampagne ist derzeit nicht

geplant.