1229/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt, Dolinschek, Dr.
Pumberger haben am 20. September 1996 unter der Nr. 1220/J an
mich beiliegende schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Hepatitis C gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Zahl der in Österreich zur Zeit mit dem Hepatitis C-Virus
(HCV) infizierten Personen ist nicht bekannt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Virushepatitiden zählen zu den meldepflichtigen Krankheiten
nach dem Epidemiegesetz. Seit dem Jahre 1993 werden die
Erkrankungs- und Todesfälle an Hepatitis C getrennt
ausgewiesen.
Gemeldete Erkrankungen:
1993: 97 Fälle
1994: 136 Fälle
1995: 157 Fälle
Im Zeitraum Jänner bis August 1996 wurden 93 Erkrankungsfälle
an Hepatitis C gemeldet.
Die Zahl der österreichweit gemeldeten Todesfälle an Hepatitis
C listet sich auf wie folgt:
1993: 2, 1994: 7, 1995: 4, Jänner bis August 1996: 4.
Die derzeitig hohen Zahlen ergeben sich durch das
Erfassungsdefizit von Personen, die bereits infiziert waren,
bevor eine generelle Testung möglich war.
Zu Frage 4:
In der Behandlung der chronischen Hepatitis C wird zur Zeit
Interferon eingesetzt. Die Effektivität dieser Therapie wird in
der Literatur unterschiedlich angegeben und schwankt zwischen
25% und 40%, wobei der Therapieerfolg von der Interferondosis,
der Dauer der Therapie, der Leberhistologie, dem Serumspiegel
von HCV-RNA u:nd vom HCV Genotyp abhängig ist. Somit kann bei
etwa einem Drittel mit einem Langzeiterfolg gerechnet werden,
bei einem Dr ttel mit einem nur vorübergehenden Erfolg und bei
etwa einem Drittel muß mit dem Ausbleiben eines
Therapieerfolges gerechnet werden.
Zu Frage 5 :
Neben der erforderlichen symptomatischen Therapie wird auch
Immunglobulin eingesetzt. Derzeit wird in zahlreichen
klinischen Studien die Wirksamkeit diverser neuer
pharmakologischer Substanzen untersucht.
Zu Frage 6 :
Die Infektion mit HBV erfolgt in erster Linie unmittelbar durch
Blut- und Blu-produkte und mittelbar durch kontaminierte .
Instrumente. -in Übertragsrisiko durch normale Sozialkontakte
und Leben im selben Haushalt ist gering. Das Risiko einer
Virusübertragung ist auch durch Sexualkontakte, insbesonders
bei promiskuitiven Hetero- und Homosexuel1en, gegeben. Nach der
meinem Ressor- zur Verfügung stehenden Literatur soll das
Risiko der sexuellen HCV-Übertragung kleiner sein als jenes des
Hepatitis B-Virus. Über die Höhe des Risikos in den
verschiedenen Gruppen kann keine gesicherte Auskunft gegeben
werden.
Auch eine Übertragung von Mutter zu Kind ist perinatal möglich
und abhängig vom Ausmaß der mütterlichen Virämie.
Zu Frage 7 :
Um das Risiko der Übertragung von Hepatitis C durch Blut bzw.
Blutprodukte zu eliminieren, erfolgt bei sämtlichen Blut- und
Plasmaspendern eine Untersuchung auf Hepatitis C-Antikörper,
andererseits werden bei der Herstellung von Blutprodukten
virusinaktivierende Verfahren eingesetzt.
Zu den Fragen 8 bis 10 :
Die Hauptrisken der Hepatitis C-Übertragung sind einerseits die
Bluttransfusion, andererseits das gemeinsame Benützen von
Injektionsbesteck unter intravenösen Drogengebrauchern.
Hinsichtlich des Übertragungsrisikos durch Blut- und
Blutprodukte wurde bereits alles nach dem derzeitigen Stand der
Wissenschaft mögliche getan, um dieses zu eliminieren.
Bezüglich des HCV-Übertragungsrisikos für intravenöse
Drogengebraucher gilt , daß hier für die Prävention dieselben
Maßnahmen greifen wie bei der Prävention der Übertragung von
HIV bzw. Hepatitis B ( kein gemeinsames Benützen von Spritzen
und Nadeln ) . Die Aufklärung der Bevölkerung erfolgte in der
Form, daß insgesamt auf die Gefahren der Übertragung von
Infektionskrankheiten ( z . B. AIDS-Virus, Hepatitis usw. )
hingewiesen wurde. Eine Aufklärungskampagne ist derzeit nicht
geplant.