1231/AB

 

 

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftIiche Anfrage der Abg. Petrovic,

Langthaler, Freundinnen und Freunde vom 20. September 1996,

Zl. 1238/J-NR/1996, "Lufttiertransport der Japan-Makaken"

 

Ihre Fragen darf ich wie foIgt beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

"Haben Sie eine KIärung veranlaßt, warum rd. 20 % der Tiere beim Transport ver-

endeten?

Wenn nein, warum nicht?

 

Welche Konsequenzen werden Sie ziehen? Werden Sie der ANA die Landegenehmi-

gung für den Transport Iebender Tiere entziehen,?"

 

Da das Tiertransportgesetz - Luft erst am 1. Jänner 1997 in Kraft treten wird, unter-

Iag die Überwachung des gegenständIichen Makakentransportes noch nicht meinem

Zuständigkeitsbereich aIs Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst. Es

konnte daher seitens meines Ressorts auch keine KIärung betreffend den Tod der

neun Makaken veranIaßt, noch konnte der ANA die Landegenehmigung für den

Transport Iebender Tiere entzogen werden.

 

Zu Frage 2:

"Welche Bestimmungen des Gesetzes über den Transport von Tieren im Luftverkehr

(Tiertransportgesetz-Luft - TGLu) wurden mißachtet?"

 

Wäre das Tiertransportgesetz - Luft schon in Kraft, dann wären die Bestimmungen

über die Transportbescheinigung, BegIeitperson, Transportbehälter, Versorgung

während des Transportes, Temperatur- und Druckausgleich und Unterbringung verletzt

worden.