1232/AB
ANFRAGEBEANTWORTUNG
betreffend die schriftIiche Anfrage der Abg. Petrovic,
Freundinnen und Freunde vom 20. September 1996,
Zl. 1239/J-NR/1996, "Froschtragödie am Flughafen Wien Schwechat"
Zu Ihren Fragen darf ich wie foIgt SteIIung nehmen:
Zu Frage 1 :
"lnwiefern werden Sie auf die AUA Einfluß ausüben, daß es zu keinen Lebendtier-
transporten mehr kommt?''
Da die Austrian AirIines diesen ZwischenfalI selbst sehr bedauern und gIaubhaft
versichern, daß sie aIIes daran setzen werden, einen derartigen FaII in Zukunft zu
verhindern, ist es nicht notwendig, weiteren EinfIuß auf die AUA auszuüben, der im
übrigen nicht in meine ministerieIIe Zuständigkeit fieIe. GrundsätzIich ist anzumerken,
daß die AUA schon seit Jahren die Beförderung Iebender Tiere umfangreich einge-
schränkt hat.
Zu den Fragen 2 und 3:
"Inwiefern wurde das Tiertransportgesetz Luft bei diesem Transport verIetzt?
WeIche Konsequenzen wird diese Gesetzesmißachtung haben?''
Da das Tiertransportgesetz - Luft erst am 1. Jänner 1997 in Kraft treten wird, wurden
noch keine Bestimmungen verIetzt und es kann daher auch aus meiner Sicht noch
keine Konsequenzen geben. Wäre das Tiertransportgesetz-Luft bereits in Kraft, dann
wären vor alIem die Bestimmungen über die TransportbehäItnisse verletzt worden.