1233/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde haben am 20. September 1996 unter der
Nr. 1240/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend den Import von Känguruhfleisch gerichtet, die
folgenden Wortlaut hat :
''1 . Welche Menge an Känguruhfleisch wurde im letzten Jahr nach
Österreich importiert bzw. wo wird dieses Fleisch
hauptsächlich vermarktet?
2 . Inwieferne können Sie ausschließen, daß die unter den
Känguruhs wütende Epidemie auch auf Menschen oder Haus-bzw.
Nutztiere übertragen wird?
3. Ist es richtig, daß die toten Känguruhs über weite Strecken
ungekühlt transportiert werden und welche Auswirkungen hat
dieser Umstand auf die Qualität des Fleisches?
4. Werden Sie einen Importstop für Känguruhfleisch
veranlassen? Wenn nein, warum nicht? ''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu Frage 1 :
Nach Angaben österreichischer Importeure wurde das
eingeführte Känguruhfleisch hauptsächlich auf Messen und
Ausstellungen präsentiert und für ''Spezialitätentage'' oder
''Wildbretwochen" an die Gastronomie verkauft . Gewisse Teile
werden als Tierfutterkonserven angeboten.
Österreich hat im Wege über die veterinärbehördlichen
Grenzkontrollstellen im letzten Jahr 6.578 kg Känguruhfleisch
direkt aus Australien importiert .
Zu Frage 2 :
Bei der angesprochenen Epidemie handelt es sich offensichtlich
um das Känguruh-Blindheitssyndrom. Diese Erkrankung der
Känguruhs ist seit einigen Jahrzehnten in Australien bekannt .
Der Erreger ist im Gegensatz zu anderen aktuellen Krankheiten
( z . B. BSE ) genau bekannt und gehört zum Genus Orbivirus der
Familie der Reoviridae . Auch das OIE ( Office International des
Epizooties ) hat sich bei der Frühj ahrstagung 199 6 in Paris mit
dem Känguruh-Blindheitssyndrom beschäftigt . Bis jetzt gibt es
keine Anzeichen dafür, daß diese Krankheit auf andere Tiere
oder auf den Menschen übertragbar ist . Die zweite Erkrankung ,
die im Zusammenhang mit Känguruhfleisch häufig genannt wird ,
ist die Toxoplasmose.
Die Übertragungsmöglichkeit der Toxoplasmose mittels
Känguruhfleisch ist nicht größer als bei Fleisch anderer
Tierarten. Gefährdet sind in diesem Fall seronegative
schwangere Frauen. Aus diesem Grund wird schwangeren Frauen
generell geraten, nur völlig durchgegartes Fleisch zu
verzehren.
Zu Frage 3 :
Geschossenes Wild wird in vielen Teilen der Erde oft über
weite Strecken ungekühlt transportiert. Dieser Transport kann
sich negativ auf die Hygiene bzw. Qualität des Wildfleisches
auswirken. Andererseits stellt der besonders reife Geschmack
und Geruch des Wildfleisches ( ''Hautgout'' ) in Österreich ein
Qualitätsmerkmal dar. Deshalb ist die Beschau des Wildbrets
durch einen Tierarzt überaus wichtig. Anläßlich der Einfuhr
von Wildfleisch aus einem Drittstaat muß der ausländische
amtliche Tierarzt in einem Ursprungs- und
Genußtauglichkeitszeugnis u. a. bestätigen, daß
- das Wildfleisch von einem amtlichen Tierarzt untersucht und
für genußtauglich beurteilt wurde ,
- die Tiere in einer Gegend erlegt wurden, wo übertragbare
anzeigepflichtige Tierseuchen nicht geherrscht haben und aus
der die Einfuhr in die EU aus tierseuchenrechtlichen Gründen
nicht untersagt ist ,
- das Wildfleisch entsprechend den diesbezüglichen Richtlinien
des Rates gewonnen, be- oder verarbeitet , gekennzeichnet ,
gelagert und transportiert wurde.
Als weitere Qualitätssicherung ist an der erstberührten
Grenzeintrittstelle in die EU das Fleisch einer veterinär-
behördlichen Kontrolle zu unterziehen, bei der alle
notwendigen Hi1fsuntersuchungen durchgeführt werden können.
Zu Frage 4 :
Alle Mitgliedstaaten der EU gestatten die Einfuhr von
Känguruhfleisch. Ein Alleingang Österreichs in bezug auf ein
Importverbot ist nicht erforderlich, zumal es derzeit
keinerlei Hinweise gibt , daß bei Einhaltung aller Maßnahmen
infektiöse Krankheiten über Känguruhfleisch auf den Menschen
oder auf Tiere übertragen werden können. Die australischen
Veterinärbehörden haben unverzüglich und glaubhaft alle
einschlägigen Vorwürfe widerlegt .