1233/AB

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petrovic, Haidlmayr,

 

Freundinnen und Freunde haben am 20. September 1996 unter der

 

Nr. 1240/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

 

betreffend den Import von Känguruhfleisch gerichtet, die

 

folgenden Wortlaut hat :

 

 

''1 . Welche Menge an Känguruhfleisch wurde im letzten Jahr nach

Österreich importiert bzw. wo wird dieses Fleisch

hauptsächlich vermarktet?

 

2 . Inwieferne können Sie ausschließen, daß die unter den

Känguruhs wütende Epidemie auch auf Menschen oder Haus-bzw.

Nutztiere übertragen wird?

 

3. Ist es richtig, daß die toten Känguruhs über weite Strecken

ungekühlt transportiert werden und welche Auswirkungen hat

dieser Umstand auf die Qualität des Fleisches?

 

4. Werden Sie einen Importstop für Känguruhfleisch

veranlassen? Wenn nein, warum nicht? ''

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :

 

Zu Frage 1 :

 

Nach Angaben österreichischer Importeure wurde das

eingeführte Känguruhfleisch hauptsächlich auf Messen und

Ausstellungen präsentiert und für ''Spezialitätentage'' oder

''Wildbretwochen" an die Gastronomie verkauft . Gewisse Teile

werden als Tierfutterkonserven angeboten.

 

Österreich hat im Wege über die veterinärbehördlichen

Grenzkontrollstellen im letzten Jahr 6.578 kg Känguruhfleisch

direkt aus Australien importiert .

 

Zu Frage 2 :

 

Bei der angesprochenen Epidemie handelt es sich offensichtlich

um das Känguruh-Blindheitssyndrom. Diese Erkrankung der

Känguruhs ist seit einigen Jahrzehnten in Australien bekannt .

Der Erreger ist im Gegensatz zu anderen aktuellen Krankheiten

( z . B. BSE ) genau bekannt und gehört zum Genus Orbivirus der

Familie der Reoviridae . Auch das OIE ( Office International des

Epizooties ) hat sich bei der Frühj ahrstagung 199 6 in Paris mit

dem Känguruh-Blindheitssyndrom beschäftigt . Bis jetzt gibt es

keine Anzeichen dafür, daß diese Krankheit auf andere Tiere

oder auf den Menschen übertragbar ist . Die zweite Erkrankung ,

die im Zusammenhang mit Känguruhfleisch häufig genannt wird ,

ist die Toxoplasmose.

 

Die Übertragungsmöglichkeit der Toxoplasmose mittels

Känguruhfleisch ist nicht größer als bei Fleisch anderer

Tierarten. Gefährdet sind in diesem Fall seronegative

schwangere Frauen. Aus diesem Grund wird schwangeren Frauen

generell geraten, nur völlig durchgegartes Fleisch zu

verzehren.

 

Zu Frage 3 :

 

Geschossenes Wild wird in vielen Teilen der Erde oft über

weite Strecken ungekühlt transportiert. Dieser Transport kann

sich negativ auf die Hygiene bzw. Qualität des Wildfleisches

auswirken. Andererseits stellt der besonders reife Geschmack

und Geruch des Wildfleisches ( ''Hautgout'' ) in Österreich ein

Qualitätsmerkmal dar. Deshalb ist die Beschau des Wildbrets

durch einen Tierarzt überaus wichtig. Anläßlich der Einfuhr

von Wildfleisch aus einem Drittstaat muß der ausländische

amtliche Tierarzt in einem Ursprungs- und

Genußtauglichkeitszeugnis u. a. bestätigen, daß

 

- das Wildfleisch von einem amtlichen Tierarzt untersucht und

für genußtauglich beurteilt wurde ,

- die Tiere in einer Gegend erlegt wurden, wo übertragbare

anzeigepflichtige Tierseuchen nicht geherrscht haben und aus

der die Einfuhr in die EU aus tierseuchenrechtlichen Gründen

nicht untersagt ist ,

- das Wildfleisch entsprechend den diesbezüglichen Richtlinien

des Rates gewonnen, be- oder verarbeitet , gekennzeichnet ,

gelagert und transportiert wurde.

 

Als weitere Qualitätssicherung ist an der erstberührten

Grenzeintrittstelle in die EU das Fleisch einer veterinär-

behördlichen Kontrolle zu unterziehen, bei der alle

notwendigen Hi1fsuntersuchungen durchgeführt werden können.

 

Zu Frage 4 :

 

Alle Mitgliedstaaten der EU gestatten die Einfuhr von

Känguruhfleisch. Ein Alleingang Österreichs in bezug auf ein

Importverbot ist nicht erforderlich, zumal es derzeit

keinerlei Hinweise gibt , daß bei Einhaltung aller Maßnahmen

infektiöse Krankheiten über Känguruhfleisch auf den Menschen

oder auf Tiere übertragen werden können. Die australischen

Veterinärbehörden haben unverzüglich und glaubhaft alle

einschlägigen Vorwürfe widerlegt .