1236/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am

19.9.1996 an mich eine schriftIiche Anfrage mit der Nr. 1209/J betreffend

,,Förderung von Nationalparks" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Über-

sichtlichkeit - in Kopie beigeschIossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzu-

teilen: .

 

ad 1 und 2

 

RechtIiche Grundlagen für Nationalparkförderungen bilden die vom Bund mit dem

jeweiligen BundesIand bzw. den jeweiligen BundesIändern abgeschlossenen Ver-

träge gemäß Art. 15a-B-VG sowie die Nationalparkgesetze der Länder. Das

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie fördert die österreichischen

Nationalparke entsprechend den gültigen Art. 15a-Vereinbarungen.

 

ad 3

 

Die Förderungen dienen der Errichtung und dem Betrieb der NationaIparke und sind

nicht von der Größe des geschützten Gebietes, sondern den tatsächIich notwendi-

gen Maßnahmen abhängig. Je nach Organisation des NationaIparks (NP Hohe

Tauern - 3 Länderfonds, 3 NP-Verwaltungen der Länder Kärnten, Salzburg und Tirol;

NP Neusiedler See-Seewinkel - Körperschaft öffentlichen Rechts; NP Donau-Auen

und NP Oberösterreichische KaIkalpen - Gesellschaft mbH unter 50%iger Beteili-

gung des Bundes) werden Mittel insbesondere für Personal- und Betriebskosten,

Flächensicherung, naturräumliche Managementmaßnahmen, lnfrastruktur, For-

schungsprojekte, ÖffentIichkeits- und Bildungsarbeit bereitgestellt.

 

ad 4

 

Die bestehenden und entstehenden Nationalparke werden entsprechend den rechtli-

chen Bedingungen im jeweiligen Art. 15a-B-VG Vertrag, die sich nach den Erforder-

nissen des NationaIparks richten, gefördert. Zu der in der vorliegenden Anfrage

zitierten Berechnung der Salzburger Nationalparkverwaltung ist festzustellen, daß

dort das aktuelle Jahresbudget des jeweiligen Nationalparks durch die AnzahI der

Hektar dividiert wird. Dabei werden jedoch wesentliche Faktoren wie z.B. einmalige

lnvestitionen für lnfrastruktur, die unterschiedlichen Schutzinhalte der jeweiligen

Zonen und die unterschiedlichen Entschädigungsleistungen für Nutzungsverzichte in

einem zusammengefaßt, sodaß der Eindruck einer unausgewogenen Fördertätigkeit

in den österreichischen Nationalparken entsteht.

 

Die unterschiedliche Förderungshöhe ergibt sich jedoch aus den genannten

qualitativen Unterschieden der einzelnen Nationalparke und hängt aufgrund des in

den Art. 15a-B-VG Verträgen vorgesehenen Finanzierungsschlüssels von 50 %

Bund und 50 % Land bzw. Länder nicht zuletzt von den jeweiligen finanziellen

Möglichkeiten der Länder ab.

 

ad 5

 

Es besteht die Möglichkeit für Nationalparke, EU-Förderungen, insbesondere im

Rahmen der Programme NATURA 2000, lNTERREG, LIFE UND LEADER, zu er-

halten.

 

ad 6

 

 

Von folgenden Nationalparken wurde um EU-Förderungen angesucht:

 

. NP Hohe Tauern/Kärnten:

LEADER-Projekt ,,EnergieIeitbild Oberes Mölltal", lNTERREG-Projekt

,,Nationalpark-Managementplan" gemeinsam mit BMUJF

. NP Hohe Tauern/TiroI: LlFE-Projekt ,,Europäische Charta für nachhaltigen

Tourismus" und lNTERREG-Projekt ,,Naturpark Rieserferner"

. NP Hohe Tauern/Salzburg: NATURA 2000-Projekt, 5 LEADER-Projekte,

2 lNTERREG -Projekte, mehrere Projekte im Rahmen der Ziel 5b-Förderung

. NP Oberösterreichische Kalkalpen: LEADER Projekt ,,Nationalpark-Naturregion

Eisenwurzen" in Zusammenarbeit mit Gemeinden; in konkreter Planung sind Ein-

reichungen für LlFE- sowie Naturschutzprojekte im Rahmen der Ziel 5b-Förde-

rungen

. NP Neusiedler See-Seewinkel: LlFE- Monitoring-Projekt in Zusammenarbeit mit

ÖGNU, BirdLife, Umweltbundesamt und Bundesländern.