1236/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben am
19.9.1996 an mich eine schriftIiche Anfrage mit der Nr. 1209/J betreffend
,,Förderung von Nationalparks" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besseren Über-
sichtlichkeit - in Kopie beigeschIossene Anfrage beehre ich mich, folgendes mitzu-
teilen: .
ad 1 und 2
RechtIiche Grundlagen für Nationalparkförderungen bilden die vom Bund mit dem
jeweiligen BundesIand bzw. den jeweiligen BundesIändern abgeschlossenen Ver-
träge gemäß Art. 15a-B-VG sowie die Nationalparkgesetze der Länder. Das
Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie fördert die österreichischen
Nationalparke entsprechend den gültigen Art. 15a-Vereinbarungen.
ad 3
Die Förderungen dienen der Errichtung und dem Betrieb der NationaIparke und sind
nicht von der Größe des geschützten Gebietes, sondern den tatsächIich notwendi-
gen Maßnahmen abhängig. Je nach Organisation des NationaIparks (NP Hohe
Tauern - 3 Länderfonds, 3 NP-Verwaltungen der Länder Kärnten, Salzburg und Tirol;
NP Neusiedler See-Seewinkel - Körperschaft öffentlichen Rechts; NP Donau-Auen
und NP Oberösterreichische KaIkalpen - Gesellschaft mbH unter 50%iger Beteili-
gung des Bundes) werden Mittel insbesondere für Personal- und Betriebskosten,
Flächensicherung, naturräumliche Managementmaßnahmen, lnfrastruktur, For-
schungsprojekte, ÖffentIichkeits- und Bildungsarbeit bereitgestellt.
ad 4
Die bestehenden und entstehenden Nationalparke werden entsprechend den rechtli-
chen Bedingungen im jeweiligen Art. 15a-B-VG Vertrag, die sich nach den Erforder-
nissen des NationaIparks richten, gefördert. Zu der in der vorliegenden Anfrage
zitierten Berechnung der Salzburger Nationalparkverwaltung ist festzustellen, daß
dort das aktuelle Jahresbudget des jeweiligen Nationalparks durch die AnzahI der
Hektar dividiert wird. Dabei werden jedoch wesentliche Faktoren wie z.B. einmalige
lnvestitionen für lnfrastruktur, die unterschiedlichen Schutzinhalte der jeweiligen
Zonen und die unterschiedlichen Entschädigungsleistungen für Nutzungsverzichte in
einem zusammengefaßt, sodaß der Eindruck einer unausgewogenen Fördertätigkeit
in den österreichischen Nationalparken entsteht.
Die unterschiedliche Förderungshöhe ergibt sich jedoch aus den genannten
qualitativen Unterschieden der einzelnen Nationalparke und hängt aufgrund des in
den Art. 15a-B-VG Verträgen vorgesehenen Finanzierungsschlüssels von 50 %
Bund und 50 % Land bzw. Länder nicht zuletzt von den jeweiligen finanziellen
Möglichkeiten der Länder ab.
ad 5
Es besteht die Möglichkeit für Nationalparke, EU-Förderungen, insbesondere im
Rahmen der Programme NATURA 2000, lNTERREG, LIFE UND LEADER, zu er-
halten.
ad 6
Von folgenden Nationalparken wurde um EU-Förderungen angesucht:
. NP Hohe Tauern/Kärnten:
LEADER-Projekt ,,EnergieIeitbild Oberes Mölltal", lNTERREG-Projekt
,,Nationalpark-Managementplan" gemeinsam mit BMUJF
. NP Hohe Tauern/TiroI: LlFE-Projekt ,,Europäische Charta für nachhaltigen
Tourismus" und lNTERREG-Projekt ,,Naturpark Rieserferner"
. NP Hohe Tauern/Salzburg: NATURA 2000-Projekt, 5 LEADER-Projekte,
2 lNTERREG -Projekte, mehrere Projekte im Rahmen der Ziel 5b-Förderung
. NP Oberösterreichische Kalkalpen: LEADER Projekt ,,Nationalpark-Naturregion
Eisenwurzen" in Zusammenarbeit mit Gemeinden; in konkreter Planung sind Ein-
reichungen für LlFE- sowie Naturschutzprojekte im Rahmen der Ziel 5b-Förde-
rungen
. NP Neusiedler See-Seewinkel: LlFE- Monitoring-Projekt in Zusammenarbeit mit
ÖGNU, BirdLife, Umweltbundesamt und Bundesländern.