1238/AB

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Anschober, Freundinnen und Freunde haben am

20.9.1996 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 1247/J betreffend

,,Deponiestandortsuche Oberösterreich" gerichtet. Auf die - aus Gründen der besse-

ren Übersichtlichkeit - in Kopie beigeschlossene Anfrage beehre ich mich, folgendes

mitzuteilen:

 

ad 1 bis 3

 

Die damaIige Bundesministerin Dr. Marilies Flemming bekundete im Mai 1989 in

einem Schreiben an den damaligen Landeshauptmann von Oberösterreich,

Dr. Josef Ratzenböck, die Bereitschaft zur Übernahme von Kosten für die

Untersuchung von Standorten für eine Sonderabfalldeponie, soweit diese im

Zusammenhang mit einer allenfalls notwendigen Ausweisung eines Standortes

gemäß § 21a des damals noch in Kraft befindlichen Sonderabfallgesetzes (SAG)

stehen. Es wurden weder Aufträge erteilt, noch konkrete Finanzgarantien

abgegeben.

ad 4

 

lm Jahr 1992 wurden vom Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie dem

vom Land Oberösterreich mit der Standortsuche beauftragten Oberösterreichischen

Landesabfallverwertungsunternehmen (OÖLAVU) Kosten in der Höhe von

öS 12.708.254,66 refundiert.

 

ad 5

 

HinsichtIich der vom Land Oberösterreich für die Standortsuche einer Sonderabfall-

deponie aufgewendeten Summen darf ersucht werden, sich direkt an das Land

Oberösterreich zu wenden.

 

ad 6

.

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung führte für das Bezugsjahr 1987

in oberösterreichischen lndustrie- und Gewerbebetrieben eine landesweite, syste-

matische Sonderabfallerhebung durch, die als Grundlage für das ,,Oberösterreichi-

sche Sonderabfallentsorgungskonzept" diente. lm Konzept wurde ausgeführt, daß

von 2 Mio t anfalIenden Sonderabfällen rund 1,6 - 1,7 Mio t innerbetrieblich zu be-

handeln oder zu verwerten sind, während rund 350.000 t auf Baurestmassen-, Müll-

und Sonderabfalldeponien gelangen sollten. Für die geplante Sonderabfalldeponie

wurde mit einer jährlichen Menge von 50.000 - 60.000 t gerechnet.

 

ad 7

 

Mit dem AbfalIwirtschaftsgesetz (AWG) 1990 kam es zu begrifflichen Veränderun-

gen, wobei ein direkter VergIeich zwischen gefährlichen Abfällen gemäß AWG und

vormals überwachungsbedürftigen Sonderabfällen gemäß SAG nicht zulässig ist.

Aus den Begleitscheindaten des Abfalldatenverbundes kann jedoch, bezogen auf die

Rechtslage vor 1990, ein Aufkommen an SonderabfäIlen von rund 40.000 t/a und

von überwachungsbedürftigen Sonderabfällen von rd. 36.500 t/a (ohne Berücksichti-

gung innerbetrieblicher Behandlungswege) abgeleitet werden.

 

ad 8

 

Eine wesentliche, mit der Deponieverordnung und der künftigen NovelIe des Was-

serrechtsgesetzes in Erfüllung befindliche Zielsetzung des Abfallwirtschaftsgesetzes

bildet die geeignete Behandlung von Abfällen, so daß unter Schonung von Energie-

reserven und Deponieraum nur mehr möglichst reaktionsarme Rückstände deponiert

werden müssen, die kein Gefährdungspotential für nachfolgende Generationen dar-

stellen. SonderabfalIdeponien im ursprünglichen Sinn, das heißt besonders ausge-

stattete Deponien für die alleinige bzw. getrennte Ablagerung von Sonderabfällen

entsprechen daher nur noch bedingt den aktuellen abfallwirtschaftlichen Strategien.

 

ad 9

 

Eine Bewertung der Standortsuche für Bezirksabfalldeponien sollte direkt vom dafür

zuständigen Land Oberösterreich erfolgen.

 

ad 10

 

Die gewählte Vorgangsweise entsprach der damaligen rechtlichen Situation und ist

auch aufgrund der Planungsgrundlagen nachvolIziehbar. Die Entscheidung, das ur-

sprüngliche Konzept nicht mehr weiterverfolgen zu wolIen, ergab sich schließlich aus

den geänderten Rahmenbedingungen und ist nicht zuletzt gerade aus finanziellen

Erwägungen als richtig anzusehen. Die Behauptung, daß durch offensichtlich fal-

sche Prognosen Kosten entstanden, kann von mir nicht nachvoIlzogen werden.