1241/AB
B E A N T W O R T U N G
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend
private Arbeitsvermittler; Nr. 1205/J .-
Einleitend halte ich fest, daß den privaten Vermittlern keine Auflagen und Hemmnisse in den Weg gelegt
werden, wie überhaupt die Nennung der Begriffe ,,Auflagen" und ,,Hemmnisse" in einem Atemzug
irreführend und unzuftreffend ist. Die rechtmäßige Zulassung zur privaten Arbeitsvermittlung durch das
zuständige Bundessozialamt kann erst aufgrund einer bereits vorliegenden rechtsgültigen
Gewerbeberechtigung erfolgen. Die Bewilligung durch das Bundessozialamt wird unter den im
Arbeitsmarktförderungsgesetz definierten Voraussetzungen erteilt. Die dabei für die Durchführung der
privaten Arbeitsvermittlung festgesetzten Normen dienen ausschließlich dem lnteresse und Schutz der
Arbeitnehmer, um mögliche negative Erscheinungsformen privater Arbeitsvermittlung hintanzuhalten. Von
Auflagen, die im Ermessen der entscheidenden Behörde stehen, kann in diesem Zusammenhang keine
Rede sein.
Die angesprochene Berichterstattungspflicht umfaßt, ebenfalls in Entsprechung der gesetzlichen
Vorgaben, vierteljährlich lediglich die Bekanntgabe der Zahl der vorgemerkten Arbeitsuchenden, der
gemeldeten offenen Stellen sowie der erfolgten Vermittlungen.Darüber hinausgehende Berichte,
insbesondere über den Geschäftsverlauf sind nicht vorgesehen. Demgegenüber obliegt dem
Arbeitsmarktservice eine viel detailliertere und umfangreichere lnformationspflicht. Nicht zuletzt ist die
von lhnen kritisierte Berichtspflicht eine Voraussetzung für die Beantwortung ihrer Anfrage, die sich
allerdings erstaunlicherweise nicht auf die Vermittlungskosten bei den privaten Agenturen bezieht.
lm übrigen verweise ich darauf, daß die österreichischen Regelungen weniger scharf sind als die
entsprechenden internationalen Standards. Das Übereinkommen Nr. 96 der lnternationalen
Arbeitsorganisation (lLO) über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung, das Österreich nicht ratifiziert
hat, sieht eine fortschreitende Aufhebung der auf Gewinn gerichteten Büros für entgeltliche
Arbeitsvermittlung vor und verlangt zumindest eine strenge Aufsicht und Gebührenkontrolle. Österreich
verfügt also auch im internationalen Kontext nicht über vergleichsweise einschränkende strenge
gesetzliche Regelungen für private Arbeitsvermittler.
Frage 1 :
Wie hoch sind die durchschnittlich anfa//enden Kosten für die Vermittlung einer Arbeitslosen durch den
AMS?
Antwort:
Die Ermittlung des für Vermittlungsaktivitäten anfallenden Kosten ist bis dato infolge fehlender eindeutige
"Kostenzurechnungsmethoden" (also einer betriebswirtschaftlich genauen Kostenrechnung) nur
näherungsweise möglich, wobei es in der Natur der Sache liegt, daß ermittelte Näherungswerte mit
Schätzfehlern behaftet sind. Die durchschnittlich anfallenden Kosten für die Vermittlung eines
Arbeitslosen betragen rd. 18.650,--.Private Arbeitsvermittler verlangen in der Regel 3
Bruttomonatsgehälter für eine Vermittlung. Bezogen auf die Verdienststruktur der beim AMS
vorgemerkten Personen wären dies rund 52.000,-- ÖS. Selbst wenn für die Berechnung der
durchschnittlichen Kosten für die Vermittlung einer arbeitslosen Person nicht nur die
vermittlungsrelevanten Personal- und Verwaltungskosten als Basis genommen würden, sondern die
Personal- und Verwaltungskosten des AMS insgesamt, würden die Durchschnittskosten für eine
Vermittlung weit unter dem Wert von 52.000,-- ÖS liegen.
Frage 2:
Wieviele private Arbeitsvermittler gibt es zur Zeit in Österreich?
Antwort:
Zur Zeit gibt es 25 private Arbeitsvermittler in Österreich, davon sind 12 nur zur Vermittlung von
Führungskräften berechtigt.
Frage 3:
Wieviele Arbeitslose wurden 1995, aufgegliedert nach Bundesländern, vom AMS vermittelt?
Antwort:
1995 wurden vom Arbeitsmarktservice direkt (d.h. durch Verbindungsbuchung von Personen und offenen
Stellen) insgesamt 83.352 Personen vermittelt. Die Verteilung nach Bundesländern sieht wie folgt aus:
Burgenland 2.898
Kärnten 8.908
Niederösterreich 13.348
Oberösterreich 15.273
Salzburg 8.724 ..
Steiermark 9.611
Tirol 5.121
Vorarlberg 2.893
Wien 16.574.
Frage 4:
Wieviele AMS-Bedienstete gab es 1995, aufgegliedert nach Bundesländern?
Antwort:
lnklusive Bundesgeschäftsstelle gab es 1995 insgesamt 4167 AMS-Mitarbeiterlnnen.
Burgenland 159
Kärnten 353
Niederösterreich 681
Oberösterreich 614
Salzburg 246
Steiermark 620
Tirol 320
Vorarlberg 140
Wien 917
Bundesgeschäftsstelle 117
Frage 5:
Wieviele Arbeitslose wurden 1995, aufgegliedert nach Bundesländern von privaten Arbeitsvermittlern
vermittelt ?
lm Jahre 1995 wurden insgesamt 936 Arbeitslose von privaten Arbeitsvermittlern vermittelt. Davon
entfallen auf das Bundesland Wien 85, Niederösterreich 50, Burgenland 14, Oberösterreich 26,
Vorarlberg 60, Steiermark 617 und Tirol 84. ln Kärnten und Salzburg sind derzeit keine privaten
Arbeitsvermittler tätig.
Frage 6:
Wieviele Mitarbeiter gab es 1995, aufgegliedert nach Bundeländern, bei den privaten Arbeitsvermittlern
Die Zahl der Mitarbeiter bei privaten Arbeitsvermittlern wird nicht erhoben, da dieser Umstand kein
Kriterium für Effizienz bzw. ordnungsgemäße Ausübung der Vermittlungstätigkeit bildet.
Frage 7:
Müssen die Mitarbeiter des AMS ähnlich schwierige Prüfungen absolvieren wie die Mitarbeiter privater
Vermittler?
Antwort:
Die Ausbildung der Mitarbeiter des Arbeitsmarktservice geht über das Niveau der von den Mitarbeitern
privater Arbeitsvermittlungseinrichtungen geforderten Ausbildungsinhalte gemäß
Arbeitsvermittlungseignungsprüfungsverordnung hinaus. Werden von Mitarbeitern privater
Arbeitsvermittler lediglich Grundzüge in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht, Arbeitsmarktpolitik,
Beratungs- und Vermittlungstechnik, Berufskunde, psychologische und soziologische Grundlagen,
Gesprächs- und Vermittlungsverhalten und Datenschutz gefordert, so müssen die Mitarbeiter des AMS
zur Wahrnehmung eines vielfältigen Aufgabenspektrums, das neben Vermittlungsaufgaben auch
Beratungs- und Förderungsfragen einschließt sowie Schnittstellenbereiche zur Hoheitsverwaltung
abdecken soll, umfassender ausgebildet werden und darüberhinaus eine intensive Schulung in
Rechtsbereichen erhalten, die im Rahmen der dem Arbeitsmarktservice übertragenen hoheitlichen
Aufgaben zu bearbeiten sind.
Grundlage und Standard für die AVPV (Arbeitsvermittlung-Prüfungsverordnung, BGBl Nr. 60 vom
17.03.1995) waren die Verordnungen für die Ausbildung der Mitarbeiterlnnen in der
Arbeitsmarktverwaltung, die für das AMS noch bis Ende 1996 gelten.Nach der Grundausbildung mit
laufender und systematischer Leistungsbeurteilung der Mitarbeiterlnnen (Dauer: 12 bzw. 14,5 Wochen je
Gehaltsgruppe und Aufgabengebiet) absolvieren die Mitarbeiterlnnen des AMS achtwöchige
Dienstprüfungskurse in vier Schwerpunktfachgebieten. Die Dienstprüfung selbst umfaßt eine schriftliche
Klausurarbeit im zukünftigen Aufgabengebiet sowie mündliche Prüfungen in den drei anderen Fächern.
Die schriftliche Prüfung enthält u.a. alle Fachgebiete, die im § 7, Absatz 2 AVPV vorgesehen sind; die
mündlichen Prüfungen beziehen sich auf alle Fachgebiete, die der § 7, Absatz 4 AVPV regelt.
Ab 1.1.1997 werden alle im Kernbereich des AMS tätigen Mitarbeiterlnnen in einem zentralen Lehrgang,
der mit gecoachter Praxis an den Dienststellen verschränkt ist, ausgebildet. Die lehrgangsmäßige
Ausbildung in der Dauer von 22 bzw. 24 Wochen (für Mitarbeiterlnnen im Beratungs/Vermittlungs- bzw.
Leistungsbereich) ist in drei Abschnitte geteilt, die jeweils mit (schriftlichen und mündlichen) Prüfungen
enden. Darüberhinaus sind während der Praxisphasen an den Dienststellen (16 bzw. 18 Wochen)
laufende Beurteilungen durch Vorgesetzte und Praxiscoaches mittels Ausbildungspaß Bestandteil des
neuen Ausbildungssystems. Die lnhalte gemäß AVPV sind in diesem Sinne als Mindeststandard zu
betrachten.
Frage 8:
Welche gesetzlichen Änderungen halten Sie für erforderlich, damit mehr private Arbeitsvermittler tätig
werden und vermehrt Arbeitslosen auf diesem Weg eine neue Beschäftigung verschafft werden kann?
Antwort
Es sind keine gesetzlichen Änderungen notwendig. Außerdem teile ich lhre Ansicht nicht, wonach mehr
private Arbeitsvermittler mehr Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.