125/AB

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen vom 1. Februar 1996, Nr. 80/J, betreffend KFZ-Pauschale für behinderte KFZ-Lenker, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

 

Unter Bedachtnahme auf die Budgetkonsolidierung ist derzeit keine Änderung der Pauschalbeträge für zusätzliche Mehraufwendungen gemäß der Verordnung über außerge­wöhnliche Belastungen vorgesehen.  Dies gilt sowohl hinsichtlich der erhöhten Kosten wegen Diätverpflegung, der erhöhten Kosten für Behinderte wegen der Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges als auch für die Taxikosten für Gehbehinderte, die über kein eigenes Kraft­fahrzeug verfügen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings darauf hinweisen, daß aufgrund des Bundesbehindertengesetzes die Möglichkeit geschaffen wurde, daß unter den darin genannten Voraussetzungen bei der Anschaffung von Behindertenkraftfahrzeugen die Normverbrauchs-abgabe und die Kosten der zusätzlichen Behinderteneinrichtungen im wesentlichen ersetzt werden.