1255/AB

 

 

 

Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg. z.NR Anschober,

Freundinnen und Freunde vom 20.09.1996, Nr.

1258/J, betreffend Schließung des Hengsten-

depots Stadl-Paura

 

 

 

An den

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Heinz Fischer

Parlament

1017 W i e n

 

 

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-

geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anschober,

Freundinnen und Freunde vom 20.09.1996, Nr. 1258/J, betreffend

Schließung des Hengstendepots Stadl-Paura, beehre ich mich folgen-

des mitzuteilen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Gemäß dem Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltge-

rechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden

Landwirtschaft auf Basis der EU-VO 2078/92 ist gemäß Punkt 2.4.4

die Förderung der Haltung und Aufzucht gefährdeter Tierrassen

vorgesehen. Die von Österreich nach Brüssel gemeldete Rassenliste

wurde anerkannt.

 

Als gefährdete Pferderassen gelten demnach: "Österreichischer Nori-

ker" , ''Altösterreichisches Warmblut (Przedswit, Furioso, Nonius) '' ,

"Lipizzaner" und "Shagya Araber'' .

 

Im Jahre 1995 wurden in Österreich von insgesamt 1.444 Betrieben

für 2.455 "Österreichische Noriker" (76 Hengste, 2.379 Stuten)

Förderungsanträge gestellt. Beim "Altösterreichischen Warmblut''

waren es 10 Betriebe für 2 Hengste und 16 Stuten.

 

 

Zu Frage 2 :

 

Die österreichische Pferdezucht ist an keine speziellen Zuchtstand-

orte gebunden. Es gibt allerdings regionale Schwerpunkte: Für die

Haflingerrasse das Bundesland Tirol, für die Norikerrasse die Bun-

desländer Salzburg und Kärnten und für die Warmblutrasse die Bun-

desländer Burgenland und Oberösterreich.

 

 

Zu Frage 3 :

 

Der Beschluß des Parlaments vom April dieses Jahres, die

Bundesanstalt für Pferdezucht in Stadl-Paura per 31.12 .1996

aufzulösen, ist nach wie vor aufrecht.

 

 

Zu Frage 4 :

 

er Kostenaufwand für die Bundesanstalt für Pferdezucht, gegliedert

in die Unterteilungen (UT) 0 (Personalausgaben) , UT 3 (Anlagen) , UT

7 (Aufwendungen, gesetzliche Verpflichtungen) und UT 8 (Aufwendun-

gen) belief sich im nachgefragten Zeitpunkt in folgender Höhe (Be-

träge in Mio. Schilling, gerundet auf volle hunderttausend Schil-

ling) :

 

Zeitraum: UT 0: UT 3: UT 7: UT 8:

 

1985 14,2 2,9 0,1 6,4

1986 14,1 3,0 0,1 6,5

1987 15,0 1,9 0,1 5,8

1988 14,2 2,1 0,1 5,9

1989 14,6 2,8 0,1 6,4

1990 14,5 2,5 0,1 5,7

1991 14,2 1,3 0,1 5,2

1992 14,3 1,7 0,1 6,4

1993 13,9 0,2 0,1 8,4

l994  12,5 0,1 0,3 6,5

1995 12,6 0,2 0,4 6,2

 

 

Zu Frage 5:

 

An der Weiterführung vieler der bisher von der Bundesanstalt

getätigten Leistungen wie z.B. der Kooperation mit dem Land

Oberösterreich zum Zweck des Betriebs der einzigen

Ausbildungsstätte zum Pferdewirt in Österreich, der Beherbergung

der einzigen großen heimischen Hufschmiedeschule oder etwa der

Unterstützung der Erhaltung der bäuerlichen Pferdezucht z.B. durch

die Vornahme von Leistungsprüfungen, besteht großes Interesse. Der

Oberösterreichische Pferdezuchtverband hat unter Berücksichtigung

der oben genannten Agenden ein Nachnutzungskonzept erstellt und

einem Übernahmeangebot zugrunde gelegt, das dem Bundesministerium

für Finanzen vorgelegt wurde. Dieses wird dort gerade geprüft.

 

 

Zu Frage 6:

 

Im Falle einer Nichtübernahme des Personals der Bundesanstalt für

Pferdezucht durch einen eventuellen Rechtsnachfolger ist vorge-

sehen, die 34 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Pferdezucht dem

Bundesamt für Agrarbiologie in Linz zuzuteilen.

Diesbezüglich darf auf die Erläuterungen zur Änderung des

Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die

landwirtschaftlichen Bundesanstalten als Bestandteil des

Strukturanpassungsgesetzes 1996 , BGBl . Nr . 201, verwiesen werden.

 

 

Zu Frage 7 :

 

Die Landwirtschaftliche Fachschule Lambach hat bereits bisher einen

Teil des Unterrichtes in einem privaten Reitbetrieb durchgeführt .

In welchem Ausmaß das Land Oberösterreich den Schulbetrieb in Zu-

kunft zu führen beabsichtigt , vermag das Bundesministerium für

Land- und Forstwirtschaft nicht zu beantworten.

 

 

Zu Frage 8 :

 

Das Land Oberösterreich wurde seitens des Bundes ersucht

mitzuteilen, ob ein Interesse am Erwerb der Liegenschaft besteht .

Eine Reaktion steht zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch aus .

 

 

Zu Frage 9 und 10 :

 

Die Verwertung der Liegenschaften der Bundesanstalt für Pferdezucht

obliegt dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.

Die Beantwortung dieser Fragen fällt daher nicht in die Kompetenz

des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft .

 

 

Zu den Fragen 11 und 16 :

 

Eine Reorganisation bzw. Revitalisierung der Pferdeeisenbahn Wels-

Stadl Paura liegt nicht in der Kompetenz des Bundesministeriums für

Land- und Forstwirtschaft . Eine touristische Vermarktung der Bun-

desanstalt im Sinne Ihrer Anfrage steht nicht zur Diskussion.

 

Zu Frage 12 :

 

Die Befürchtung der Pferdezüchter ist unbegründet. Durch den

EU-Beitritt Österreichs waren auch die Tierzucht-Richtlinien der EU

in nationales Recht umzusetzen, dem die Länder durch neue Tier-

zuchtgesetze Rechnung getragen haben. Die Hengstanerkennung ist nun

- auch wie bei den Stieren und Ebern - ausschließlich Landessache.

 

 

Zu Frage 13 :

 

Der Landesverband der Pferdezüchter Oberösterreichs wäre bestrebt,

Aktivitäten der derzeitigen Bundesanstalt für Pferdezucht fortzu-

setzen. In Anbetracht der noch laufenden Gespräche können aber zum

gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über einen

Rechtsnachfolger dieser Anstalt und dessen allfälligen weiteren

Aktivitäten nach Schließung der Bundesanstalt für Pferdezucht mit

31.12.l996 gemacht werden.

 

 

Zu Frage 14 :

 

Aufgrund von Recherchen des Bundesministeriums für Land- und Forst-

wirtschaft bei der EU-Kommission konnte in Erfahrung gebracht wer-

den, daß der Stierkampf in Spanien keine Subventionen erhält . Es

besteht lediglich im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO)

für Rindfleisch die Möglichkeit einer Stierprämie sofern die

erforderlichen Bedingungen der GMO erfüllt werden.

 

Die Förderung von Gebietskörperschaften ist nach der nationalen

Rechtsordnung nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Be-

stimmung zulässig. Da für die Bundesanstalt für Pferdezucht eine

solche Gesetzesbestimmung nicht existiert und eine EU-Förderungs-

maßnahme im Sinne Ihrer Anfrage einen nationalen Förderanteil vor-

aussetzen würde, konnte bei den diesbezüglichen EU-Gremien kein

Förderansuchen gestellt werden.

 

Zu Frage 15 :

 

urch die Schließung der Bundesanstalt werden die jährlichen Sach-

aufwendungen des Bundes eingespart . ie Personalkosten bleiben be-

stehen, da die Bediensteten, soferne sie nicht von einem

Rechtsnachfolger der Anstalt übernommen werden, dem Bundesamt für

Agrarbiologie in Linz zugewiesen werden.

 

Die Bekanntgabe konkreter Sanierungskosten für die Renovierung des

170 Jahre alten Betriebes ist dem Bundesministerium für Land- und

Forstwirtschaft nicht möglich. Derartige Erhebungen fallen in die

Kompetenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei-

ten.