1255/AB
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg. z.NR Anschober,
Freundinnen und Freunde vom 20.09.1996, Nr.
1258/J, betreffend Schließung des Hengsten-
depots Stadl-Paura
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
1017 W i e n
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anschober,
Freundinnen und Freunde vom 20.09.1996, Nr. 1258/J, betreffend
Schließung des Hengstendepots Stadl-Paura, beehre ich mich folgen-
des mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Gemäß dem Österreichischen Programm zur Förderung einer umweltge-
rechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden
Landwirtschaft auf Basis der EU-VO 2078/92 ist gemäß Punkt 2.4.4
die Förderung der Haltung und Aufzucht gefährdeter Tierrassen
vorgesehen. Die von Österreich nach Brüssel gemeldete Rassenliste
wurde anerkannt.
Als gefährdete Pferderassen gelten demnach: "Österreichischer Nori-
ker" , ''Altösterreichisches Warmblut (Przedswit, Furioso, Nonius) '' ,
"Lipizzaner" und "Shagya Araber'' .
Im Jahre 1995 wurden in Österreich von insgesamt 1.444 Betrieben
für 2.455 "Österreichische Noriker" (76 Hengste, 2.379 Stuten)
Förderungsanträge gestellt. Beim "Altösterreichischen Warmblut''
waren es 10 Betriebe für 2 Hengste und 16 Stuten.
Zu Frage 2 :
Die österreichische Pferdezucht ist an keine speziellen Zuchtstand-
orte gebunden. Es gibt allerdings regionale Schwerpunkte: Für die
Haflingerrasse das Bundesland Tirol, für die Norikerrasse die Bun-
desländer Salzburg und Kärnten und für die Warmblutrasse die Bun-
desländer Burgenland und Oberösterreich.
Zu Frage 3 :
Der Beschluß des Parlaments vom April dieses Jahres, die
Bundesanstalt für Pferdezucht in Stadl-Paura per 31.12 .1996
aufzulösen, ist nach wie vor aufrecht.
Zu Frage 4 :
er Kostenaufwand für die Bundesanstalt für Pferdezucht, gegliedert
in die Unterteilungen (UT) 0 (Personalausgaben) , UT 3 (Anlagen) , UT
7 (Aufwendungen, gesetzliche Verpflichtungen) und UT 8 (Aufwendun-
gen) belief sich im nachgefragten Zeitpunkt in folgender Höhe (Be-
träge in Mio. Schilling, gerundet auf volle hunderttausend Schil-
ling) :
Zeitraum: UT 0: UT 3: UT 7: UT 8:
1985 14,2 2,9 0,1 6,4
1986 14,1 3,0 0,1 6,5
1987 15,0 1,9 0,1 5,8
1988 14,2 2,1 0,1 5,9
1989 14,6 2,8 0,1 6,4
1990 14,5 2,5 0,1 5,7
1991 14,2 1,3 0,1 5,2
1992 14,3 1,7 0,1 6,4
1993 13,9 0,2 0,1 8,4
l994 12,5 0,1 0,3 6,5
1995 12,6 0,2 0,4 6,2
Zu Frage 5:
An der Weiterführung vieler der bisher von der Bundesanstalt
getätigten Leistungen wie z.B. der Kooperation mit dem Land
Oberösterreich zum Zweck des Betriebs der einzigen
Ausbildungsstätte zum Pferdewirt in Österreich, der Beherbergung
der einzigen großen heimischen Hufschmiedeschule oder etwa der
Unterstützung der Erhaltung der bäuerlichen Pferdezucht z.B. durch
die Vornahme von Leistungsprüfungen, besteht großes Interesse. Der
Oberösterreichische Pferdezuchtverband hat unter Berücksichtigung
der oben genannten Agenden ein Nachnutzungskonzept erstellt und
einem Übernahmeangebot zugrunde gelegt, das dem Bundesministerium
für Finanzen vorgelegt wurde. Dieses wird dort gerade geprüft.
Zu Frage 6:
Im Falle einer Nichtübernahme des Personals der Bundesanstalt für
Pferdezucht durch einen eventuellen Rechtsnachfolger ist vorge-
sehen, die 34 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Pferdezucht dem
Bundesamt für Agrarbiologie in Linz zuzuteilen.
Diesbezüglich darf auf die Erläuterungen zur Änderung des
Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die
landwirtschaftlichen Bundesanstalten als Bestandteil des
Strukturanpassungsgesetzes 1996 , BGBl . Nr . 201, verwiesen werden.
Zu Frage 7 :
Die Landwirtschaftliche Fachschule Lambach hat bereits bisher einen
Teil des Unterrichtes in einem privaten Reitbetrieb durchgeführt .
In welchem Ausmaß das Land Oberösterreich den Schulbetrieb in Zu-
kunft zu führen beabsichtigt , vermag das Bundesministerium für
Land- und Forstwirtschaft nicht zu beantworten.
Zu Frage 8 :
Das Land Oberösterreich wurde seitens des Bundes ersucht
mitzuteilen, ob ein Interesse am Erwerb der Liegenschaft besteht .
Eine Reaktion steht zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch aus .
Zu Frage 9 und 10 :
Die Verwertung der Liegenschaften der Bundesanstalt für Pferdezucht
obliegt dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Die Beantwortung dieser Fragen fällt daher nicht in die Kompetenz
des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft .
Zu den Fragen 11 und 16 :
Eine Reorganisation bzw. Revitalisierung der Pferdeeisenbahn Wels-
Stadl Paura liegt nicht in der Kompetenz des Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft . Eine touristische Vermarktung der Bun-
desanstalt im Sinne Ihrer Anfrage steht nicht zur Diskussion.
Zu Frage 12 :
Die Befürchtung der Pferdezüchter ist unbegründet. Durch den
EU-Beitritt Österreichs waren auch die Tierzucht-Richtlinien der EU
in nationales Recht umzusetzen, dem die Länder durch neue Tier-
zuchtgesetze Rechnung getragen haben. Die Hengstanerkennung ist nun
- auch wie bei den Stieren und Ebern - ausschließlich Landessache.
Zu Frage 13 :
Der Landesverband der Pferdezüchter Oberösterreichs wäre bestrebt,
Aktivitäten der derzeitigen Bundesanstalt für Pferdezucht fortzu-
setzen. In Anbetracht der noch laufenden Gespräche können aber zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussagen über einen
Rechtsnachfolger dieser Anstalt und dessen allfälligen weiteren
Aktivitäten nach Schließung der Bundesanstalt für Pferdezucht mit
31.12.l996 gemacht werden.
Zu Frage 14 :
Aufgrund von Recherchen des Bundesministeriums für Land- und Forst-
wirtschaft bei der EU-Kommission konnte in Erfahrung gebracht wer-
den, daß der Stierkampf in Spanien keine Subventionen erhält . Es
besteht lediglich im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO)
für Rindfleisch die Möglichkeit einer Stierprämie sofern die
erforderlichen Bedingungen der GMO erfüllt werden.
Die Förderung von Gebietskörperschaften ist nach der nationalen
Rechtsordnung nur aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Be-
stimmung zulässig. Da für die Bundesanstalt für Pferdezucht eine
solche Gesetzesbestimmung nicht existiert und eine EU-Förderungs-
maßnahme im Sinne Ihrer Anfrage einen nationalen Förderanteil vor-
aussetzen würde, konnte bei den diesbezüglichen EU-Gremien kein
Förderansuchen gestellt werden.
Zu Frage 15 :
urch die Schließung der Bundesanstalt werden die jährlichen Sach-
aufwendungen des Bundes eingespart . ie Personalkosten bleiben be-
stehen, da die Bediensteten, soferne sie nicht von einem
Rechtsnachfolger der Anstalt übernommen werden, dem Bundesamt für
Agrarbiologie in Linz zugewiesen werden.
Die Bekanntgabe konkreter Sanierungskosten für die Renovierung des
170 Jahre alten Betriebes ist dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft nicht möglich. Derartige Erhebungen fallen in die
Kompetenz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenhei-
ten.