1256/AB

 

 

 

B E A N T W O R T U N G

 

der Anfrage der Abgeordneten Pollet-KammerIander

an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend

,,Förderung von Frauenprojekten", Nr. 1252/J/96

Die Angleichung der Beschäftigungschancen von Frauen und Männern und die

Schaffung von quaIifizierten Arbeitsplätzen für Frauen sind zentrale Anliegen der

österreichischen Arbeitsmarktpolitik.

Ein wesentlicher Faktor ist dabei die quaIitative und quantitative Ausweitung der

bisher im nationalen Rahmen eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und

lnstrumente. Durch die Mittel des Europäischen Sozialfonds wird eine

entscheidende Ausweitung und damit Offensive in der Arbeitsmarktpolitik ermöglicht.

So stehen dem Arbeitsmarktservice für den Zeitraum 1 995 bis 1999 ESF-Mittel in

der Höhe von jährlich durchschnittlich ÖS 1.180 Mio. zusätzlich zur Verfügung.

 

Von einer Einengung des Spielraumes in diesem Zusammenhang kann daher keine

Rede sein.

Mit den einheitlicheeen Programmplanungsdokumenten, die je Ziel und Zielregion

erstellt wurden, können wichtige frauenpolitische Schritte gesetzt werden. lmZiel-3-

Plan werden Frauen besonders angesprochen: Die ,,Förderung der

Chancengleichheit von Frauen und Männern" wurde dort als eigener Schwerpunkt

aufgenommen.

Die Förderung von Frauenprojekten durch das Arbeitsmarktservice muß den mit der

EU vereinbarten Zielgruppen und Maßnahmen und den spezifischen

arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Arbeitsmarktservice entsprechen. Die

Gewährung von Förderungsmittel für nicht ESF-kofinanzierte Frauenprojekte setzt

natürlich auch voraus, daß diese Projekte die Erreichung der arbeitsmarktpolitischen

ZieIsetzungen des Arbeitsmarktservice unterstützen.

 

Der Annahme, daß der Europäischen Sozialfonds negative Auswirkungen auf die

Förderung von Frauenprojekten haben sollte, muß entgegengehalten werden, daß

Frauen im Vergleich der Förderzahlen vom Jahr 1994 mit dem Jahr 1995

Förderungen im höheren Ausmaß zugute kommen und auch ihr Anteil an allen

Förderfällen höher als ihr Anteil an der ZahI der Arbeitssuchenden ist. .

Zusätzlich ist festzuhalten, daß Entscheidungen über förderungswürdige

Maßnahmen partnerschaftlich getroffen wurden und werden; aIIe Zielpläne wurden

in Kooperation mit der Europäischen Kommission, den zuständigen Ministerien, den

div. Ländervertretungen und den Sozialpartnern, die auch Mitglieder in den je Ziel

regelmäßig abzuhaltenden Begleitausschüssen sind, erstellt.

 

 

Frage 1

Welche Frauenprojekte wurden in den Jahren 1994 und 1995 in Österreich

gefördert, gegliedert nach den beiden Jahren und Bundesländern?

a) Welche der Förderung erfolgte nur aus nationalen Mitteln und welche aus

Mitteln der EU?

b) Wie hoch waren die Förderungen für die einzelnen Projekte in den beiden

Jahren?

c) Wie hoch war der Anteil insgesamt der ausschließlich nationalen Förderungen

undjener der EU-Förderungen?

 

Frage 2

Wieviele Berufsorientierungskurse wurden 1994 und 1995 speziell für Frauen

abgehalten, gegliedert nach Bundesländern?

a) Wieviele Frauen und wieviele Männer konnten direkt im Anschluß an

Berufsorientierungskursen eine Arbeitsstelle antreten (diese gegliedert nach

Bundesländern) ?

Frage 3

Welche speziellen Ausbildungsmaßnahmen wurden für Frauen 1994 und 1995

durchgeführt (gegliedert nach Bundesländern)?

 

Anwort zu Frage 1 a) b) c), Frage 2 a) und Frage 3

Eine detaillierte Auswertung der einzelnen FörderfälIe wird derzeit gerade im

Arbeitsmarktservice vorbereitet. Die gewünschte Darstellung wäre daher nur mit

einem unverantwortlich hohen administrativen Aufwand (händische Auswertung in

jedem einzelnen Förderfall) zu leisten.

 

Hinsichtlich der aus Mitteln der ESF-Tranche 1995 im Rahmen des Ziels 3 im

Schwerpunkt ,,Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen" für den

Zeitraum 01.01.1995 bis 31.05.1996 kofinanzierten Maßnahmen wurden die im

Einheitlichen Programmplanungsdokument vereinbarten Planvorgaben bei weitem

überschritten. Die ausbezahlte Förderungssumme beläuft sich für 227 Projekte

(davon 210 bei Maßnahmenträgern), in denen 5.446 Maßnahmenteilnehmerlnnen

(5.012 Frauen) einbezogen wurden, auf ÖS 227,3 Mio (ESF-Mittel ÖS 110,5 Mio.,

AMS-Mittel ÖS 112 Mio., Landesmittel ÖS 4,9 Mio.).

 

Frage 4

Wie wird in den regionalen Arbeitsmarktservice-Stellen die spezielle

Berücksichtigung von Frauenbelangen sichergestellt?

 

Anwort zu Frage 4

ln diesem Zusammenhang darf ich beispielhaft auf die beiliegenden lnitiativen des

Arbeitsmarktservice-Österrreich verweisen.

 

Frage 5

Wieviele Frauenservicestellen gibt es insgesamt und wieviele sind an eine regionale

AMS-Stelle gekoppelt?

Anwort zu Frage 5 .

lm Jahr 1995 wurden insgesamt 25 Frauenberatungsstellen und 3

Mädchenberatungsstellen seitens des Arbeitsmarktservice mit rund ÖS 31 Mio.

gefördert - der Großteil wird auch von der Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten für ergänzende Beratungsleistungen mitfinanziert.

Die Förderungen des Arbeitsmarktservice werden an Frauenberatungsstellen nur

zur Erreichung von arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen gewährt. Es erhaIten nur

jene Frauenberatungsstellen finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice, die in

nachvollziehbarer Weise arbeitsmarktpolitisch relevante Beratungs- und

Betreuungsleistungen anbieten, und die unter Gesichtspunkten der

Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bzw. der Kosten-/Nutzeneffizienz nicht vom

Arbeitsmarktservice selbst erbracht werden können.

 

Sofern derartige Einrichtungen vor Ort bestehen, erfolgt eine Kooperation durch das

Arbeitsmarktservice im wesentlichen auf der Grundlage einer

Leistungsbeschreibung, einer Leistungsnormierung, Bedarfsprüfung und Bewertung

der Erreichung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung. Dies betrifft jedoch nicht nur

die Frauenberatungsstellen, sondern alle Einrichtungen, die mit dem

Arbeitsmarktservice zusammenarbeiten.

 

Frage 6

Wie teilt sich das Gesamtbudget der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Frauen und

Männer auf? .

 

Frage 7

Können Sie einen Überblick über die Entwicklung der einzelnen

Förderungsmaßnahmen (geförderte Projekte, Ausbildungsmaßnahmen,

Berufsentwicklung) im ersten Halbjahr 1996 geben?

 

Anwort zu den Fragen 6 und 7

 

Die im Jahr 1995 ausbezahlten Förderungsmittel von ÖS 5.196 Mio. wurden für

insgesamt 168.752 FörderfäIIe (1994: 174.988) verwendet. Unter Heranziehung der

Personendaten (geförderte Personen bzw. in Trägermaßnahmen einbezogene

Teilnehmerlnnen) beträgt der Frauenanteil rund 48% (1994: 45%) bei einem Anteil

der Frauen an der Gesamtarbeitslosigkeit von 44,4%.

lm ersten Halbjahr 1996 wurden u.a. folgende Maßnahmen realisiert:

. 14 Maßnahmen der aktiven Arbeitssuche, Bewerbungstraining

. 23 Berufsorientierungsmaßnahmen

. 19 Qualifizierungsmaßnahmen, v.a. im Büro- und EDV-Bereich

. zusätzliche Förderung von 8 Kinderbetreuungseinrichtungen und 2

Frauenberatungsstellen

. Gewährung von 150 betrieblichen Eingliederungsbeihilfen .

. Förderung der Vorbereitung von Beschäftigungsprojekten für Frauen

Die näheren Details sind dem beiliegenden Arbeitsmarkt-Halbjahres-Förderbericht

1996 zu entnehmen, der im übrigen auch dem Grünen Club zur Verfügung gestellt

worden ist. .