1256/AB
B E A N T W O R T U N G
der Anfrage der Abgeordneten Pollet-KammerIander
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend
,,Förderung von Frauenprojekten", Nr. 1252/J/96
Die Angleichung der Beschäftigungschancen von Frauen und Männern und die
Schaffung von quaIifizierten Arbeitsplätzen für Frauen sind zentrale Anliegen der
österreichischen Arbeitsmarktpolitik.
Ein wesentlicher Faktor ist dabei die quaIitative und quantitative Ausweitung der
bisher im nationalen Rahmen eingesetzten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und
lnstrumente. Durch die Mittel des Europäischen Sozialfonds wird eine
entscheidende Ausweitung und damit Offensive in der Arbeitsmarktpolitik ermöglicht.
So stehen dem Arbeitsmarktservice für den Zeitraum 1 995 bis 1999 ESF-Mittel in
der Höhe von jährlich durchschnittlich ÖS 1.180 Mio. zusätzlich zur Verfügung.
Von einer Einengung des Spielraumes in diesem Zusammenhang kann daher keine
Rede sein.
Mit den einheitlicheeen Programmplanungsdokumenten, die je Ziel und Zielregion
erstellt wurden, können wichtige frauenpolitische Schritte gesetzt werden. lmZiel-3-
Plan werden Frauen besonders angesprochen: Die ,,Förderung der
Chancengleichheit von Frauen und Männern" wurde dort als eigener Schwerpunkt
aufgenommen.
Die Förderung von Frauenprojekten durch das Arbeitsmarktservice muß den mit der
EU vereinbarten Zielgruppen und Maßnahmen und den spezifischen
arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen des Arbeitsmarktservice entsprechen. Die
Gewährung von Förderungsmittel für nicht ESF-kofinanzierte Frauenprojekte setzt
natürlich auch voraus, daß diese Projekte die Erreichung der arbeitsmarktpolitischen
ZieIsetzungen des Arbeitsmarktservice unterstützen.
Der Annahme, daß der Europäischen Sozialfonds negative Auswirkungen auf die
Förderung von Frauenprojekten haben sollte, muß entgegengehalten werden, daß
Frauen im Vergleich der Förderzahlen vom Jahr 1994 mit dem Jahr 1995
Förderungen im höheren Ausmaß zugute kommen und auch ihr Anteil an allen
Förderfällen höher als ihr Anteil an der ZahI der Arbeitssuchenden ist. .
Zusätzlich ist festzuhalten, daß Entscheidungen über förderungswürdige
Maßnahmen partnerschaftlich getroffen wurden und werden; aIIe Zielpläne wurden
in Kooperation mit der Europäischen Kommission, den zuständigen Ministerien, den
div. Ländervertretungen und den Sozialpartnern, die auch Mitglieder in den je Ziel
regelmäßig abzuhaltenden Begleitausschüssen sind, erstellt.
Frage 1
Welche Frauenprojekte wurden in den Jahren 1994 und 1995 in Österreich
gefördert, gegliedert nach den beiden Jahren und Bundesländern?
a) Welche der Förderung erfolgte nur aus nationalen Mitteln und welche aus
Mitteln der EU?
b) Wie hoch waren die Förderungen für die einzelnen Projekte in den beiden
Jahren?
c) Wie hoch war der Anteil insgesamt der ausschließlich nationalen Förderungen
undjener der EU-Förderungen?
Frage 2
Wieviele Berufsorientierungskurse wurden 1994 und 1995 speziell für Frauen
abgehalten, gegliedert nach Bundesländern?
a) Wieviele Frauen und wieviele Männer konnten direkt im Anschluß an
Berufsorientierungskursen eine Arbeitsstelle antreten (diese gegliedert nach
Bundesländern) ?
Frage 3
Welche speziellen Ausbildungsmaßnahmen wurden für Frauen 1994 und 1995
durchgeführt (gegliedert nach Bundesländern)?
Anwort zu Frage 1 a) b) c), Frage 2 a) und Frage 3
Eine detaillierte Auswertung der einzelnen FörderfälIe wird derzeit gerade im
Arbeitsmarktservice vorbereitet. Die gewünschte Darstellung wäre daher nur mit
einem unverantwortlich hohen administrativen Aufwand (händische Auswertung in
jedem einzelnen Förderfall) zu leisten.
Hinsichtlich der aus Mitteln der ESF-Tranche 1995 im Rahmen des Ziels 3 im
Schwerpunkt ,,Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen" für den
Zeitraum 01.01.1995 bis 31.05.1996 kofinanzierten Maßnahmen wurden die im
Einheitlichen Programmplanungsdokument vereinbarten Planvorgaben bei weitem
überschritten. Die ausbezahlte Förderungssumme beläuft sich für 227 Projekte
(davon 210 bei Maßnahmenträgern), in denen 5.446 Maßnahmenteilnehmerlnnen
(5.012 Frauen) einbezogen wurden, auf ÖS 227,3 Mio (ESF-Mittel ÖS 110,5 Mio.,
AMS-Mittel ÖS 112 Mio., Landesmittel ÖS 4,9 Mio.).
Frage 4
Wie wird in den regionalen Arbeitsmarktservice-Stellen die spezielle
Berücksichtigung von Frauenbelangen sichergestellt?
Anwort zu Frage 4
ln diesem Zusammenhang darf ich beispielhaft auf die beiliegenden lnitiativen des
Arbeitsmarktservice-Österrreich verweisen.
Frage 5
Wieviele Frauenservicestellen gibt es insgesamt und wieviele sind an eine regionale
AMS-Stelle gekoppelt?
Anwort zu Frage 5 .
lm Jahr 1995 wurden insgesamt 25 Frauenberatungsstellen und 3
Mädchenberatungsstellen seitens des Arbeitsmarktservice mit rund ÖS 31 Mio.
gefördert - der Großteil wird auch von der Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten für ergänzende Beratungsleistungen mitfinanziert.
Die Förderungen des Arbeitsmarktservice werden an Frauenberatungsstellen nur
zur Erreichung von arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen gewährt. Es erhaIten nur
jene Frauenberatungsstellen finanzielle Leistungen des Arbeitsmarktservice, die in
nachvollziehbarer Weise arbeitsmarktpolitisch relevante Beratungs- und
Betreuungsleistungen anbieten, und die unter Gesichtspunkten der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bzw. der Kosten-/Nutzeneffizienz nicht vom
Arbeitsmarktservice selbst erbracht werden können.
Sofern derartige Einrichtungen vor Ort bestehen, erfolgt eine Kooperation durch das
Arbeitsmarktservice im wesentlichen auf der Grundlage einer
Leistungsbeschreibung, einer Leistungsnormierung, Bedarfsprüfung und Bewertung
der Erreichung der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung. Dies betrifft jedoch nicht nur
die Frauenberatungsstellen, sondern alle Einrichtungen, die mit dem
Arbeitsmarktservice zusammenarbeiten.
Frage 6
Wie teilt sich das Gesamtbudget der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf Frauen und
Männer auf? .
Frage 7
Können Sie einen Überblick über die Entwicklung der einzelnen
Förderungsmaßnahmen (geförderte Projekte, Ausbildungsmaßnahmen,
Berufsentwicklung) im ersten Halbjahr 1996 geben?
Anwort zu den Fragen 6 und 7
Die im Jahr 1995 ausbezahlten Förderungsmittel von ÖS 5.196 Mio. wurden für
insgesamt 168.752 FörderfäIIe (1994: 174.988) verwendet. Unter Heranziehung der
Personendaten (geförderte Personen bzw. in Trägermaßnahmen einbezogene
Teilnehmerlnnen) beträgt der Frauenanteil rund 48% (1994: 45%) bei einem Anteil
der Frauen an der Gesamtarbeitslosigkeit von 44,4%.
lm ersten Halbjahr 1996 wurden u.a. folgende Maßnahmen realisiert:
. 14 Maßnahmen der aktiven Arbeitssuche, Bewerbungstraining
. 23 Berufsorientierungsmaßnahmen
. 19 Qualifizierungsmaßnahmen, v.a. im Büro- und EDV-Bereich
. zusätzliche Förderung von 8 Kinderbetreuungseinrichtungen und 2
Frauenberatungsstellen
. Gewährung von 150 betrieblichen Eingliederungsbeihilfen .
. Förderung der Vorbereitung von Beschäftigungsprojekten für Frauen
Die näheren Details sind dem beiliegenden Arbeitsmarkt-Halbjahres-Förderbericht
1996 zu entnehmen, der im übrigen auch dem Grünen Club zur Verfügung gestellt
worden ist. .