1261/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Schöggl und Genossen haben am 20). September 1996
unter der Nr. 1266/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Flug-
platz Zeltweg" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beige-
schlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur vorliegenden Anfrage ist zunächst allgemein darauf hinzuweisen, daß eine allfällige
zivile Mitbenützung des Militärflugplatzes Zeltweg, die über die bereits derzeit einge-
räumten einzelweisen Start- und Landeberechtigungen (Bewilligungen durch die Militärluft-
fahrtbehörde gem. § 62 Abs. 1 lit. a LFG) hinausgeht, eine Reihe grundsätzlicher recht-
licher, insbesondere luftfahrtgesetzlicher sowie technischer Vorfragen (u.a. Schaffung zivil-
luftfahrttechnischer Flugsicherungseinrichtungen samt notwendiger Infrastruktur, Ein-
richtungen für die grenzbehördliche und zollamtliche Abfertigung etc.) aufwirft. Die
Realisierbarkeit des gegenständlichen Anliegens hängt daher maßgeblich vom Ergebnis der
Prüfung durch die nach der bestehenden Kompetenzrechtslage zuständigen Bundes-
ministerien ab.
Im einzelnen beantworte ich die gegenständliche Anfrage wie folgt:
Zu 1:
NeinZu 2:
Nein.
Zu 3 :
Entfällt.
Zu 4 und 5 :
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts
bzw. hängt nicht zuletzt von der Lösung der eingangs erwähnten Vorfragen ab.