1261/AB

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DI Schöggl und Genossen haben am 20). September 1996

unter der Nr. 1266/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Flug-

platz Zeltweg" gerichtet. Diese aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beige-

schlossene Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur vorliegenden Anfrage ist zunächst allgemein darauf hinzuweisen, daß eine allfällige

zivile Mitbenützung des Militärflugplatzes Zeltweg, die über die bereits derzeit einge-

räumten einzelweisen Start- und Landeberechtigungen (Bewilligungen durch die Militärluft-

fahrtbehörde gem. § 62 Abs. 1 lit. a LFG) hinausgeht, eine Reihe grundsätzlicher recht-

licher, insbesondere luftfahrtgesetzlicher sowie technischer Vorfragen (u.a. Schaffung zivil-

luftfahrttechnischer Flugsicherungseinrichtungen samt notwendiger Infrastruktur, Ein-

richtungen für die grenzbehördliche und zollamtliche Abfertigung etc.) aufwirft. Die

Realisierbarkeit des gegenständlichen Anliegens hängt daher maßgeblich vom Ergebnis der

Prüfung durch die nach der bestehenden Kompetenzrechtslage zuständigen Bundes-

ministerien ab.

 

Im einzelnen beantworte ich die gegenständliche Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

NeinZu 2:

Nein.

Zu 3 :

Entfällt.

Zu 4 und 5 :

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts

bzw. hängt nicht zuletzt von der Lösung der eingangs erwähnten Vorfragen ab.