1270/AB

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftIiche Anfrage der Abg.

Dr. Krüger, lng. Meischberger, RosenstingI, Mag. Trattner und KolIegen vom

25. Oktober 1996, ZI. 1376/J-NR/1996 "VoraussichtIiche Ernennung des

ehemaligen Chefs des Büros von Bundesminister SchoIten zum

GeneraIdirektor der Hochleistungsstrecken AG und zum Chef der

Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft"

 

 

 

Zu lhren Fragen erlaube ich mir wie foIgt SteIIung zu nehmen:

 

Zu Frage 1 :

,,Entspricht der Artikel in der Tageszeitung "Die Presse" vom 25. September 1996 den

Tatsachen, wonach der Leiter des Büros des Bundesministers für Wissenschaft,

Verkehr und Kunst den Posten des GeneraIdirektors der HL-AG erhalten und gleich-

zeitig Chef der Finanzierungsgesellschaft werden soII?"

 

Das Büro des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst hat keinen Leiter;

die Büromitarbeiter unterstehen mir direkt.

Die Funktion "Geschäftsführer der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-GeseIIschaft

mbH" wurde bereits öffentlich ausgeschrieben; von den abgegebenen Bewerbungen

entsprach jene von Dipl.Ing. WaIter Brenner am besten dem Anforderungsprofil für die

Geschäftsführung dieser GeseIIschaft, weshaIb DipI.lng. Brenner zum Geschäftsführer

der Gesellschaft bestelIt wurde.

Der Posten des Vorstandsdirektors der HL-AG wurde öffentIich ausgeschrieben;

aufgrund der einIangenden Bewerbungen wird dann der/die am besten geeignete

Bewerberln besteIIt werden.

 

Zu Frage 2:

"lst es richtig, daß der Chef der Finanzierungsgesellschaft die Hochleistungsstrecken

AG mit dem Bau von HochIeistungsstrecken beauftragen kann?

Wenn ja, wie rechtfertigen Sie, Herr Bundesminister, den Umstand, daß sich

 

DI Walter Brenner die Aufträge zukünftig quasi selbst erteilen kann?"

 

Es ist nicht richtig, daß ein Geschäftsführer der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-

Gesellschaft mbH die Hochleistungsstrecken AG mit dem Bau von HochIeistungs-

strecken beauftragen kann.

Die Beauftragung des Baues von HochIeistungsstrecken an die HL-AG kann gem.

HochIeistungsstreckengesetz nur per Verordnung des Bundesministers für Wissen-

schaft, Verkehr und Kunst erfoIgen, wenn er über das gesamtwirtschaftIiche Interesse

an der vorgesehenen Übertragung vorher einen Beschluß der Bundesregierung einge-

holt hat.

 

Zu Frage 3:

"Welche Position wird der bisherige GeneraIdirektor der HochIeistungsstrecken AG,

Gustav Hammerschmied, nach einer allfälligen Bestellung des SchoIten-Bürochefs

bekIeiden?"

 

Ob und weIche Position(en) der bisherige GeneraIdirektor der HL-AG nach seinem

Ausscheiden aus der HL-AG anstrebt, ist mir nicht bekannt.