1271/AB
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Anschober,
Freundinnen und Freunde vom 02. Oktober 1996,
Nr. 1294/J, betreffend Waldzustand in Ober-
österreich
An den
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Heinz Fischer
Parlament
10l7 W i e n
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie bei-
geschlossene - schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anschober,
Freundinnen und Freunde vom 02. Oktober 1996, Nr. 1294/J, betref-
fend Waldzustand in Oberösterreich, beehre ich mich folgendes mitzu
teilen:
Zu Frage 1:
Nach Ansicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft
ist der Zustand des oberösterreichischen Waldes als zufriedenstel-
lend zu bewerten. Dies geht aus den Erhebungen der Österreichischen
Waldinventur, der Erhebung über den Zustand der Kronenverlichtun-
gen, beides durchgeführt von der Forstlichen Bundesversuchsanstalt
und aus den Aufzeichnungen der Bezirksforstinspektionen hervor.
Zu Frage 2 :
Die Bewertung des Zustandes der österreichischen Wälder mit über-
wiegender Schutzfunktion ist in den Jahren 1991 bis 1993 im Wege
der Erstellung der Landesschutzwaldverbesserungskonzepte erfolgt.
Diese Konzepte basieren auf dem Waldentwicklungsplan gemäß Forstge-
setz 1975. Vor Beginn dieser Erstellung ist seitens des Bundes ein
Übereinkommen mit den Bundesländern geschlossen worden (Gemeinsame
Erklärung vom 15. April 1991) . Nach diesen Konzepten umfaßt die
erste Dringlichkeitsstufe Waldbestände mit sehr schlechtem schutz-
funktionalen Zustand, die in Einzugsgebieten von Wildbächen und La-
winen bzw. in Risikogebieten gelegen sind und die einen direkten
Schutz für Siedlungen und Verkehrswege darstellen. Österreichweit
beinhaltet diese Dringlichkeitsstufe eine Sanierungsfläche von
161.000 ha, in Oberösterreich erreicht diese ein Ausmaß von 9.980
ha.
Zu Frage 3 :
Zur Sanierung der oben angeführten Fläche im Bundesland Oberöster-
reich sind gemäß Landesschutzwaldverbesserungskonzept Aufwendungen
in Höhe von 2.270 Mio. Schilling notwendig. Der notwendige Zeitraum
zur Wiederherstellung einer ausreichenden Schutzwirkung liegt im
Rahmen von 30-50 Jahren.
Zu Frage 4 :
Im Jahr 1996 werden in Oberösterreich zur Sanierung der Wälder er-
ster Dringlichkeit insgesamt rd. 34, 6 Mio. Schilling mit einem Bun-
desmittelanteil von etwa 22, 5 Mio. Schilling aufgewendet. Der über-
wiegende Teil der Bundesmittelaufbringung erfolgt aus jenem Teil
des Katastrophenfonds, der dem Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft zur Verfügung steht.
Zu Frage 5 :
Die Entwicklung des Personalstandes der Österreichischen Bundesfo
ste in Oberösterreich (ohne operativen Bereich) stellt sich wie
folgt dar (Stand l. Oktober l996) :
Zeitraum: VG A VG B VG C VG D Summe:
1990 17 112 20 43 192
1991 l7 119 23 38 197
l992 18 116 24 34 192
1993 15 108 24 33 180
1994 14 l02 21 29 l66
1995 14 102 18 31 165
1996 13 l00 19 28 160
Erläuterungen:
VG A: Forstmeister
VG B: Förster
VG C und D: Forstwarte, Jäger, Kanzleiangestellte
(VG: Verwendungsgruppe)
Die Anzahl der im Schutzwaldbereich eingesetzten Arbeiter kann
nicht angegeben werden, weil die Arbeitereinsätze ebenso wie all-
fällige Fremleistungseinsätze (z.B. Schlägerungen) nicht explizit
den Kategorien Schutzwald/Wirtschaftswald zugeordnet sind.
Zu Frage 6 :
Eine exakte Zuordnung des Forstpersonals im Sinne Ihrer Anfrage ist
nicht möglich, da der Einsatz sich sowohl auf die Behandlung des
Schutzwaldes als auch auf die Bewirtschaftung des Wirtschaftswaldes
erstreckt. Nach den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 i.d.g.F.
obliegt den Bezirksforstinspektionen die Aufsicht über alle Wälder
und der Waldbesitzer ist verpflichtet, nach den Vorschriften dieses
Gesetzes den Wald zu bewirtschaften.
Zu Frage 7 :
Nach den dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft vor-
liegenden Aufzeichnungen der Bezirksforstinspektionen hat sich bis
zum Jahre 1995 die Wildverbißsituation sowohl oberösterreichweit
als auch in den einzelnen Bezirken verbessert.
Zu den Fragen 8 und 9 :
Im Zeitraum von 1990 bis 1995 wurden in Oberösterreich aus dem
Titel der Forstlichen Förderung Geldmittel von insgesamt 115, 5 Mio.
Schilling zum Schutz des Waldes aufgewendet, davon ca 69, 9 Mio.
Schilling (etwa 60 %) für Zäunungen und Einzelschutz von Bäumen.
Die Kosten für die Errichtung und Erhaltung von Schutzzäunen sind
infolge der lokalen geographischen Gegebenheiten aber äußerst un-
terschiedlich zu bewerten.
Zu Frage 10:
Die Abschußplanung gehört zur jagdlichen Vollziehung. Die Zustän-
digkeit für jagdrechtliche Angelegenheiten liegt in Gesetzgebung
und Vollziehung bei den Ländern. Nach den dem Bundesministerium für
-
Land- und Forstwirtschaft vorliegenden Aufzeichnungen der Bezirks-
forstinspektionen wird die Abschußplanung, die in den letzten
Jahren zu verstärkten Abschüssen führte, für ausgewogen erachtet.
Zu Frage 11:
Aufgrund der verbesserten Abschußplanung und der jahrelang forcier
ten Schutzmaßnahmen ist ein Aufkommen in all jenen Bezirken, in
denen die Baumart Tanne natürlich vorkommt, mit einfachen Schutz-
maßnahmen möglich.
Zu Frage 12 :
Die gesamte österreichische Waldwirtschaft geht seit Jahren in
Richtung einer naturnahen, nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Dies
bedingt auch den Umbau nicht standortsgerechter Bestände in natur-
nahe Mischbestände. Hiebei sind jedoch die langen Umwandlungszeit-
räume zu berücksichtigen, denen die Forstwirtschaft unterliegt.