1273/AB

 

 

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

betreffend die schriftIiche Anfrage der Abg.

Dietachmayr und Genossen vom 3. Oktober 1996, Zl. 1 333/J-NR/1996

"Rettungsgasse bei Stauungen auf Autobahnen"

 

 

Zu Ihren Fragen

 

 

"Halten Sie eine soIche RegeIung für zieIführend?

 

Wird bei der anstehenden NoveIIe der StVO daran gedacht, diese Vorschrift ein-

zuführen?

 

Gibt es von lhrer Seite AIternativen, falIs eine derartige Vorschrift für Sie nicht in.

Betracht kommt?"

 

 

erlaube ich mir mitzuteiIen, daß unter Zugrundelegung von Gesprächen mit den Län-

 

dervertretern und Praktikern der Exekutive die derzeitige RegeIung des § 26 Abs. 5

 

StVO ausreicht. Wichtig dabei ist, daß der Pannenstreifen für Einsatzfahrzeuge frei-

 

gehaIten wird.

 

 

Da es in Österreich - zum Unterschied zur BRD - auf fast aIIen Autobahnen Pannen-

 

streifen gibt und es auch nicht verboten ist, eine "Rettungsgasse" zu biIden, Iiegen

 

bereits jetzt ausreichende MögIichkeiten vor, um dieses Problem im EinzelfaII in der

 

Praxis zu Iösen.

 

 

Eine Änderung der derzeit gesetzIich geItenden Bestimmungen ist meiner Meinung

 

daher nicht nötig und auch nicht beabsichtigt.